Auto kaputt

Von: , Frage gestellt am Mo, 21. Jun 2004

Hallo zusammen,

ein Kunde hat ein Auto gekauft (von Händler, EZ Feb.02, Kauf Aug.02, KM 16000). Ohne Zutun des Kunden streikt das Auto im Juni 04 (KM 40.000 und ein paar zerquetschte) plötzlich. Da er dringend auf ein Auto angewiesen ist (Feuerwehr) leiht der Kunde sich das Auto des Vaters.

Der Vater bringt das Auto am nächsten Morgen zum Händler, wo es gekauft wurde. Am gleichen Abend die Diagnose: Turbolader kaputt, dadurch Öl im Kat und in Auspuffanlage. Alles muss ersetzt werden. Kosten (nur für TL) 600€ + Einbau. Der Defekt am TL kann weder eine normale „Abnutzungserscheinung“ noch die Schuld des Kunden sein.

Der Händler macht das Angebot, die noch nicht erfolgte 40.000 KM – Inspektion durchzuführen, dadurch würde sich die Garantie des Autos auf 3 Jahre erhöhen. Man müsse so nur die Inspektion bezahlen und die Reparatur würde eben aufgrund der Garantie kostenlos sein.

Da „der Kunde“ natürlich nie in seine Unterlagen schaut habe ich das übernommen. Dort steht im Kaufvertrag unter „Sonderausstattung“ etwas von 3j Garantie, max. 60.000KM Gesamtfahrleistung ab Erstzulassung. Kann das so verstanden werden, dass die Inspektion gar nicht bei diesem Händler hätte gemacht werden müssen sondern die Reparatur unabhängig von der Inspektion vom Händler hätte kostenlos erfolgen müssen?

Weitere Sache: Das Auto wird dringend benötigt. Ein Leihwagen wurde vom Händler nicht angeboten (angeblich keiner verfügbar, aber einer war mindestens verfügbar!). Das Auto wird voraussichtlich erst Ende dieser Woche fertig sein.

Steht dem Kunden ein Leihwagen zu? Zumal wenn die Reparatur auf Garantie läuft? Kann der Kunde ggf. pro Tag einen gewissen Betrag anrechnen, wenn der Händler ihm keinen Wagen anbietet? Schließlich musste er sich ja in dieser Zeit einen anderen Wagen leihen (man überlege sich nur: das gekaufte Auto ist ein Diesel, im Moment wird zwangsweise ein Super+ - Schlucker gefahren, allein die Benzin – mehr – kosten!).

Falls nicht, würde es etwas ändern, wenn dem Kunden bei Reparaturen während der Garantiezeit ein kostenloser Leihwagen versprochen worden wäre?

Da ich selbst selten so ratlos war (bei mir hörts schon mit dem Wort Turbolader auf, so wenig Ahnung habe ich) hoffe ich auf eure Beiträge.

Liebe Grüße
Timid

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
    Re: Auto kaputt

    Hi! ein Kunde hat ein Auto gekauft (von Händler, EZ Feb.02, Kauf
    Aug.02, KM 16000). Ohne Zutun des Kunden streikt das Auto im
    Juni 04 (KM 40.000 und ein paar zerquetschte) plötzlich.
    "Ohne Zutun des Kunden" ist Unfug. Du bist 2 Jahre und 24.000 Km mit der Kiste gefahren. Da er
    dringend auf ein Auto angewiesen ist (Feuerwehr) leiht der
    Kunde sich das Auto des Vaters.
    Das ist nett vom Vater. Der Vater bringt das Auto am nächsten Morgen zum Händler, wo
    es gekauft wurde. Am gleichen Abend die Diagnose: Turbolader
    kaputt, dadurch Öl im Kat und in Auspuffanlage. Alles muss
    ersetzt werden. Kosten (nur für TL) 600€ + Einbau. Der Defekt
    am TL kann weder eine normale „Abnutzungserscheinung“ noch die
    Schuld des Kunden sein.
    Wie bitte??
    Gerade Schäden am Turbolader sind meistens verursacht durch eine falsche Fahrweise. Turbos müssen sachte warm- und nach langer Autobahnfahrt auch wieder kalt gefahren werden. Der Händler macht das Angebot, die noch nicht erfolgte 40.000
    KM – Inspektion durchzuführen, dadurch würde sich die Garantie
    des Autos auf 3 Jahre erhöhen. Man müsse so nur die Inspektion
    bezahlen und die Reparatur würde eben aufgrund der Garantie
    kostenlos sein.
    Das ist wohl so. Da „der Kunde“ natürlich nie in seine Unterlagen schaut habe
    ich das übernommen.
    Selbst schuld, richtig...? Dort steht im Kaufvertrag unter
    „Sonderausstattung“ etwas von 3j Garantie, max. 60.000KM
    Gesamtfahrleistung ab Erstzulassung. Kann das so verstanden
    werden, dass die Inspektion gar nicht bei diesem Händler hätte
    gemacht werden müssen sondern die Reparatur unabhängig von der
    Inspektion vom Händler hätte kostenlos erfolgen müssen?
    Das stimmt schon. Allerdings müssen zumeist zum Erhalt der Garantie die Inspektionen bei einem vertragshändler der MArke und nach vorgeschriebenem Zyklus durchgeführt werden. Weitere Sache: Das Auto wird dringend benötigt. Ein Leihwagen
    wurde vom Händler nicht angeboten (angeblich keiner verfügbar,
    aber einer war mindestens verfügbar!). Das Auto wird
    voraussichtlich erst Ende dieser Woche fertig sein.
    Ist es ein VW? Steht dem Kunden ein Leihwagen zu? Zumal wenn die Reparatur
    auf Garantie läuft? Kann der Kunde ggf. pro Tag einen gewissen
    Betrag anrechnen, wenn der Händler ihm keinen Wagen anbietet?
    Schließlich musste er sich ja in dieser Zeit einen anderen
    Wagen leihen (man überlege sich nur: das gekaufte Auto ist ein
    Diesel, im Moment wird zwangsweise ein Super+ - Schlucker
    gefahren, allein die Benzin – mehr – kosten!).
    Das hängt rein von den Garantiebedingungen ab, welche Dir ausgehändigt worden sein sollten. Falls nicht, würde es etwas ändern, wenn dem Kunden bei
    Reparaturen während der Garantiezeit ein kostenloser Leihwagen
    versprochen worden wäre?
    Das hängt von der Beweisbarkeit des Versprechens ab. Da ich selbst selten so ratlos war (bei mir hörts schon mit
    dem Wort Turbolader auf, so wenig Ahnung habe ich) hoffe ich
    auf eure Beiträge.
    Here we go...

    Grüße,

    Mathias

    • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Auto kaputt

      Hallo Mathias ein Kunde hat ein Auto gekauft (von Händler, EZ Feb.02, Kauf
      Aug.02, KM 16000). Ohne Zutun des Kunden streikt das Auto im
      Juni 04 (KM 40.000 und ein paar zerquetschte) plötzlich.
      "Ohne Zutun des Kunden" ist Unfug. Du bist 2 Jahre und 24.000
      Km mit der Kiste gefahren.
      Ich schon mal gar nicht, ich hab nicht mal nen Führerschein. Außerdem: Wozu ist ein Auto da, wenn es nicht gefahren werden darf? Und mehr wurde damit eben auch nicht gemacht, es wurde gefahren. Dass dadurch die Reifen etc. abnutzen ist klar, aber ist ein Turbolader ein Teil, was auch alle 2 Jahre ersetzt werden muss (weil abgenutzt)?
      Ich meinte eigentlich nur, dass kein Unfall o. ä. passiert ist, es wurde eifach nur von 30 auf 50 beschleunigt. Und das sollte ja wohl drin sein bei nem Auto knapp unter der 30.000 € Grenze. Da er
      dringend auf ein Auto angewiesen ist (Feuerwehr) leiht der
      Kunde sich das Auto des Vaters.
      Das ist nett vom Vater.
      Ja, finde ich auch. Aber irgendwie muss man ja zur Arbeit kommen (Vater hat zur Not ein "Firmenfahrzeug") und eben auch zur Feuerwehr wenns brennt. (Übrigens möchte ich mal kurz anmerken, dass eine Person jetzt wahrscheinlich nicht mehr leben würde, wenn am WE kein Auto zur Verfügung gestanden hätte. Ohne "den Kunden" hätte die FF nicht ausrücken können -> BF hätte allein dagestanden und den Brand niemals so schnell unter Kontrolle bekommen. So st zwar eine Person immerhin schwer verletzt aber eben nicht tot.) Gerade Schäden am Turbolader sind meistens verursacht durch
      eine falsche Fahrweise. Turbos müssen sachte warm- und nach
      langer Autobahnfahrt auch wieder kalt gefahren werden.
      Sorry, aber meine Aussage war die fast wortwörtliche Aussage des Mechanikers. Wie es normalerweise ist kann ich nicht sagen, da ich (wie gesagt) keine Ahnung von Autos habe. Aber wenn der Mechaniker sagt, dass es eben weder Abnutzungserscheinung noch Schuld des Kunden sein kann muss ich das einfach glauben und kann es auch nur so wiedergeben.
      Ist es ein VW?
      Nein, warum? Steht dem Kunden ein Leihwagen zu? Zumal wenn die Reparatur
      auf Garantie läuft? Kann der Kunde ggf. pro Tag einen gewissen
      Betrag anrechnen, wenn der Händler ihm keinen Wagen anbietet?
      Schließlich musste er sich ja in dieser Zeit einen anderen
      Wagen leihen (man überlege sich nur: das gekaufte Auto ist ein
      Diesel, im Moment wird zwangsweise ein Super+ - Schlucker
      gefahren, allein die Benzin – mehr – kosten!).
      Das hängt rein von den Garantiebedingungen ab, welche Dir
      ausgehändigt worden sein sollten.
      Mir sowieso nicht aber auch dem Kunden wurden Sie nicht gegeben. Lediglich Kaufvertrag und AGB´s (darin steht nur was über Gewährleistung, nichts über Garantie). Da ich selbst selten so ratlos war (bei mir hörts schon mit
      dem Wort Turbolader auf, so wenig Ahnung habe ich) hoffe ich
      auf eure Beiträge.
      Here we go...

      Grüße,

      Mathias
      Danke für deine Antwort.

      Timi

      • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Auto kaputt

        Hi! ein Kunde hat ein Auto gekauft (von Händler, EZ Feb.02, Kauf
        Aug.02, KM 16000). Ohne Zutun des Kunden streikt das Auto im
        Juni 04 (KM 40.000 und ein paar zerquetschte) plötzlich.
        "Ohne Zutun des Kunden" ist Unfug. Du bist 2 Jahre und 24.000
        Km mit der Kiste gefahren.
        Ich schon mal gar nicht, ich hab nicht mal nen Führerschein.
        Wer auch immer, das tut hier nichts zur Sache. Außerdem: Wozu ist ein Auto da, wenn es nicht gefahren werden
        darf?
        Es darf. aber wenn man mit Autos fährt, gibt´s Verschleiß und Defekte. Das liegt in der Natur der Dinge. Shit happens. Und mehr wurde damit eben auch nicht gemacht, es wurde
        gefahren. Dass dadurch die Reifen etc. abnutzen ist klar, aber
        ist ein Turbolader ein Teil, was auch alle 2 Jahre ersetzt
        werden muss (weil abgenutzt)?
        Nein, ausser man behandelt es falsch. Ich meinte eigentlich nur, dass kein Unfall o. ä. passiert
        ist, es wurde eifach nur von 30 auf 50 beschleunigt. Und das
        sollte ja wohl drin sein bei nem Auto knapp unter der 30.000 €
        Grenze.
        Natürlich. Du schriebt jedoch bislang nichts über die Art der Nutzung. Da er
        dringend auf ein Auto angewiesen ist (Feuerwehr) leiht der
        Kunde sich das Auto des Vaters.
        Das ist nett vom Vater.
        Ja, finde ich auch. Aber irgendwie muss man ja zur Arbeit
        kommen (Vater hat zur Not ein "Firmenfahrzeug") und eben auch
        zur Feuerwehr wenns brennt. (Übrigens möchte ich mal kurz
        anmerken, dass eine Person jetzt wahrscheinlich nicht mehr
        leben würde, wenn am WE kein Auto zur Verfügung gestanden
        hätte. Ohne "den Kunden" hätte die FF nicht ausrücken können
        -> BF hätte allein dagestanden und den Brand niemals so
        schnell unter Kontrolle bekommen. So st zwar eine Person
        immerhin schwer verletzt aber eben nicht tot.)
        Ich denke nicht, dass man dies dem Autohaus anlasten könnte.
        Schön jedoch, dass Du dem Opfer das Leben gerettet hast. Das ehrt Dich. Gerade Schäden am Turbolader sind meistens verursacht durch
        eine falsche Fahrweise. Turbos müssen sachte warm- und nach
        langer Autobahnfahrt auch wieder kalt gefahren werden.
        Sorry, aber meine Aussage war die fast wortwörtliche Aussage
        des Mechanikers. Wie es normalerweise ist kann ich nicht
        sagen, da ich (wie gesagt) keine Ahnung von Autos habe. Aber
        wenn der Mechaniker sagt, dass es eben weder
        Abnutzungserscheinung noch Schuld des Kunden sein kann muss
        ich das einfach glauben und kann es auch nur so wiedergeben.
        Was der Mechaniker sagt, ist zunächst unerheblich. Was der Chef der Werkstatt denkt, der auf dem Geldsack sitzt, zählt... Ist es ein VW?
        Nein, warum?
        Hier würde mich ein solcher Schaden bei normaler Fahrweise nicht wundern. Steht dem Kunden ein Leihwagen zu? Zumal wenn die Reparatur
        auf Garantie läuft? Kann der Kunde ggf. pro Tag einen gewissen
        Betrag anrechnen, wenn der Händler ihm keinen Wagen anbietet?
        Schließlich musste er sich ja in dieser Zeit einen anderen
        Wagen leihen (man überlege sich nur: das gekaufte Auto ist ein
        Diesel, im Moment wird zwangsweise ein Super+ - Schlucker
        gefahren, allein die Benzin – mehr – kosten!).
        Das hängt rein von den Garantiebedingungen ab, welche Dir
        ausgehändigt worden sein sollten.
        Mir sowieso nicht aber auch dem Kunden wurden Sie nicht
        gegeben. Lediglich Kaufvertrag und AGB´s (darin steht nur was
        über Gewährleistung, nichts über Garantie).
        Wenn eine Garantie besteht, so gibt es dazu Garantiebedingungen (AGBs). Besorgt Euch selbige, und Ihr wisst bescheid. Ganz easy. Da ich selbst selten so ratlos war (bei mir hörts schon mit
        dem Wort Turbolader auf, so wenig Ahnung habe ich) hoffe ich
        auf eure Beiträge.
        Here we go...

        Grüße,

        Mathias
        Danke für deine Antwort.
        Gerne.

        Grüße,

        Mathias

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: Auto kaputt

          Hallo nochmal Außerdem: Wozu ist ein Auto da, wenn es nicht gefahren werden
          darf?
          Es darf. aber wenn man mit Autos fährt, gibt´s Verschleiß und
          Defekte. Das liegt in der Natur der Dinge. Shit happens. Und mehr wurde damit eben auch nicht gemacht, es wurde
          gefahren. Dass dadurch die Reifen etc. abnutzen ist klar, aber
          ist ein Turbolader ein Teil, was auch alle 2 Jahre ersetzt
          werden muss (weil abgenutzt)?
          Nein, ausser man behandelt es falsch. Ich meinte eigentlich nur, dass kein Unfall o. ä. passiert
          ist, es wurde eifach nur von 30 auf 50 beschleunigt. Und das
          sollte ja wohl drin sein bei nem Auto knapp unter der 30.000 €
          Grenze.
          Natürlich. Du schriebt jedoch bislang nichts über die Art der
          Nutzung.
          Die Art der Nutzung ist eben eine ganz normale Fahrweise (der Fahrer ist auch kein Führerschein - Neuling oder bloß "Gelegenheitsfahrer") und "ohne Zutun" hieß für mich eben "ganz normale Fahrweise, kein Raser, kein Unfall" etc, so wie also fast jeder sein eigenes Auto behandelt. Ja, finde ich auch. Aber irgendwie muss man ja zur Arbeit
          kommen (Vater hat zur Not ein "Firmenfahrzeug") und eben auch
          zur Feuerwehr wenns brennt. (Übrigens möchte ich mal kurz
          anmerken, dass eine Person jetzt wahrscheinlich nicht mehr
          leben würde, wenn am WE kein Auto zur Verfügung gestanden
          hätte. Ohne "den Kunden" hätte die FF nicht ausrücken können
          -> BF hätte allein dagestanden und den Brand niemals so
          schnell unter Kontrolle bekommen. So st zwar eine Person
          immerhin schwer verletzt aber eben nicht tot.)
          Ich denke nicht, dass man dies dem Autohaus anlasten könnte.
          Schön jedoch, dass Du dem Opfer das Leben gerettet hast. Das
          ehrt Dich.
          Und spätestens hier ist es doch von Belang, um wen es geht bzw., dass es nicht um mich geht. Denn ich habe niemandem das Leben gerettet und mit solchen "Juwelen" möchte ich mich nicht ungerechtfertigterweise schmücken. Vielleicht sollte ich noch anmerken, dass die Frau in der Nacht von Sonntag auf Montag dennoch verstorben ist. Gerade Schäden am Turbolader sind meistens verursacht durch
          eine falsche Fahrweise. Turbos müssen sachte warm- und nach
          langer Autobahnfahrt auch wieder kalt gefahren werden.
          Sorry, aber meine Aussage war die fast wortwörtliche Aussage
          des Mechanikers. Wie es normalerweise ist kann ich nicht
          sagen, da ich (wie gesagt) keine Ahnung von Autos habe. Aber
          wenn der Mechaniker sagt, dass es eben weder
          Abnutzungserscheinung noch Schuld des Kunden sein kann muss
          ich das einfach glauben und kann es auch nur so wiedergeben.
          Was der Mechaniker sagt, ist zunächst unerheblich. Was der
          Chef der Werkstatt denkt, der auf dem Geldsack sitzt, zählt...

          Der denkt das gleiche, es hat keine halbe Stunde gedauert (nachdem festgestellt worden war, was kaputt ist) bis die "Hauptzentrale" des Autoherstellers das OK gegeben hatte, dass die Kosten nicht vom Kunden zu tragen sind. M. E. hat aber der Händler das "sofern die Inspektion jetzt und hier durchgeführt wird" dazugedichtet. Ist es ein VW?
          Nein, warum?
          Hier würde mich ein solcher Schaden bei normaler Fahrweise
          nicht wundern.
          Ähm.. bei allen, was mit VW zu tun hat halte ich besser die Klappe ;-) Steht dem Kunden ein Leihwagen zu? Zumal wenn die Reparatur
          auf Garantie läuft? Kann der Kunde ggf. pro Tag einen gewissen
          Betrag anrechnen, wenn der Händler ihm keinen Wagen anbietet?
          Schließlich musste er sich ja in dieser Zeit einen anderen
          Wagen leihen (man überlege sich nur: das gekaufte Auto ist ein
          Diesel, im Moment wird zwangsweise ein Super+ - Schlucker
          gefahren, allein die Benzin – mehr – kosten!).
          Das hängt rein von den Garantiebedingungen ab, welche Dir
          ausgehändigt worden sein sollten.
          Mir sowieso nicht aber auch dem Kunden wurden Sie nicht
          gegeben. Lediglich Kaufvertrag und AGB´s (darin steht nur was
          über Gewährleistung, nichts über Garantie).
          Wenn eine Garantie besteht, so gibt es dazu
          Garantiebedingungen (AGBs). Besorgt Euch selbige, und Ihr
          wisst bescheid. Ganz easy.

          Eben nicht so ganz easy, leider. Es wurden damals keine Gerantiebedingungen ausgehändigt und in den AGB´s steht zum Thema Garantie auch rein gar nichts. Auch auf der HP etc. kann man dazu nichts finden. Das einzige wäre Gewährleistung, aber die greift hier icht, da der Hersteller grundsätzlich nur ein jahr GW gibt und dieses ist ja rum. Da ich selbst selten so ratlos war (bei mir hörts schon mit
          dem Wort Turbolader auf, so wenig Ahnung habe ich) hoffe ich
          auf eure Beiträge.
          Here we go...

          Grüße,

          Mathias
          Danke für deine Antwort.
          Gerne.

          Grüße,

          Mathias
          Nochmal danke :-)

          Timi

  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Endlich was über die Garantie

    Hallo nochmal

    so, ich habe endlich was zu der Garantie gefunden (wenn auch die genauen Garantiebedingungen nicht auffindbar sind). Dafür muss ich ein bisschen konkreter werden: Es handelt sich um einen Ford Focus (mit allerlei Sonderausstattung, daher fast 30.000 €) mit 3 – Jahre – FSG (Ford Garantie Schutzbrief).

    Auf der Ford – Website (ich hatte mich die ganze Zeit auf der Händler – Website dumm und dämlich gesucht, hatte angenommen, da stünde das gleiche, weil offizielle Händlerkette von Ford) steht dazu:
    Maßgeschneidert für Ihre Bedürfnisse bieten wir Ihnen folgende FGS plus, inkl. Ford EuroService-Mobilitätsgarantie, mit einem Schutz von bis zu 5 Jahren an:
    · 3. Jahr bis max. 60 000 km Gesamtfahrleistung

    Und die „EuroService – Mobilitätsgarantie“ :
    Kann der Schaden nicht am gleichen Tag behoben werden, haben Sie die Wahl zwischen folgenden Möglichkeiten:

    a) Fortsetzung Ihrer Fahrt in einem Mietwagen (gleiche Fahrzeugklasse, Nutzung bis zu 3 Werktagen* mit Ausnahme der Kraftstoffkosten) oder mit der Bahn 1. Klasse
    ...

    * z.B. Donnerstag bis Montag, denn Samstag, Sonntag sowie Feiertage zählen nicht als Werktage

    Also sehe ich das nun richtig, dass es einen Anspruch auf einen Leihwagen gibt oder bin ich blöd? (Wobei sich diese beiden Sachen ja nicht unbedingt ausschließen :-)

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