Rechtsfrage Sorgerecht

Hallo Experten,

folgende Situation. Momentan läuft bei einer „Familie, also 3 Kinder, Mutter, Vater noch verheiratet aber getrennt lebend ein Rechtstreit über das Sorgerecht der 3 Kinder.“

Das Gericht hat entschieden, dieses der Mutter zuzusprechen.
Die Mutter hat sich soweit aber bereit erklärt das Sorge -und Aufenthaltsrecht für den ältesten Sohn dem Vater zu überlassen.

In einem Zeitraum von ca. 1 Woche möchte die Mutter nun die anderen beiden Kinder abholen.
Der Vater möchte nun ein Dokument aufsetzen, welches die Übergabe des vollen Sorgerechts und Aufenthaltsrechts beeinhaltet.

Was sollte in dieser „Einwilligung“ genau enthalten sein, so das es alles umfasst, und auch rechtskräftig verwendet werden kann? Welche Form soll verwendet werden? Gibt es eine art „Vordruck“ wo zb. nur noch die Namen, Ort usw eingefügt werden müssten?

Soweit mir bekannt ist möchte der Vater auch noch zusätzlich einen neutralen Zeugen bei der Unterschrift der beiden Elternteile hinzubitten, der diesen Vorgang überwacht und mit unterschreibt.

Wäre um detailierte Hilfe dankbar.
Auch gerne per Email

MFG Zeotneck

Momentan läuft bei einer "Familie, also 3

Kinder, Mutter, Vater noch verheiratet aber getrennt lebend
ein Rechtstreit über das Sorgerecht der 3 Kinder."

Dann kann es nur ein EA - Verfahren sein, denn die
Sorgerechtsfrage wird allgemein, bis auf wenige
Ausnahmen, imeigentlichen Scheidungsprozedere mit
erledigt.

Das Gericht hat entschieden, dieses der Mutter zuzusprechen.

Dann ist es damit erst mal erledigt - und wenns
vorläufiger Rechtsschutz ist.

Die Mutter hat sich soweit aber bereit erklärt das Sorge -und
Aufenthaltsrecht für den ältesten Sohn dem Vater zu
überlassen.

In einem Zeitraum von ca. 1 Woche möchte die Mutter nun die
anderen beiden Kinder abholen.

Abholen woher ?

Der Vater möchte nun ein Dokument aufsetzen, welches die
Übergabe des vollen Sorgerechts und Aufenthaltsrechts
beeinhaltet.
Kannst alles unterschreiben. Jeden Blödsinn. Je mehr

Blödsinn je besser. Warum ? Kinder sind keine Ware und
können nicht „verhandelt / verkauft“ werden. Die
Entrscheidung des Gerichtes ist bindend. Alles andere
ist kalter Kaffee. Ausnahme : Gefahr im Verzug und das
entscheidet das Jugendamt.

Was sollte in dieser „Einwilligung“ genau enthalten sein, so
das es alles umfasst, und auch rechtskräftig verwendet werden
kann?

Rechtskräftig geht nur mit „Beschluss“ des Gerichtes.
Siehe oben.
Welche Form soll verwendet werden? Gibt es eine art

„Vordruck“ wo zb. nur noch die Namen, Ort usw eingefügt werden
müssten?

Ist das hier eine Fangfrage ? Ich glaub das bald
nicht mehr !

Soweit mir bekannt ist möchte der Vater auch noch zusätzlich
einen neutralen Zeugen bei der Unterschrift der beiden
Elternteile hinzubitten, der diesen Vorgang überwacht und mit
unterschreibt.

Gute Idee ! Dann schlag Du mal einen vor ! Und da nimmst
Du denn gleich mal den Sachbearbeiter vom Jugendamt !
Wenns ne Gerichtsentscheidung gibt, auch im Eilverfahren,
dann gibts auch ne Untersuchung / Stellungnahme vom
Jugendamt. Und dann gibts auch einen Sachbearbeiter.
Den frag mal !

Wäre um detailierte Hilfe dankbar. - JUGENDAMT !!!
Auch gerne per e-mail. Das wäre illegale Rechtsberatung.

Wer soll sich das auf „Entfernung“ antun ???

MFG Zeotneck

Dann kann es nur ein EA - Verfahren sein, denn die
Sorgerechtsfrage wird allgemein, bis auf wenige
Ausnahmen, imeigentlichen Scheidungsprozedere mit
erledigt.

nein, es geht bei den beiden nur um das Sorgerecht

In einem Zeitraum von ca. 1 Woche möchte die Mutter nun die
anderen beiden Kinder abholen.

Abholen woher ?

vom Vater. Dort sind alle Kinder bis jetzt noch

Kannst alles unterschreiben. Jeden Blödsinn. Je mehr

Blödsinn je besser. Warum ? Kinder sind keine Ware und
können nicht „verhandelt / verkauft“ werden. Die
Entrscheidung des Gerichtes ist bindend. Alles andere
ist kalter Kaffee. Ausnahme : Gefahr im Verzug und das
entscheidet das Jugendamt.

Das die Entscheidung vom Gericht bindend ist, ist bekannt.
Die Mutter hatte sich aber freiwillig bereit erklärt den ältesten
bei dem Vater zu lassen.
Laut Anwalt würde eine Formschrift die dieses beeinhaltet rechtlich
ausreichen.
Darum geht es, WAS sollte es beeinhalten?

Ist das hier eine Fangfrage ? Ich glaub das bald
nicht mehr !

Es ist hier tot ernst …

Hallo,

ich finde die Rechtsauskunft des Anwaltes eher bedenklich. Er will sich wohl keine Arbeit mehr machen …

Zudem hört sich das ganze nicht wirklich ausgereift an: warum erstreitet Mami vor Gericht das Sorgerecht (bist Du sicher, dass beide nicht die gemeinsame Sorge ausüben, dies ist nämlich - Gott sei Dank mittlerweile der Regelfall?), um dann Papi für 1 das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen? Irgendwie ein wenig krude, oder?

Eine solche Vereinbarung sollte nicht ohne Beratung aufgesetzt werden. Diese Beratung sollte neutral sein und kann von einem Anwalt oder Mediator übernommen werden.

Sonnige Grüsse, Gabi

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