Auskunftspflicht von Ärzten?

Hallo zusammen,

weiß jemand, ob ein Arzt seinem Patienten Einblick in bzw. Auskünfte zu seiner Krankenakte geben muss?

Mal angenommen, es ginge um den Abschluss einer BU-Versicherung, bei dem man die Krankheiten der letzten fünf Jahre angeben muss. Nun ist der Person bekannt, dass sie 1999 das letzte Mal wegen einer Hauterkrankung bei einem Arzt zur NACHUNTERSUCHUNG war, sollte aber den genauen Zeitpunkt (Monat) wissen, wann die Krankheit tatsächlich zum letzten Mal AUFGETRETEN ist.

Dies ist deshalb entscheidend, weil der Vertragsabschluss zeitlich so gelegt werden soll, dass die Vorerkrankung nicht angeben werden muss, um eine drohende Ausschlussklausel zu vermeiden. Bis 2005 warten, also bis die letzte Nachuntersuchung sicher fünf Jahre zurück liegt, möchte die Person allerdings nicht.

Angenommen, der Arzt von damals weigert sich nun, die gewünschte Information ohne Untersuchung preiszugeben, da er für seine „Mühen“ natürlich bei der Kasse was abrechnen will. Dies sieht die Person aber nicht ein, da der Arzt nach einem Umzug der Person rund 500 km von dem heutigen Wohnort der Person entfernt ist. Auch die Idee einer befreundeten Arzthelferin, die Krankenkarte per Post hin und her zu schicken, findet die Person nicht gut, da ja in dieser Zeit etwas passieren könnte, wofür sie die Karte benötigen könnte (plötzliche Krankheit, Unfall etc.). Außerdem scheint der Person diese Vorgehensweise nicht wirklich legal zu sein.

Muss der Arzt diese Information aus seiner Akte (kostenlos) heraussuchen und der Person bekanntgeben - oder darf er dies tatsächlich zurückbehalten? Wie sieht das denn rechtlich aus? Und was ist praxisüblich?

Grüße,
Dennis

Keine Ahnung, aber eine Idee…
Hi!

Ich hatte mal ein sehr ähnliches Problem. Nur, dass mein Arzt von damals nicht mehr existierte…

Ich habe daraufhin die Krankenkasse angeschrieben - die konnten mir auch weiter helfen!

Ist vielleicht einen Versuch wert…

LG
Guido

Hallo Guido,

vielen Dank für deine Antwort. Weißt du zufällig, ob man hier die damalige Krankenkasse oder die heute aktuelle anschreiben müsste - oder ob das sogar egal ist, da sich die Krankenkassen nach einem Wechsel untereinander mit den entsprechenden Informationen versorgen?

Viele Grüße,
Dennis

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Die damalige Kasse!
Hi!

Oder im Zweifel: Beide :wink:

Ich habe keine Ahnung, ob da ein Austausch statt findet (kann ich mir aber eher nicht vorstellen), aber was machen 55 Cent Porto schon groß aus?

Liebe Grüße
Guido

Ich erinnere mich dunkel, in einer Vorlesung ein ähnliches Beispiel gehört zu haben.

Soweit ich weiß, muss der Arzt die Akten zustellen. Wir haben dies damals unter dem Aspekt der informellen Selbstbestimmmung -> Bundesdatenschutzgesetz betrachtet.

Chris