Leider Gottes erhielt meine Mutter eines Tages Besuch von zwei „Eintreibern“ der GEZ. Mit dem Ergebnis, daß ein Gerät rückwirkend seit ´97 in unserer Ferienwohnung angemeldet wurde. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1200DM. Nun kann ich diese Rechung jedoch zwar teilweise verstehen, da Geräte in Hotels, Gaststätten und demnach auch Ferienwohnungen anzumelden sind. Bei Hotels und Gaststätten muß aber nur 50% der Gebühr (hier also 600DM) gezahlt werden.
Nach Vergenwärtigung dieses Sachverhalts habe wir sofort fristgerecht gemäß § 1 Abs.1 HaustürWG die Willensäußerung zurückgezogen.
Obgleich bereits mehrere Wochen ins Land gezogen sind, haben wir bis auf die Rechnung der GEZ noch nichts erhalten. Wir haben beim NDR direkt Einspruch erhoben und nach Zustellung der Rechnung auf der GEZ den Sachstand mitgeteilt.
Müssen noch weitere Schritte eingeleitet werden? Wie soll man weiter verfahren, besonders auch hinter dem Hintergrund, daß das Mahnverfahren neuerdings beschleunigt wird und u.U. sogar eine Ordnungswidrigkeitsstrafe von bis zu 2000DM droht ?
Über kompetenten Rat würde ich mich freuen, und wäre Ihnen sehr verbunden.
habe wir sofort fristgerecht gemäß § 1
Abs.1 HaustürWG die Willensäußerung
zurückgezogen.
Meinst du, dass das hier anwendbar ist? Du hast ja mit der GEZ keinen Vertrag abgeschlossen, sondern ein Gerät angemeldet. Mit dieser Anmeldung hast du erklärt, dass du das Gerät zum Empfang bereithältst. Wie kann man das für die Vergangenheit widerrufen? Ich wünsche dir aber trotzdem viel Glück, dass du aus der Sache irgendwie rauskommst.
Obgleich bereits mehrere Wochen ins Land
gezogen sind, haben wir bis auf die
Rechnung der GEZ noch nichts erhalten.
Das ist typisch. Die GEZ verschickt z.B. Mitteilungen darüber, dass in 2 Monaten deine Gebührenbefreiung abläuft. Aber nicht immer!! Nach dem Motto: dazu sind wir nicht verpflichtet. Und wenn du dann vergisst, die Befreiung rechtzeitig verlängern zu lassen, darfst du für die Zwischenzeit löhnen, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen vorlagen.
Auch wenn es Dir jetzt nichts mehr nutzt, aber Deine Mutter hätte die „Eintreiber“ nicht brauchen reinzulassen!
Sie hätte darauf bestehen können einen Termin für das Gespräch auszumachen, an dem z.B. jemand dabei ist.
Ilona
ich denke doch, daß ich sie überhaupt gar nicht niemals ;o) ins Haus lassen muss… auch nicht mit Termin…
Sie möchten zwar gerne rein, aber das hat nichts zu bedeuten…
Entschuldige bitte, aber wenn eine Befreiung für einen begrenzten Zeitraum erlassen wird und dieser Zeitraum abgelaufen ist, ohne dass eine Verlängerung der Befreiungszeit beantragt wurde, wie soll die „GEZ“ denn davon Kenntnis erhalten, dass - obwohl von Dir nicht - verlängert, die Grundlagen einer Befreiungsmöglichkeit über den festgelegten Zeitraum hinaus weiter bestehen? Sollen die Rundfunkanstalten die Bürger denn noch mehr kontrollieren, als sie es bereits (durch die GEZ, durch Einwohnermeldeämter und durch selbständige Beauftragtenfirmen)bereits tun?
Bei allem Ärger sollte man dennoch gerecht urteilen.
Viele Grüße,
Rainer H. Engelhardt
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Hallo.
Wir hatten doch nun gerade am 12.05. ein umfangreiches Experten-Chat und alle diese Fragen ununterbrochen bekakelt.
Noch einmal: Keine Deiner Fragen treffen den Kern der Sache. Es ist völlig wurscht, ob GEZ-Leute (ich glaube auch in diesem Fall nicht, dass ZWEI Personen gekommen sind)ins Haus wollen oder kamen oder 'reingelassen wurden. Es ist völlig egal, ob und was und wie und ob sie eine Nachberechnung vorgenommen haben oder sonstwas:
Laut Staatsvertrag dürfen private Rundfunkermittler (Rundfunkbeauftragte) nur dann Bürger und Firmen zwecks Anhalten zum ANMELDEN VON Rundfunkgeräten aufsuchen, wenn sie VOR (!!!) ihrem „Besuch“ bereits nachweisbare, TATSÄCHLICHE Anhaltspunkte für die Bereithaltung nicht angemeldeter Rundfunkgeräte hatten. Geh zum Rechtsanwalt, lass die Sache überprüfen. Schreibt den Rundfunk (nicht GEZ, die hat damit nichts zutun!!!) an und fragt nach den VOR (!!!) dem „Besuch“ vorliegenden TATSÄCHLICHEN Anhaltspunkten (wo Geräte? welche Geräte? wie zur Kenntnis gelangt?). Stellt ggf. Strafantrag wegen des Verdachts der Nötigung. Das ist Fakt und nichts anderes.
Viele Grüße
Rainer H. Engelhardt
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Da hast du mich wohl etwas missverstanden. Ich arbeite beim Sozialamt und erteile selbst Gebührenbefreiungen. Daher weiß ich auch, dass die GEZ normalerweise Mitteilungen verschickt, dass die Befreiung in 2 oder 3 Monaten abläuft. Manchmal versichern mir aber Leute glaubhaft, dass sie keine Mitteilung bekommen haben, und daraufhin haben sie vergessen, die Befreiung rechtzeitig verlängern zu verlassen. Da eine Befreiung für die Vergangenheit grundsätzlich nicht möglich ist, kann ich sie dann erst ab dem nächsten Ersten wieder befreien. Dann hab ich schon öfter auf das Formular geschrieben: „Die Befreiungsvoraussetzungen lagen auch in der Zeit von… bis… vor.“ Daraufhin hat die GEZ sich irgendwann mal dazu herabgelassen, mir zu schreiben, dass sie nicht verpflichtet wäre, die Leute daran zu erinnern, dass ihre Befreiung abläuft. Wenn sie es täte, dann sozusagen aus reiner Gnade, aber wenn nicht, und die Leute denken nicht selbst dran, dann haben sie eben Pech gehabt! Das ist besonders toll für alte Menschen, die aufgrund ihrer Schwerbehinderung befreit werden, die kriegen nämlich eine Befreiung für 3 Jahre, und wer denkt wohl, besonders wenn er älter ist, nach 3 Jahren noch von selbst daran, dass er seine GEZ-Befreiung verlängern lassen muss? Aber da ist die GEZ knallhart. Das wollte ich mit meinem Posting ein bisschen anprangern. Alles klaro?
Gruß,
Delia
Entschuldige bitte, aber wenn eine
Befreiung für einen begrenzten Zeitraum
erlassen wird und dieser Zeitraum
abgelaufen ist, ohne dass eine
Verlängerung der Befreiungszeit beantragt
wurde, wie soll die „GEZ“ denn davon
Kenntnis erhalten, dass - obwohl von Dir
nicht - verlängert, die Grundlagen einer
Befreiungsmöglichkeit über den
festgelegten Zeitraum hinaus weiter
bestehen? Sollen die Rundfunkanstalten
die Bürger denn noch mehr kontrollieren,
als sie es bereits (durch die GEZ, durch
Einwohnermeldeämter und durch
selbständige Beauftragtenfirmen)bereits
tun?
Bei allem Ärger sollte man dennoch
gerecht urteilen.
Viele Grüße,
Rainer H. Engelhardt