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Fahrpreisnacherhebung DB



Hallo,

wie sieht das eigentlich aus wenn jemand eine Fahrpreisnacherhebung von einem Kontrolleur der DB bekommt und dagegen Einspruch erheben will:
- soll erst der komplette Preis gezahlt werden und dann Einspruch erhoben werden ?
- soll gleich Einspruch erhoben werden bevor etwas gezahlt wird ?
- ist es eventuell sinnvoll den regulären Fahrpreis zu zahlen, dann Einspruch gegen den Restbetrag zu erheben ?

Danke und Gruß,
Micha
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Re: Fahrpreisnacherhebung DB


Hi,

ich würde (rechtlich nicht gesichert) maximal den normalen Fahrpreis bezahlen, wenn ich nichts dafür kann, keinen Fahrschein zu haben. z.b keine Automaten am Bahnhof. was du nicht weggibst, brauchst du nicht wieder zu holen.
falls du aber nur zu faul warst oder zu spät erschienen bist, zahl die Gebühr!

grüße

matthias

Re: Fahrpreisnacherhebung DB


Hallo Micha?,

eine Fahrgeldnachforderung der DB AG kannst Du nur dann wirksam entgegen treten,wenn Du auf einem unbesetzten Bahnhof oder Haltepunkt zugestiegen bist und der dort vorhanden Fahrkarten-Automat nicht funktionierte..
Dazu solltest Du aber unbedingt die Nummer des Automaten (ist auf jeden angegeben) und Tag und Uhrzeit vermerken und eine kurze Begründung des Vorfalles schildern.
Beispielsweise das der Automat dein Geld (Banknote) nicht annahm oder der Automat defekt war.
Unter der Zentralen Rufnummer 069 - 265 - 44 340 kann man nämlich jederzeit anhand der Automaten-Nummer Nachverfolgen,ob deine Angaben zutreffend sind.
Ist deine Schilderung zutreffend,so must du nur den regulären Fahrpreis nachzahlen.
Ist dein Zusteige-Bahnhof jedoch zu Deiner Abfahrtszeit besetzt gewesen,hast Du schlechte Karten.......da musste dir schon was gaanz außergewöhnliches Einfallen lassen,damit du nicht das erhöhte Beförderungs-Entgelt zahlen must...

Anders sieht die Sache aus,wenn Du im Besitze eines persönlichen Zeit-Fahrausweises bist...(Monats/Wochenkarte),da du hier ja das Beförderungsentgelt entrichtet hast,brauchst Du diese Karte nur bei dem nächsten DB-Reisecenter vorlegen.
ACHTUNG!! In Verkehrsverbünden gelten Sonderregelungen!!


Gruß

Frank

Re: Fahrpreisnacherhebung DB


Also, Einspruch kannst Du eh nicht erheben, sondern höchstens eine Beschwerde schreiben. Ansonsten Klageweg, die Bahn AG ist inzwischen nämlich privat.

Natürlich kannst Du Dich weigern zu zahlen, aber dann darf und wird Dich die Bahn am nächsten Haltepunkt rauswerfen und Dich den Bullen übergeben.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Re^2: Fahrpreisnacherhebung DB


Hallo,

also sehr "fachmännisch" ist das hier nicht:
Natürlich kannst Du Dich weigern zu zahlen, aber dann darf und
wird Dich die Bahn am nächsten Haltepunkt rauswerfen und Dich
den Bullen übergeben.
Mal Zur Klarstellung:
Die internen Anweisungen der DB AG regeln ganz klar das Prozedere..
Hier mal ein abgekürzter Form)
1. Wird ein Fahrgast bei der Fahrkarten-Kontrolle ohne Gültigen Fahrausweis angetroffen,so sind seine Personalien festzustellen und
ihm der Vordruck betreffend der Nachzahlung des Fahrpreises auszuhändigen....
2.Weigert sich der Fahrgast seine Personalien anzugeben oder sind
diese Zweifelhaft,so ist der BGS bzw. die örtliche Polizei zwecks
Personalien-Feststellung zu rufen und der Fahrgast an diese zu übergeben am nächsten geeigneten Halte-Bahnhof...
3.Ist weder der BGS noch die örtliche Polizei bis zum nächsten
geeigneten Halte-Bahnhof zu erreichen,ist vom Hausrecht Gebrauch zu machen und der Fahrgast dort zum Verlassen des Zuges und Bahngeländes
aufzufordern...nötigenfalls hält der Zug solange,bis dieses geschehen ist.....



So ohne weiteres wird nicht mit "Kanonen auf Spatzen" geschossen....

Solange du dich mit einem PERSO oder Dienstausweis legitimieren
kannst, wirst du nur die "Fahrgeldnachforderung" (die auch gleichzeitig deine "Fahrkarte" bis zu deinem Zielbahnhof ist...) bekommen....

mfg

Frank

Re^3: Fahrpreisnacherhebung DB


Hallo,

vielleicht mal zur Klärung wie es zur Fahrpreisnacherhebung gekommen ist:

Jemand fährt von einem Fernbahnhof zum Umsteigebahnhof mit gültigem Ticket, will dann bereits in diesem Fernzug ein Anschlußticket kaufen. Zugbegleiter sagt, daß ihm die Zeit nicht ausreicht (ca. 5 Minuten vorm Aussteigen). Da für das normale Lösen auf dem Umsteigebahnhof die Zeit zu knapp war, ist man ohne Ticket in den Zug eingestiegen und wollte dann beim Zugbegleiter das Ticket kaufen. Man ist also direkt auf diesen zugegangen und hat nicht gewartet, bis dieser kam. Er hat dann die Fahrpreisnacherhebung ausgestellt (quasi 40 Euro Gebühr).
Eine sofortige Zahlung wurde nicht verlangt (Überweisung). Daher kam überhaupt erst die Frage auf wann zahlen und wieviel...

Gruß,
Micha

Re^4: Fahrpreisnacherhebung DB


Hallo Micha,

also wenn Du im Besitze eines Gültigen Fahrausweises für die Strecke
(Beispiel : Berlin nach Köln) warst und dich dann entschieden hast,meinetwegen nach Aachen weiterzufahren ist die Erhebung von
40 EURO erhöhtem Beförderungsentgelt ungerechtfertigt....
Anders sehe es aus,wenn Du im obigen Beispiel von Köln weiter nach Troisdorf fahren wolltest....Hierbei handelt es sich um eine Strecke
im Verkehrsverbund Rhein-Sieg und dessen Tarifbestimmungen,die klar sagen,das JEDER Fahrgast VOR Betreten der Vehrkehrsmittel (Zug,Bus,StraB,U-Bahn) einen gültigen Fahrausweis besitzen muss.Das Nachlösen im Zuge ist (wegen normalerweise mit Kontroll-Personal unbesetzter Züge) nicht gestattet.
Ähnliche Tarifbestimmungen gibt es auch in den anderen Verkehrsverbünden in Deutschland.

Schreibe mir doch deinen Konnkreten Fall mal ausführlich per Email,dann sage ich dir genau was Sache ist....

mfg

Frank

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