Re: Fahrpreisnacherhebung DB
Hallo Micha?,
eine Fahrgeldnachforderung der DB AG kannst Du nur dann wirksam entgegen treten,wenn Du auf einem unbesetzten Bahnhof oder Haltepunkt zugestiegen bist und der dort vorhanden Fahrkarten-Automat nicht funktionierte..
Dazu solltest Du aber unbedingt die Nummer des Automaten (ist auf jeden angegeben) und Tag und Uhrzeit vermerken und eine kurze Begründung des Vorfalles schildern.
Beispielsweise das der Automat dein Geld (Banknote) nicht annahm oder der Automat defekt war.
Unter der Zentralen Rufnummer 069 - 265 - 44 340 kann man nämlich jederzeit anhand der Automaten-Nummer Nachverfolgen,ob deine Angaben zutreffend sind.
Ist deine Schilderung zutreffend,so must du nur den regulären Fahrpreis nachzahlen.
Ist dein Zusteige-Bahnhof jedoch zu Deiner Abfahrtszeit besetzt gewesen,hast Du schlechte Karten.......da musste dir schon was gaanz außergewöhnliches Einfallen lassen,damit du nicht das erhöhte Beförderungs-Entgelt zahlen must...
Anders sieht die Sache aus,wenn Du im Besitze eines persönlichen Zeit-Fahrausweises bist...(Monats/Wochenkarte),da du hier ja das Beförderungsentgelt entrichtet hast,brauchst Du diese Karte nur bei dem nächsten DB-Reisecenter vorlegen.
ACHTUNG!! In Verkehrsverbünden gelten Sonderregelungen!!
Gruß
Frank