Fragen zu AGB
Von: , Frage gestellt am Di, 22. Jun 2004
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Hallo,
zur Frage 3 wurde mir mal erklärt, ich muss die AGB erreichbar machen, also ein Link im Web und ein Hinweis im Briefbogen genügt.
Mir wurde gerade von DHL die AGB Zusendung sogar verweigert, obwohl wir im Rahmen eines Transportschadens als kunde bekannt sind, und auf Einsichtmöglichkeit in jeder Postfiliale hingewiesen. Und selbst da konnte ich nur gucken, aber nichts mitnehmen.
Gruß
Michael
Hallo Alex,
tatsächlich beschreibt der Begriff der AGB nur ganz allgemein vorformulierte Vertragsklauseln, die für die mehrfache Verwendung bestimmt sind. D.h. ein Unternehmen kann durchaus beliebig viele AGBs für bestimmte Bereiche verwenden. Üblich sind neben den typischen Kunden-AGB z.B. so genannte "Einkaufsbedingungen". Aber auch unterschiedliche AGB für gewerbliche und private Endkunden gibt es, oder eigene AGB für die Ausführung von Dienst- und Werkleistungen im Unterschied zu Warenlieferungen, etc. Oft werden unterschiedliche Bedigungen auch zur Vereinfachung der Handhabung von Formularen in einem gemeinsamen Dokument untergebracht. Dies ist aber keinesfalls zwingend, und die Anforderung der Übersichtlichkeit und leichten Verständlichkeit spricht sogar deutlich dagegen.
Damit AGB Geltung erlangen, müssen sie wirksam in den Vertrag einbezogen werden. D.h. der Vertragspartner muss die Möglichkeit haben, die AGB zur Kenntnis zu nehmen, bevor er den Vertrag schließt, und im Vertrag muss auf die Einbeziehung der AGB hingewiesen werden. Typischerweise findet man AGB daher auf den Rückseiten der Auftragformulare, als beigeheftete Zettel, ... Im Internet hat es sich eingebürgert, dass man vor dem tatsächlichen Abgeben einer Bestellung die AGB angezeigt bekommt und bestätigen muss, dass man diese gelesen und verstanden hat und mit deren Einbeziehung in den Vertrag einverstanden ist.
Gruß vom Wiz