Meine Frage an die Profis:
Nehmen wir an, jemand bestellt etwas bei einem Internetversandhaus. Und er gibt die Ware innerhalb der 14tägigrn Rückgabefrist zurück.
Die Kosten für die Rücksendung hat ja der Verkäufer zu tragen (FAG), aber wie sieht es mit den Kosten für die Zustellung aus? Hat die auch der Verkäufer zu tragen? Und wenn ja, wo steht das?
Kann man dagegen klagen, wenn der Verkäufer sich weigert, die Versandkosten der I. Zustellung zu übernehmen. Und - lohnt sich das?
Danke im Voraus für Eure Infos!
schatten
Hallo Schatten,
Du bist aber nicht zufällig Vertragspartner des Herrn Bergmann, der
erst vor kurzem die selbe Frage gestellt hat (siehe weiter unten im
Brett: „Warenrücksendung“)?
Nehmen wir an, jemand bestellt etwas bei einem
Internetversandhaus. Und er gibt die Ware innerhalb der
14tägigrn Rückgabefrist zurück.
Die Kosten für die Rücksendung hat ja der Verkäufer zu tragen
Soweit nicht vertraglich vereinbart ist, dass der Käufer diese zu
tragen hat und dabei 40,- € nicht überschritten werden
(FAG)
gibt´s nicht mehr, ist jetzt im BGB §§ 312b ff.
aber wie sieht es mit den Kosten für die Zustellung
aus? Hat die auch der Verkäufer zu tragen? Und wenn ja, wo
steht das?
Kommt drauf an, was vertraglich vereinbart wurde. Normalerweise
werden die Versandkosten ja gesondert ausgewiesen und sind somit auch
vom Käufer zu tragen.
Kann man dagegen klagen, wenn der Verkäufer sich weigert, die
Versandkosten der I. Zustellung zu übernehmen.
Der Rechtsweg steht wie immer offen…
Und - lohnt
sich das?
Na, rechne mal. Alleine die zu investierende Zeit könnte wohl nur mit
dem ausgeprägten Bedürfnis nach Gerechtigkeit bzw. einem Exempel
aufgewogen werden…
Gruß - Jaschiii
Danke für Deine Antwort.
Nein, Herrn Bergmann kenne ich nicht. Aber ich habe runtergescrollt, und stimmt - seine Frage ist identisch mit meiner. Man sollte nicht so faul sein und einfach nur fragen, sondern einfach nur aufmerksamer das Brett verfolgen.
schatten