Fristlose Kündigung

Hallo Leute.
Gesetzt den Fall das folgende Problematik besteht:

Jemand fängt am 26.05.04 bei einer Firma an.
Er hat keinen schriftlichen Arbeitsvertrag.
Dieser jemand sich, weil dort relativ wenig gezahlt wurde, in dieser Zeit auch um andere Stellen bemüht hat.
Er hat auch Glück gehabt und einen besser dotierten Job zum 01.07.04 bekommen.

Der Chef der ersten Firmna Ihn heute fristlos entlassen hat. (weil er nicht hinter der Firma steht und sich wo anders beworben hat)

Ist das so Rechtmäßig?
Was kann er tun?
(Wegen Sperre Arbeitsamt bei fristloser Kündigung, und Krankenversicherung)

MfG

Jürgen

Ich denke mal, gucke mal hier in Sachen
Kündigungsschutz und speziell Probezeiten:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

Moien!

Du kannst natürlich gegen die fristlose Kündigung klagen, wobei du allerdings in erster Instanz die gerichtlichen Kosten auch im Falle des Sieges NICHT zurückbekommst. Diese Methode wird von primitivdummen „Chefs“ angewandt als reiner Racheakt.

Da es ja hier nur um 7 Tage geht würd ich die Sache einfach ignorieren falls er zumindest bis dato den Lohn bezahlt.

Bernd

Hallo.
Klar, auf die 7 Tage kommt es nicht so an.
Aber was ist mit der Krankenversicherung in der Zeit?
Ich gehe davon aus, dass zwar die Zeit bis gestern bezahlt wird, aber dann bis zum 30.06?

MfG

Jürgen

Da fehlt was - hoffentlich nix wichtiges
Hi!

Jemand fängt am 26.05.04 bei einer Firma an.
Er hat keinen schriftlichen Arbeitsvertrag.

Das ist ja erst mal nicht schlimm (kann sogar unter Umständen gut sein)

Dieser jemand sich,

??? Da fehlt was

weil dort relativ wenig gezahlt wurde, in
dieser Zeit auch um andere Stellen bemüht hat.
Er hat auch Glück gehabt und einen besser dotierten Job zum
01.07.04 bekommen.

Super

Der Chef der ersten Firmna Ihn heute fristlos entlassen hat.
(weil er nicht hinter der Firma steht und sich wo anders
beworben hat)

Hat er die Kündigung schriftlich bekommen?

Ist das so Rechtmäßig?

Ganz sicher nicht!

Du sagtest, es besteht kein schriftlicher Arbeitsvertrag. Wurde denn mündlich etwas zum Thema Probezeit oder Kündigungsfrist vereinbart?
Wenn nichts vereinbart ist (wobei die Beweisbarkeit hier ein Problem sein könnte - für den AG), dann greift hier § 622 BGB (Abs 1)

Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

In Zusammenhang mit Absatz 6
(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.

heißt das nichts anderes, als dass er eine Frist von mindestens 4, maximal 6 Wochen einzuhalten hat.

Was kann er tun?

Klagen!

(Wegen Sperre Arbeitsamt bei fristloser Kündigung, und
Krankenversicherung)

In diesem Fall kann ich nur zur Klage raten! Er soll zum Arbeitsgericht gehen und sich beim Aufsetzen der Klage helfen lassen (da gibt es eine meist sehr nette Person, die die Klage formuliert).

Zu einer fristlosen (sprich: Außerordentlichen) Kündigung muss ein wichtiger Grund vorliegen.

das „Nicht-So-Hinter-Der-Firma-Stehen“ ist mit sehr sehr hoher Wahrscheinlichkeit kein wichtiger Grund (zumal er ja erst sehr kurz dort war).

Die Tatsache, dass noch kein Kündigungsschutz nach dem KSchG besteht und der AG ihn innerhalb kurzer Frist an die Luft setzen kann, sollte die Position des AG nicht unbedingt stärken!

Die Kosten in erster Instanz sind auf jeden Fall in einem überschaubaren Rahmen (solange kein Rechtsanwalt konsultiert wird).

Da das Arbeitsamt Dir die Hölle heiß machen kann, wenn Du Dich nicht wehrst, kann ich nur zur Klage raten, damit eben keine Sperre (Versicherungsschutz geht nicht verloren) auf Dich zukommt!

Liebe Grüße
Guido

Moien!

Soweit ich weiß haben die Krankenkassen da eine Art „Karenzzeit“ für solche Übergangsfristen. Solltest aber sicherheitshalber im Brett Versicherungen mal hachhaken.

Ich hatte jedenfalls den gleichen Fall (mit 4 Tagen) und hab nie was vonner Krankenkasse gehört…

Bernd

jetzt wird es leicht off topic
Hi!

Die Nachlaufzeit ist 4 Wochen!

Die sollte hier aber nicht zur Diskussion stehen, da zwar die Bundesanstalt eine Sperre verhängen kann, allerdings weiterhin den Versicherungsschutz übernimmt (übernehmen muss), wenn man sich arbeitslos meldet. Das ist, soweit ich weiß, unabhängig von einer Sperre, die nur die direkten Bezüge betrifft (ich lasse mich aber gerne korrigieren, da ich hier nicht so fit bin).

LG
Guido

Hier fehlt eine Editierfunktion…
Hi!

Noch etwas!

De facto geht es hier zwar nur um ein paar Tage, allerdings weiß ich nicht, wie die Bundesanstalt reagieren kann, wenn der neue Job nach ein paar Wochen gekündigt wird (hätte ja den alten Job behalten können…)

LG
Guido

Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines
Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier
Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats
gekündigt werden.

Ja super. Auf was soll der AN denn klagen? Auf Umwandlung in eine fristgerechte Kündigung zum 31.07. wenn er schon am 1.7. beim neuen AG anfangen will? Diese Kündigung ist doch das beste, was dem AN passieren konnte. Oder wie sollte er denn sonst so kurzfristig wieder aus dem Vertrag rauskommen?

Hi!

ruhig Brauner *ggg
oder kennst du solche hier noch net - wer schon inner Mail 0815 stehen hat *gg

Bernd