Da fehlt was - hoffentlich nix wichtiges
Hi!
Jemand fängt am 26.05.04 bei einer Firma an.
Er hat keinen schriftlichen Arbeitsvertrag.
Das ist ja erst mal nicht schlimm (kann sogar unter Umständen gut sein)
Dieser jemand sich,
??? Da fehlt was
weil dort relativ wenig gezahlt wurde, in
dieser Zeit auch um andere Stellen bemüht hat.
Er hat auch Glück gehabt und einen besser dotierten Job zum
01.07.04 bekommen.
Super
Der Chef der ersten Firmna Ihn heute fristlos entlassen hat.
(weil er nicht hinter der Firma steht und sich wo anders
beworben hat)
Hat er die Kündigung schriftlich bekommen?
Ist das so Rechtmäßig?
Ganz sicher nicht!
Du sagtest, es besteht kein schriftlicher Arbeitsvertrag. Wurde denn mündlich etwas zum Thema Probezeit oder Kündigungsfrist vereinbart?
Wenn nichts vereinbart ist (wobei die Beweisbarkeit hier ein Problem sein könnte - für den AG), dann greift hier § 622 BGB (Abs 1)
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
In Zusammenhang mit Absatz 6
(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.
heißt das nichts anderes, als dass er eine Frist von mindestens 4, maximal 6 Wochen einzuhalten hat.
Was kann er tun?
Klagen!
(Wegen Sperre Arbeitsamt bei fristloser Kündigung, und
Krankenversicherung)
In diesem Fall kann ich nur zur Klage raten! Er soll zum Arbeitsgericht gehen und sich beim Aufsetzen der Klage helfen lassen (da gibt es eine meist sehr nette Person, die die Klage formuliert).
Zu einer fristlosen (sprich: Außerordentlichen) Kündigung muss ein wichtiger Grund vorliegen.
das „Nicht-So-Hinter-Der-Firma-Stehen“ ist mit sehr sehr hoher Wahrscheinlichkeit kein wichtiger Grund (zumal er ja erst sehr kurz dort war).
Die Tatsache, dass noch kein Kündigungsschutz nach dem KSchG besteht und der AG ihn innerhalb kurzer Frist an die Luft setzen kann, sollte die Position des AG nicht unbedingt stärken!
Die Kosten in erster Instanz sind auf jeden Fall in einem überschaubaren Rahmen (solange kein Rechtsanwalt konsultiert wird).
Da das Arbeitsamt Dir die Hölle heiß machen kann, wenn Du Dich nicht wehrst, kann ich nur zur Klage raten, damit eben keine Sperre (Versicherungsschutz geht nicht verloren) auf Dich zukommt!
Liebe Grüße
Guido