Hallo,
kurzer Sachverhalt.
Ich bin von einem Kaufvertrag zurück getreten, hab auch vor Gericht Recht bekommen so wie die Rechtssprechnung vorsieht, hab einen Titel, kann aber eigentlich nichts damit anfangen.
Jedesmal wenn ich einen Gerichtsvollzieher schicke ,der auch bei jeden Besuch Kosten was ich bezahlen muss vorläufig, heisst es keine Möglichkeiten zu pfänden.
Dann verzieht der Schulde, muss Ihn such und so weiter dieses Spiel scheint endlos.
Ich möchte mein Geld wieder was gibt es denn noch für wirksame Methoden.
Kann man Anzeige erstatten, so das der jenige die Strafe absitz und die Schulden bezahlt oder irgentwas was noch Sinn hat.
Ich sehe nicht ein das so jemand straffrei davon kommt und die Gerichte verarscht.
Danke für alle Infos…
Hallo!
Schulden zu haben oder pleite zu sein ist für sich alleine nicht strafbar. Selbst wenn dein Schuldner aber eine strafbare Handlung gesetzt haben sollte, würde eine Strafe dir kein Geld bringen - denn wenn er keines hat, womit soll er dir dann etwas zahlen - das kann also nicht gehen. Abgesehen davon, dass eine Strafe die Wahrscheinlichkeit, dass du jemals Geld sehen wirst, nicht erhöht, sondern senkt. Dass das gegen die eigene Emotion geht, ist mir als jemand, der selbst oft Gläubiger in solchen Angelegenheiten vertritt, natürlich klar, es hilft aber nichts, die Sache einfach mal sachlich nüchtern zu betrachten. Etwas anderes wäre, wenn dein Schuldner durch strafbare Handlungen versucht, die Zwangsvollstreckung zu vereiteln - dann könnte eine Strafanzeige sinnvoll sein (wenn etwa ein gepfändetes Auto plötzlich verschwindet o.ä.).
Du könntest dir auch den Aufwand antun und versuchen, deinen Schuldner in die Insolvenz zu schicken, manchmal gibt es da wenigstens ein bisschen was, immer ist das aber auch nicht sinnvoll, das hängt vom Einzelfall ab und von Fakten, die ich hier nicht kenne.
Oft ist es einfach am besten eine Weile ruhig zu halten und nach ein paar Jahren nochmals überraschend zuzuschlagen.
Sonst gilt das Motto: einem schlechten Geld sollte man kein gutes Geld nachwerfen. Wenn man Gläubiger einer schuldrechtlichen Forderung ist, dann hat man einfach das Risiko zu tragen, dass der Schuldner nicht zahlen kann, das ist zwar oft hart, aber leider die Realität.
Gruß
Tom
Pech gehabt
Hallo Jana,
so hart das klingt: Pech gehabt. Einem nackten Mann kannst Du eben nicht in die Tasche greifen. Je nach Betrag würde ich die Sache entweder abschreiben oder eben immer mal wieder beim Schuldner vorbeischauen (lassen). Dein Titel hält 30 jahre, da fließt viel Wasser den Fluss runter…
Grüße,
Anwar
Lohnpfändung?
Hallo Jana
arbeitet der Schuldner? Schon mal an eine Lohnpfändung gedacht? Dann hat der schuldner gar nichts mehr zu sagen, weil das Geld direkt vom AG an dich geht bis die Sache beglichen ist.
Bei einem Sozialhilfeempfänger kannst du das natürlich vergessen 
Liebe Grüße
Timi
Hallo Jana
Ich möchte mein Geld wieder was gibt es denn noch für wirksame
Methoden.
Sicher gibt es bessere Methoden, um sein Geld wiederzubekommen.
http://www.adf-inkasso.de/news/040316.htm
http://www.ormanns-inkasso.de/index2.html
Einfach einmal alle Möglichkeiten genau durcharbeiten, was
für Dich in Frage kommen könnte.
Viel Erfolg wünscht Dir Iwan
Hallo,
wenn der Gerichtsvollzieher nichts bekommt, neuen Antrag stellen und bei erfolgloser Pfändung die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beantragen. Ich habe gerade heute von einem Schuldner, der sich fast vier Jahre gewehrt hat, nach der Beantragung der EV bis auf 72 EURO Zinsen mein Geld erhalten. Lasse nun den Termin am Freitag zur Abgabe der EV ruhen, wenn ich bis 30.06. auch dieses Geld erhalte, oder die EV läuft weiter. Wie sich mancher Schuldner benimmt ist für mich schleierhaft. Ich habe z.B. auf Zinsen seit 2000 meinen Verzicht erklärt, wenn er rechtzeitig zahlt oder wenigstens ein Angebot auf annehmbare Raten vorlegt. Brief nach 12 Tagen mit zur Annahme verweigert zurück. Ich habe ein 2. Angebot unterbreitet, mit einer geringen Zinsberechnung, Brief kam nach 3 Wochen mit Vermerk Annahme verweigert zurück. Beide Brief waren geöffnet worden. Nun hat der Schuldner heute bezahlt, aber nun die gesetzlich vom Gericht festgelegten Zinsen von sich aus reduziert. Diese werde ich mir holen. Gleichzeitig habe ich bei der Post heute Mittag Meldung erstattet und zusammen mit einem Postbeamten wegen Verdachtes des Betruges und bewegen Verdachts der Leistungserschleichung zum Nacteil der Post AG Strafanzeige erstattet.
Versuchen kannst Du auch, sofern Du Kenntnis hast, wo sich die Person befindet, den GV mal bei seiner Bank auflaufen zu lassen. Kontenpfändung sind bei Schuldnern gefürchtet.
kurzer Sachverhalt.
Ich bin von einem Kaufvertrag zurück getreten, hab auch vor
Gericht Recht bekommen so wie die Rechtssprechnung vorsieht,
hab einen Titel, kann aber eigentlich nichts damit anfangen.
Jedesmal wenn ich einen Gerichtsvollzieher schicke ,der auch
bei jeden Besuch Kosten was ich bezahlen muss vorläufig,
heisst es keine Möglichkeiten zu pfänden.
Dann verzieht der Schulde, muss Ihn such und so weiter dieses
Spiel scheint endlos.
Ich möchte mein Geld wieder was gibt es denn noch für wirksame
Methoden.
Kann man Anzeige erstatten, so das der jenige die Strafe
absitz und die Schulden bezahlt oder irgentwas was noch Sinn
hat.
Nein
Ich sehe nicht ein das so jemand straffrei davon kommt und die
Gerichte verarscht.
Gruss Günter
In Hamburg lief gerade zu diesem Thema ein
Seminar für Anwälte pp.
Das Problem ist ja, dass der „normale Gläubiger“
aufgibt, wenn der Gerichtsvollzieher ein Mal
dort war.
Von einem Sozialhilfeempfänger, der arbeitsfähig ist,
können aber auch per EV die Bewerbungen verlangt
werden. So mal als ein Beispiel.
Oft ist es doch eine „Mürbe-Teich-Verfahren“. Wer wird
zuerst „mürbe“. I. d. Regel der Gläubiger, weil er
meint, nicht weiter gutes Geld sinnlos aus dem
Fenster werfen zu wollen.
Es ist zwar eindeutig verboten, mit „Schirm, SCharm und
Melone“ hinter einem Schuldner herzusparzieren,
aber so einige legale Druckmittel gibt es eben doch.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo!
Das Problem ist ja, dass der „normale Gläubiger“
aufgibt, wenn der Gerichtsvollzieher ein Mal
dort war.Von einem Sozialhilfeempfänger, der arbeitsfähig ist,
können aber auch per EV die Bewerbungen verlangt
werden. So mal als ein Beispiel.
…und was ist das Ergebnis? -> vielleicht bekommt der Schuldner keine Sozialhilfe mehr oder auch eine Strafe - na und? Der Gläubiger zahlt die Anwaltskosten für solche Anträge und bekommt sowieso nicht mehr Geld - wie gesagt, es gibt Ausnahmen, aber das ist der Regelfall.
Oft ist es doch eine „Mürbe-Teich-Verfahren“. Wer wird
zuerst „mürbe“. I. d. Regel der Gläubiger, weil er
meint, nicht weiter gutes Geld sinnlos aus dem
Fenster werfen zu wollen.
Es ist zwar eindeutig verboten, mit „Schirm, SCharm und
Melone“ hinter einem Schuldner herzusparzieren,
aber so einige legale Druckmittel gibt es eben doch.
…die aber nur dann etwas nutzen, wenn der Schuldner irgendwo Geld oder Vermögen hat (und dieses möglicherweise irgendwo versteckt). Wenn er keines hat, dann kannst du Druck machen wie du willst - wer nichts hat, dem kann man nichts nehmen, das ist einfach so. Wenn einmal das Vermögensverzeichnis oder die eidesstättige Erklärung (oder wie das sonst in Deutschland heißt) da ist und du nicht irgendeine gute Begründung hast, dass dieses nicht stimmt, dann kannst du das weitere Verfahren in den meisten Fällen vergessen (abgesehen davon, kann man meist sowieso schon rechtlich nichts mehr machen). Ich hab derzeit 300 Exekutionsakten in Bearbeitung, ich weiß schon von was ich schreibe.
Gruß
Tom
Andreas :
das war nun ganz einfach : SCHEISSE !
-
Weil diese Leute auch Dich über den Tisch
ziehen werden, -
weil Du Dich auf die gleiche primitive Stufe
stellst wie Schuldner und Eintreiber -
über die strafrechtliche Seite will ich mich
gar nicht auslassen. Im Bereich der Anstiftung
bist Du schon mal !
Offenlegung?
Hast du es schon einmal mit der Offenlegung des Vermögens versucht?
In einem Offenlegungsverfahren wird der Verpflichtete gezwungen seine Vermögenslage zu offenbaren und zwar unter Androhung einer Haftstrafe, was manchmal ganz nützlich sein kann.
Mavet