Hi,
laut dieser ARD-Videotext Meldung (Seite 541)
http://www.ard-text.de/videotext/index.html
sind Internet-Gebote nicht rechtswirksam(s.u.).
Was bedeutet das für mich als eBay-Kunde? Kommt jetzt tatsächlich kein rechtsverbindlicher Vertrag für mich als (Ver-)Käufer zustande?
Praktisch ist es nicht machbar, für geringwertige Waren einen bestätigenden Briefverkehr zu starten. Gibt es jetzt gar keine rechtliche Handhabe mehr gegen Betrüger?
Grüße,
J~
_Auf Vertragsabschlüsse per E-Mail darf
man sich nicht verlassen. Daran ändere
auch ein geschützter Passwortbereich
nichts, warnen Experten der ARAG Ver-
sicherungen Düsseldorf.
Mit Hinweis auf ein entsprechendes Ur-
teil des Landgerichts Bonn raten sie
sowohl Käufern als auch Verkäufern, die
Waren über Internet-Auktionen handeln,
zur zusätzlichen schriftlichen Bestäti-
gung des Geschäfts per Post oder Fax.
In dem Fall wurde ein Auto mit einem
Startpreis von 49.000 Euro bei ebay zum
Verkauf angeboten. Der Käufer widerrief
später sein Gebot. AZ.: 2 O 472/03_
Hallo,
Was bedeutet das für mich als eBay-Kunde? Kommt jetzt
tatsächlich kein rechtsverbindlicher Vertrag für mich als
(Ver-)Käufer zustande?
und wie so oft hilft es, sich die Originalmeldung anzuschauen:
http://www.arag.de/de/aktuelles/tipps/internet/02285…
Gruß,
Christian
Hi,
sorry Christian, aber für mich als Rechtslaien steht in deiner Originalmeldung genau das gleiche wie im Videotext. Deshalb bat ich ja auch um eine Stellungnahme eines Experte.
Es ist für den Verkäufer doch so gut wie unmöglich sicher zu sein, dass der registrierte User den Kauf tatsächlich persönlich vorgenommen hat und nicht sein Kanarienvogel oder die Oma (dank Passwortspeicherung kein Problem).
Ich lese aus dem Urteil, dass jeder Bieter praktisch gesehen gefahrlos von jedem erfolgreichen Gebot zurücktreten kann wann immer er Lust hat. Außer einer negativen Bewertung kann ihm nichts passieren da er einfach behaupten wird, jemand anderes hätte in seinem Namen geboten.
Ich bitte darum mich zu korrigieren falls es so einfach nicht ist.
Vielen Dank und Grüße,
J~
Hallo nochmal,
sorry Christian, aber für mich als Rechtslaien steht in deiner
Originalmeldung genau das gleiche wie im Videotext. Deshalb
bat ich ja auch um eine Stellungnahme eines Experte.
entschuldige, ich dachte, der Unterschied wäre klargeworden.
Es ist für den Verkäufer doch so gut wie unmöglich sicher zu
sein, dass der registrierte User den Kauf tatsächlich
persönlich vorgenommen hat und nicht sein Kanarienvogel oder
die Oma (dank Passwortspeicherung kein Problem).
Im Prinzip richtig, aber nicht jeder hat einen Kanarienvogel, den er bei strittigen Auktionen als Übeltäter anführen kann. Im VT-Artikel stand ja nur, daß der Verkäufer sein Gebot widerrief, es fehlte jedoch der Hintergrund mit Kind, Auto und Ausrede. Eine Großmutter, ein Nachbar oder ein sonstwie geschäftsfähiger Dritter, der sich die Daten „ausgeborgt“ hätte, wäre dann tatsächlich selber Käufer geworden.
Ich habe im übrigen ernsthafte Zweifel daran, daß dieses Urteil vor einem höheren Gericht bestand haben würde. Telephonische Bestellungen mit Kennwort, online-Überweisungen, Faxbestellungen: Alles könnte als Fälschung angefochten werden. Das ist m.E. nicht praktikabel und dürfte kaum zur herrschenden Meinung werden.
Aber vom Grundsatz bleibt die Kernaussage des Urteils in der Tat bestehen: Ein Verkäufer muß damit rechnen, daß sich ein Käufer auf bizarre Art herausreden will. Aber eigentlich war das bisher auch nicht anders, nur wird so etwas selten vor Gericht ausgetragen.
Gruß,
Christian
Christian :
Aber eigentlich war das bisher auch nicht anders, nur wird so etwas selten vor Gericht ausgetragen…
Dann warst Du noch nie, nicht niemals in
einem Gericht !
So, ich muss jetzt los,
meine Tochter, 1,5 Jahre
spielt gerade mit der TV-Fernbedienung… - lol -
schönen Abend / Tach !
Naja,
Aber eigentlich war das bisher auch nicht anders, nur wird so
etwas selten vor Gericht ausgetragen…
Dann warst Du noch nie, nicht niemals in
einem Gericht !
das paßt zu Deinen bisherigen Beiträgen, weiter will ich das nicht vertiefen, außer: Doch, war ich schon, und zwar nicht nur einmal.
Gruß (will ja niemandem was aufdrängen)
c.
So, ich muss jetzt los,
meine Tochter, 1,5 Jahre
spielt gerade mit der TV-Fernbedienung… - lol -
schönen Abend / Tach !