Hallo,
ein Kassierer eines Vereins hat das Problem, dass ein Mitglied seinen Jahresbeitrag nicht zahlt. Wie geht man nun vor? Bei Nichtzahlung einer gekauften Ware ist der Ablauf soweit klar (Fall A). Ist der Ablauf bei Nichtzahlung des Vereinsbeitrags ähnlich?
Fall A:
Käufer zahlt die bereits erhaltene Ware nicht
=> Fristsetzung, Rücktritt vom Kaufvertrag, Mahnbescheid etc.
Fall B:
Vereinsmitglied zahlt den Beitrag nicht
=> ?
Schönen Dank und Gruß
Ulrich
Hallo,
ein Kassierer eines Vereins hat das Problem, dass ein Mitglied
seinen Jahresbeitrag nicht zahlt. Wie geht man nun vor? Bei
Nichtzahlung einer gekauften Ware ist der Ablauf soweit klar
(Fall A). Ist der Ablauf bei Nichtzahlung des Vereinsbeitrags
ähnlich?
Vergiss mal den Vergleich mit einem Kaufvertrag. Das Vorgehen bei einem Mitglied, das den Beitrag nicht bezahlt, ist in einer guten Satzung geregelt. Das Vorgehen gegen ein solches Mitglied regelt die Satzung oder mangels Satzung das BGB. Hier kann die Hauptversammlung den Vorstand beauftragt haben, in seiner Entscheidungsbefugnis Mitglieder bei Nichtbezahlung des Beitrages auszuschliessen oder die HV muss ausschliessen. In den meisten gut organisierten Vereinen beschränken sich die Aufgaben des Kassier auf den Beitragseinzug und der Verbuchung der Belege. Alle anderen Entscheidungen trifft der 1. und/oder 2. Vorsitzende, die Vorstandschaft insgesamt, der 1. und 2. Vorsitzender angehören, aber auch Schriftführer, Kassier und Beisitzer oder die Hauptversammlung.
Ob gegen ein Mitglied gerichtliche Massnahmen ergriffen werden, ist auch in der Satzung geregelt, auch der Fall, unter welchen Voraussetzungen die Vorstandschaft Beiträge niederschlagen kann. Auf keinen Fall kann und darf im Normalfall der Kassier entscheiden, was zu tun ist.
Also notfalls Vorstandssitzung mit dem Vorsitzenden klären und dann entscheiden lassen. Vor einem gerichtlichen Beitreibungsverfahren aber zuerst mal beim Amtsgericht nachfragen ob der Kandidat nicht aussichtlos verschuldet ist.
Gruss Günter