Hallo !
Angenommen,eine Person hat ca 400 Euro Schulden.Daraufhin unterschreibt dieser beim Gerichtsvollzieher eine eidesstaatliche Versicherung,das er zahlungsunfähig ist.Der Gerichtsvollzieher erklärt ihm,das diese Versicherung jetzt 7 Jahre in den Akten bleibt und danach gelöscht wird,egal ob die Summe gezahlt werden kann oder nicht.Nichtsahnend bekommt er Post von seiner Bank mit der Mitteilung das eine Pfändung auf dem Konto ist.Diese Pfändung ist genau von der Firma,weswegen er die eidesstaatliche unterschreiben mußte.Darf diese Firma jetzt überhaupt pfänden,obwohl der Gerichtsvollzieher bereits fruchtlos gepfändet hat und darf überhaupt einfach das Konto gesperrt werden (Kindergeld,Wohngeld,Erziehungsgeld pfändbar ???)
Danke im vorraus
Frank
Hallo !
Angenommen,eine Person hat ca 400 Euro Schulden.Daraufhin
unterschreibt dieser beim Gerichtsvollzieher eine
eidesstaatliche Versicherung,das er zahlungsunfähig ist.Der
Gerichtsvollzieher erklärt ihm,das diese Versicherung jetzt 7
Jahre in den Akten bleibt
Richtig ist 3. Jahre bei gericht,
in der Schufa 5. jahre.
und danach gelöscht wird,egal ob die
Summe gezahlt werden kann oder nicht.Nichtsahnend bekommt er
Post von seiner Bank mit der Mitteilung das eine Pfändung auf
dem Konto ist.Diese Pfändung ist genau von der Firma,weswegen
er die eidesstaatliche unterschreiben mußte.Darf diese Firma
jetzt überhaupt pfänden,obwohl der Gerichtsvollzieher bereits
fruchtlos gepfändet hat und darf überhaupt einfach das Konto
gesperrt werden (Kindergeld,Wohngeld,Erziehungsgeld pfändbar
???)
Danke im vorraus
Auf die vielen Fragen erst Mal : J A !
Der SChuldner hätte mit dem GV eine Vereinbarung
treffen können. Euro 20,- je Monat oder so. Das
hätte Gläubiger „fressen“ müssen.
Jetzt geht es nur noch ganz hurtig zu Gericht,
um von dort das Konto wieder frei zu bekommen.
A c h t u n g : F R I S T !
Mehr kann ich nicht sagen,
illegale Beratung.
Das Gericht erklärts aber und hin !
Frank
der GV wollte aber eine Rate von mind.60 Euro,da er die Summe angeblich in 6 Monaten ausgleichen muß und das konnte dieser nicht aufbringen,daraufhin unterschrieb er die EV.Also gehe ich davon aus das die Pfändung des Kontos nicht mit rechten Dingen zu geht ?
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Hallo Frank,
dass wir uns über ein Thema klar sind. Wenn jemand feststellt, dass die Vermögensverhältnisse sich beim Schuldner innerhalb der drei Jahre geändert haben, kann auch in den drei Jahren eine neue EV verlangt werden. Dies ist entsprechend zu begründen. Selbstverständlich kann der Gläubiger pfänden lassen, es frägt sich nur, ob es einen Sinn macht. Es ist also auch nicht so, dass jemand ein paar Kröten anbietet und dann glaubt der Gäubiger müsse 10 Jahren warten bis er das Geld hat, während sein Schuldner in den Urlaub fährt.
Gruss Günter
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Hallo Frank,
dass wir uns über ein Thema klar sind. Wenn jemand feststellt,
dass die Vermögensverhältnisse sich beim Schuldner innerhalb
der drei Jahre geändert haben, kann auch in den drei Jahren
eine neue EV verlangt werden. Dies ist entsprechend zu
begründen. Selbstverständlich kann der Gläubiger pfänden
lassen, es frägt sich nur, ob es einen Sinn macht. Es ist also
auch nicht so, dass jemand ein paar Kröten anbietet und dann
glaubt der Gäubiger müsse 10 Jahren warten bis er das Geld
hat, während sein Schuldner in den Urlaub fährt.Gruss Günter
Wenns nicht gerade Banken sind, lassen Kaufleute und
Privatpersonen auch anders mit sich reden.
Das Angebot machen, Arbeiten zu übernehmen.
Notfalls anbieten, anstatt Briefmarken zu kleben,
die Post ersatzweise mit dem Fahrrad auszufahren,
den Garten zu pflegen, wenn Urlaub ist usw.
Wir reden doch über Euro 400,- ?
Oder waren es Bankschulden von Euro 4.000.000,- ??
Bei letzteren würd ich mich auch abseilen !
Bei 400,- würd ich mit den Leuten früh genug
reden - nicht erst, wenn das Konto dirch ist.
der GV wollte aber eine Rate von mind.60 Euro,da er die Summe
angeblich in 6 Monaten ausgleichen muß und das konnte dieser
nicht aufbringen,daraufhin unterschrieb er die EV.Also gehe
ich davon aus das die Pfändung des Kontos nicht mit rechten
Dingen zu geht ?
Hallo,
wenn der Schuldner Teilzahlungen anbietet, dann soll dies gemäß § 806 b ZPO in 6 Monatsraten erfolgen, wobei das Wort „soll“ natürlich nicht für zwingend steht. Aber wenn er dies so fordert, dann ist das in Ordnung.
Die eidesstattliche Versicherung ist dazu da, sein Vermögen zu offenbaren. Vielmals wird dem Gläubiger erst dadurch eine etwaige Kontoverbindung bekannt. Selbstverständlich kann er dann auch pfänden. Der Schuldner kann allerdings beim Vollstreckungsgericht Kontenschutz beantragen gem. § 850 k ZPO.
Im übrigen sollte man bei so einer kleinen Forderung immer mit dem Gläubiger über Ratenzahlung reden. Jeder Gläubiger ist dankbar dafür, wenn man die Zahlungsmoral der Leute heute betrachtet. Nur leider stecken so viele Schuldner den Sand in den Kopf. Man muss auch mal die Gläubiger verstehen. Immerhin haben sie ein Recht auf Gegenleistung.
Gruß Jeannette