Ein Hallo an alle, die dies lesen!
Angenommen, jemand hat vor drei Jahren mit einer Kollegin eine Gemeinschaftspraxis für Psychotherapie gegründet, notariell wurde eine GbR geschlossen. In dieser Praxis standen eigene Praxisräume zur Verfügung, darüber hinaus weitere Räume zur Nutzung bei Bedarf für Beide.
Im Laufe der Zeit „besetzt“ diese Kollegin immer mehr Räumlichkeiten für sich, so dass am Ende der Anderen nur noch ein Raum gesichert zur Verfügung steht.
Angenommen, die Kollegin erledigte die Buchführung bei sich zu Hause, da die Praxis für Büroarbeiten nicht geeignet ist. Die Bücher bleiben bei ihr, trotz Zusage erhielt die Andere keinen Einblick. Im Gegenteil übergab die Kollegin die Bücher des vergangenen Jahres dem Steuerberater, ohne dass die Andere die Bücher vorher einsehen konnte und so keinerlei Möglichkeit bestand, gerade die Einnahmen-Ausgaben (bar) zu überprüfen.
Im Laufe der drei Jahre sind vielleicht noch weitere Vorkommnisse geschehen, so dass sich die Andere entschlossen hatte, fristgemäß zum Ende des Jahres aus der Gemeinschaftspraxis auszusteigen, was eine Beendigung der GbR mit sich bringt.
Der Fairness halber hatte sie dies aber schon zu Jahresbeginn der Kollegin mitgeteilt. Die reguläre Frist wäre sechs Monate vor Ablauf des Jahres gewesen.
Und angenommen - seit dieser Kündigung nimmt nun die Kollegin noch mehr Raum ein, z.B. indem sie den Aufenthaltsraum der Therapeutinnen regelmäßig mit Klienten zu Therapiezwecken nutzt mit den Worten „mit denen muss ich eine rauchen“. Oder - sie versuchte, die Lebensgefährtin der Anderen aus der Praxis zu verweisen, da „diese dort nichts zu suchen habe“ (vielleicht hat ja die Andere sich nur zur Praxis fahren lassen, da sie gesundheitlich bedingt vorübergehend nicht selber fahren konnte). Da die Kollegin mit Kindern arbeitet ist es klar, dass es in der Praxis hin und wieder etwas lauter zugeht, wobei aber nach der Kündigung die Kollegin mittlerweile die Kinder hin und wieder laut lärmend über die Praxisflure laufen ließ, mit Eltern laut direkt neben dem Raum der Anderen Gespräche führte, lachend… und die Arbeit der Anderen immer wieder ganz massiv gestört wurde.
Es ist vorstellbar, dass es sicher zwischen den Beiden noch weitere kleinere und größere Ärgernisse gab. Diese wurden aber nicht mehr angesprochen, da die Andere nach ihrer Kündigung nur noch darauf bedacht war, ihre Arbeit „irgendwie“ bis zum Jahresende fortführen zu können.
Vorstellbar ist, dass es aber eine Situation gab, die die Andere ihren Klienten gegenüber mal wieder in Erklärungsnot brachte. Nach einem verlängerten Wochenende traf eben diese Andere kurz vor ihren Kliententerminen an der Praxis ein. Dort war an der vorderen Hauswand, gut sichtbar, das Praxisschild der Kollegin - und nur der Kollegin - angebracht (ihr Name, Titel, ihre Telefonnummer, usw.), obwohl es eine Absprache in der ersten Praxiszeit zwischen Beiden gab, die besagte, dass keine Praxisschilder angebracht werden sollten. Im weiteren Verlauf der Praxistätigkeit sollte dies dann doch einmal an einem festgelegten Termin gemeinsam gemacht werden, wobei die Kollegin ihr Nicht-Erscheinen zu diesem Termin mit einem „Vergessen aus familiären Stressgründen“ erklärte und sich wegen eines neuen Termins mit der Anderen wieder in Verbindung setzen wollte, was nicht geschah.
Die Situation, die sich aus dem Aufhängen des Praxisschildes sowohl für die Andere, als auch die Klienten der Anderen ergab, will ich hier gar nicht näher beschreiben.
Es ist anzunehmen, dass nun die Andere eine weitere Arbeit in diesen Räumen als GbR für absolut untragbar ansieht. Die Praxis wurde von der Kollegin ja eindeutig als die ihrige deklariert (nicht nur durch das Anbringen des Schildes). Nachvollziehbar ist, das dies so auch von den Klienten der Anderen gedeutet wurde - was viel Unsicherheit und Unruhe brachte. Mit Sicherheit wurde die Andere auch von Privatpersonen auf „Frau XY´s“ Praxis angesprochen, weil das Ganze sich ja z.B. in einem kleineren Ort abgespielt haben könnte.
Nun hat sich vielleicht die Andere daraufhin direkt erfolgreich um neue Praxisräume bemüht und ihren fristlosen Austritt aus der GbR und den Praxisräumen der Kollegin mitgeteilt, während die Kollegin selbst in ihrem Verhalten keinen Rechtsbruch sieht, der diese fristlose Kündigung rechtfertigt. Sie beharrt auf die weitere Zahlung der Miete und Nebenkosten bis zum Jahresende.
Meine Frage ist, ob es sich in diesem Beispiel nicht um das wiederholte Versäumnis der würdigen Vertretung der GbR nach innen und außen handelt und eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Von der Unmöglichkeit einer Aufrechterhaltung der Arbeit in gemeinsamen Räumen mal abgesehen.
Vielen Dank schon im Voraus für Euer Lesen und hoffentlich Antworten.
Gaby