Internetkauf

Angenommen jemand hätte bei einem grossen Versandhaus einen Elektroartikel bestellt der spottbillig war. Vermutlich eine falsche Preisauszeichnung. Weiter angenommen er hätte von diesem Versandhaus eine elektronische Bestätigung erhalten in der der Artikel und der Wert so wie im Internetangebot angegeben ausgewiesen sind. Derjenige hätte dann aber vom Versandhaus statt der Ware ein Schreiben bekommen, dass eine Bestellung auf Rechnung bei Neukunden nicht immer möglich sei und er solle doch noch einmal neu bestellen. Weiter angenommen der Artikel wäre nun aus dem Angebot der Händlers verschwunden. Der Kunde hätte aber die Ware so gerne gehabt. Könnte er jetzt auf einer Lieferung bestehen oder auf einer vergleichbaren Ware zum gleichen Preis?

Könnte er jetzt auf einer Lieferung bestehen oder auf einer
vergleichbaren Ware zum gleichen Preis?

Kurz und knapp NEIN.

Auch wenn das Versandhaus Dir dieses schriftlich bestätigt hat,
ist dieses ein freibleibendes Angebot.

Das Neukunden meistens nicht auf Rechnung kaufen können,
ist recht normal. Einfach sicherheitshalber.

Weiter angenommen
der Artikel wäre nun aus dem Angebot der Händlers
verschwunden. Der Kunde hätte aber die Ware so gerne gehabt.
Könnte er jetzt auf einer Lieferung bestehen oder auf einer
vergleichbaren Ware zum gleichen Preis?

Den ersten Teil der Frage fand ich am besten.

Wie auch immer: Das gleiche hatten wir vor ein paar Tagen:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Gruß,
Christian

Kurz und knapp NEIN.

Auch wenn das Versandhaus Dir dieses schriftlich bestätigt
hat,
ist dieses ein freibleibendes Angebot.

Wirklich schade. Danke für die schnellen Antworten.

Moin,

ich meine in der letzten Zeit von einem Urteil gehört zu haben, wo genau der Fall vorgelegen hat. Das Gericht gab dem käufer Recht und verdonnerte das Versandhaus, zu dem in Internet und in der Mail angegebenen Preis zu liefern. Es hatte was mit „egal, ob automatisierte Antwortmail oder nicht“ zu tun.

Steve1da

Hallo,

Es
hatte was mit „egal, ob automatisierte Antwortmail oder nicht“
zu tun.

Es kommt dabei sehr stark auf den genauen Wortlaut dieser Bestätigungsmail an. Wenn aus ihr klar hervorgeht, dass nur der Zugang der Bestellung bestätigt wird, ist das Versandhaus fein raus, wenn aber daraus schliessen könnte, dass die Bestellung bestätigt wird, haben die ein Problem. Das ist natürlich immer eine Einzelentscheidung.

viele Grüße,

Ralf