Hallo Forum,
mal angenommen, Er hebt von seinem Konto sagen wir mal (um die AGB dieses Brettes zu berücksichtigen) 1 Fantastilliarde Taler ab und drückt sie seiner engelsgleichen Freundin in die Hand, damit sie seine zänkischen Ehefrau (von der er seit Jahren getrennt lebt) nicht in dieselbe fallen. Schenkungssteuer - who cares? Wer soll davon erfahren? Und seinem Banker oder dem Finanzamtshai kann er ja sagen, er hat das Geld mit lockeren Weibern durchgebracht (was ja im Prinzip auch stimmt, nur das braverweise die Anzahl der lockeren Weiber nahe 1 liegt). Also keine Schenkungssteuer? Wo kein Kläger, da kein Richter, oder?
gruß - hans
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DISCLAIMER: Die Angaben in diesem Artikel haben mit der Wirklichkeit so viel zu tun wie ein Wahlversprechen mit der Tagespolitik - nichts. Die Fragen dienen den Fachleuten zur Erheiterung, den Laien zum Stauen und dem Fragesteller zur Erweiterung seines Horizonts.
