Hallöchen!!!
kann mir jemand erkären, was mit rechnerischen Überschuldung gemeint ist, und welche Konsequenzen eine rechnerische Überschuldung für das betroffene Unternehmen hat???
folgenden Satz habe ich nicht verstanden:
„wenn ein Unternehmen einen Verlust von 100% des Grundkapitals am Jahresende aufweist, besteht rechnerische Überschuldung.“
würde mich über Aufklärung sehr freuen
lg Sarah
Hallo,
kann mir jemand erkären, was mit rechnerischen Überschuldung
gemeint ist,
das Unternehmen hat kein Eigenkapital mehr, weil dieses durch Verluste aufgezehrt ist. Bsp.: Eigenkapital 100, Verlust 200 --> negatives Eigenkapital von 100. Steht dann meist auf der Aktivseite der Bilanz unter „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“. Anders formuliert: Die Verbindlichkeiten (Rest der Passivseite) sind größer als das Vermögen. Anders formuliert: Den Schulden steht zur Deckung zu wenig Vermögen gegenüber.
und welche Konsequenzen eine rechnerische
Überschuldung für das betroffene Unternehmen hat???
Überschuldung ist ein Anlaß für eine Insolvenz. Wenn man allerdings das Vermögen vergrößert (z.B. stille Reserven im Vermögen findet) oder die Schulden verringert (bsp. durch eine Rangrücktritterklärung bestimmter Schuldner), gehts erst einmal weiter. Prominenter Fall:
Problem: http://www.vdn.de/sites/ir/adhoc_040524.html
Lösung: http://www.vdn.de/sites/ir/adhoc_040617.html
Gruß,
Christian
Hallo Sarah,
angenommen eine GmbH hat 50.000 € Stammkapital (=Grundkapital). Im 3.
Jahr ihres Bestehens laufen Verbindlichkeiten (=Schulden) in Höhe von
65.000 € auf. Das ist also mehr als an Kapital zwingend vorhanden
sein muss, ergo: es liegt Überschuldung vor.
Die Folge ist, glaube ich, das Insolvenz angemeldet werden muss. Bin
mir aber nicht 100%ig sicher und grad zu faul um´s nachzuschlagen.
Gruß - Jaschiii
Nachtrag
„wenn ein Unternehmen einen Verlust von 100% des Grundkapitals
am Jahresende aufweist, besteht rechnerische Überschuldung.“
Vielleicht noch ein Satz dazu: Am Jahresende wird der ermittelte Jahresfehlbetrag quasi aus der GuV-Rechnung in die Bilanz gebucht und zwar ins Eigenkapital.
GuV:
Soll Haben
Aufwand -500 Ertrag 200
Abschlußbuchung: Per Eigenkapital an GuV 300.
Wenn das Eigenkapital vorher kleiner als 300 war, steht am Ende ein Minus im EK–>Überschuldung,
Gruß,
Christian
Hallo,
angenommen eine GmbH hat 50.000 € Stammkapital
(=Grundkapital). Im 3.
Jahr ihres Bestehens laufen Verbindlichkeiten (=Schulden) in
Höhe von
65.000 € auf. Das ist also mehr als an Kapital zwingend
vorhanden
sein muss, ergo: es liegt Überschuldung vor.
nein, das ist leider nicht richtig. Die Höhe der Verbindlichkeiten spielt bei der Überschuldung keine Rolle, solange überhaupt welche bestehen. Es ist in Deutschland sogar (leider) gar nicht so unüblich, daß die Verbindlichkeiten größer sind als das Eigenkapital. Entscheidend für die Überschuldung ist, daß das Eigenkapital aufgezehrt wurde und das ist gem. HGB nur über Verluste möglich.
Nach IAS oder US-GAAP gibt es da noch ein paar andere lustige Möglichkeiten, ab die interessieren hier eher weniger.
Gruß,
Christian
noch´n Nachtrag
Überschuldung ist ein Anlaß für eine Insolvenz. Wenn man
allerdings das Vermögen vergrößert (z.B. stille Reserven im
Vermögen findet) oder die Schulden verringert (bsp. durch eine
Rangrücktritterklärung bestimmter Schuldner), gehts erst
einmal weiter.
hier noch eine Erklärung: Man unterscheidet zwischen bilanzieller Überschuldung und wirtschaftlicher Überschuldung. Bei einer bilanziellen Überschuldung - also quasi einer Überschuldung auf dem Papier - gibt es noch die o.g. Möglichkeiten. Bei einer wirtschaftlichen (also tatsächlichen) Überschuldung ist - von einer Eigenkapitalspritze abgesehen - wirklich alles vorbei.
Entscheidendes Prinzip bei der Veranstaltung ist der Gläubigerschutz, d.h. es soll immer sicher gestellt sein, daß den Schulden Vermögen gegenübersteht. Ist dies nicht mehr der Fall (also Überschuldung), dürfen weitere Verbindlichkeiten nicht mehr eingegangen werden (strafbar inkl. persönlicher Haftung für die Geschäftsleitung).
Gruß,
Christian
Hallo!
Ich glaube man sollte hier mit den Begrifflichkeiten ein bisschen vorsichtig sein, damit das nicht durcheinander kommt: Eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne liegt nicht schon jedenfalls dann vor, wenn eine bilanzielle Überschuldung vorliegt - das ist ein wichtiger Punkt.
Bei uns ist das jedenfalls so, sobald negatives Eigenkapital vorliegt, muss bei der Rechnungslegung der Bilanz ein Anhang angeschlossen werden, indem erläutert wird, warum keine Insolvenz im Sinne der Konkursordnung vorliegt. Das wäre eine Rechtsfolge, die bereits eintritt, bevor eine juristische Person insolvent ist.
Gruß
Tom
Hi,
Ich glaube man sollte hier mit den Begrifflichkeiten ein
bisschen vorsichtig sein, damit das nicht durcheinander kommt:
Eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne liegt nicht
schon jedenfalls dann vor, wenn eine bilanzielle Überschuldung
vorliegt - das ist ein wichtiger Punkt.
hab ich doch geschrieben. Oder verstehe ich Dich miß?
Gruß,
Christian
wie ist das möglich
Ich blamier mich jetzt wahrscheinlich total:
wie kann es denn passieren, dass ein Unternehmen bilanziell überschuldet ist aber wirtschaftlich noch nicht?
Heißt das, ein Unternehmen geht erst insolvent, wenn es nicht nur bilanziell sondern auch wirtschaftlich insolvent ist? Woran macht ihr das fest? An zukünftigen Erträgen?
lg Sarah
Hi,
ein Beispiel sind zb. Betriebsgebäude, soferne es sich nicht um Wellblechhallen
am Ende der Welt handelt.
Also angenommen eine hübsche Kaivilla die als Büro, Kanzlei etc. genützt wird.
Wird so ein Objekt gekauft, so wird dieses jedes Jahr durch die Abschreibungen
in der Buchhaltung weniger Wert.
In 10-15 Jahren kommt da ein beträchtlicher Betrag zusammen.
In Wirklichkeit, die Villa wurde vom angestellten Hausmeister aber vorbildlich in
Schuß gehalten, kleinere Reperaturen wurden laufend vorgenommen (das sind alles
kleine Aufwände die die Bilanz zusätzlich verschlechtern).
In Wirklichkeit ist die Villa damit heute in einem wesentlich besseren Zustand,
als vor 10 Jahren, und der Immobilienmarkt hat auch noch eine Wertsteigerung
bewirkt, somit hat die Liegenschaft heute vielleicht den 5 fachen Realwert, als
den Wert den die Bilanz aufweist.
offline
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Hallo!
hab ich doch geschrieben. Oder verstehe ich Dich miß?
Ja natürlich hast du das so geschrieben, ich hab das auch so verstanden. Ich habe mir nur gedacht, dass das möglicherweise für einen Laien nicht so durchgekommen ist.
Gruß
Tom
Überschuldung - bilanziell vs. wirtschaftlich
Hallo,
wie kann es denn passieren, dass ein Unternehmen bilanziell
überschuldet ist aber wirtschaftlich noch nicht?
Heißt das, ein Unternehmen geht erst insolvent, wenn es nicht
nur bilanziell sondern auch wirtschaftlich insolvent ist?
ein Exkurs vorab: der Begriff „Insolvenz“ ist mit der Insolvenzordnung sehr unglücklich gewählt worden. Eigentlich bedeutet „insolvent“ „nicht flüssig“ also zahlungsunfähig. Insolvent gem. Insolvenzordnung liegt aber eben nicht nur bei Zahlungsunfähigkeit sondern auch bei Überschuldung vor. Wie gesagt: Nur ein Exkurs.
Das Beispiel mit der Villa war schon nicht schlecht. Wie an anderer stelle schon geschrieben, liegt die rein bilanzielle Überschuldung vor, wenn das Eigenkapital aufgezehrt, also kleiner oder gleich null ist.
Die Frage, ob eine Überschuldung auch wirtschaftlich gegeben ist, wird anhand einer Betrachtung aller Vermögens- und Schuldenpositionen geklärt. Ist die Betriebsimmobilie wirklich nur den Buchwert wert oder ist der Wert tatsächlich höher? Gibt es Kaufinteressenten, die einen bestimmten Preis geboten haben, an dem man sich orientieren könnte usw.
Ähnliches gilt für Vorratsvermögen und Finanzanlagen, das zu Anschaffungskosten bilanziert wird aber aufgrund der Preis-/Kursentwicklung einen höheren Wert hat.
Des weiteren findet man in Verlustsituationen u.U. auf einmal Steuerforderungen, die es in normalen Zeiten nie gegeben hätte, bspw. Rückzahlungen von Umsatzsteuer o.ä. Auf der Passivseite läßt sich auch viel machen. Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital (natürlich mit Einveständnis der Gläubiger; vor allem Gesellschafter und Banken sind hier die beliebtesten „Opfer“), Stundungen, Verzicht auf Forderungen oder zumindest auf Zinsen, Kündigung von Pensionsverpflichtungen und damit verbunden die ertragswirksame Auflösung von Pensionsrückstellungen usw.
Entscheidend ist, daß am Ende herauskommt, daß die Schulden kleiner sind als das tatsächlich vorhandene Vermögen, also keine wirtschaftliche Überschuldung vorliegt.
Gruß,
Christian
Woran macht ihr das fest? An zukünftigen Erträgen?
lg Sarah