Pflicht zur Ausstellung einer Quittung

Hi,

wie verhält es sich eigentlich, wenn man bei Ebay von einem Privatmenschen etwas für seinen Job kauft, es also steuerlich absetzen könnte; muss der Verkäufer auf Verlangen eine Quittung (nein, keine Rechnung mit MWSt) ausstellen?
Denn angenommen, man verkauft etwas mit „Barzahlung bei Abholung“: Der Verkäufer stellt keine Quittung aus und behauptet dann, der Käufer hätte den Gegenstand ohne Bezahlung eingesteckt und sei dann davongeeilt, ohne dass der Käufer mangels Quittung das Gegenteil beweisen könnte. Also müsste es doch eine allgemeine Pflicht geben, dass man auf Verlangen eine Zahlungsquittung erhält.
Die steuerliche Absetzbarkeit erstreckt sich doch schließlich meines Wissens nach nicht ausschließlich auf Käufe von anderen gewerblichen Händlern, die sowieso eine Rechnung schreiben müssen.
Wisst Ihr, wie das aussieht?

MAn braucht ja nicht unbedingt eine Quittung um was vom Finanzamt anerkannt zu bekommen. Bei ebay erstelle ich mir dann immer einen Eigenbeleg, der bisher auch problemlos anerkannt wurde:
Ich drucke mir die ebay Zuschlagsmail aus, darauf ist Datum, Beschreibung des Gegenstandes, Verkäufer mit Adresse, Preis, Porto enthalten. Bei einer Überweisung kommt Überweisungsbeleg drangeheftet, bei Barzahlung handschriftlich Vermerk der Barzahlung mit Datum.

Gruß n.

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Hi,

wie verhält es sich eigentlich, wenn man bei Ebay von einem
Privatmenschen etwas für seinen Job kauft, es also steuerlich
absetzen könnte; muss der Verkäufer auf Verlangen eine
Quittung (nein, keine Rechnung mit MWSt) ausstellen?

ja.

viele Grüße,

Ralf