Angenommen, ein Deutscher ist von einer schweizerischen Behörde zur
Zahlung von 200 Franken aufgefordert worden, obwohl diese Forderung
seiner Meinung nach nicht berechtigt ist. Welche Konsequenzen wird
es dann haben, wenn der Betrag nicht bezahlt wird?
Hallo!
Jedenfalls muss dieser Deutsche, sofern die Forderung zu Unrecht erhoben wird, gegen den Rechtsakt in der Schweiz ein Rechtsmittel ergreifen.
Gruß
Tom
Jedenfalls muss dieser Deutsche, sofern die Forderung zu
Unrecht erhoben wird, gegen den Rechtsakt in der Schweiz ein
Rechtsmittel ergreifen.
Und was, wenn er die Forderung einfach ignoriert? Welche
Möglichkeiten hat die Schweiz dann, um an das Geld zu gelangen? (Gibt
es bspw. eine Kooperation mit deutschen Behörden?) Und wird sie diese
Möglichkeiten angesichts der niedrigen Summe von 200 Franken nutzen?
Hallo!
Ich gehe mal davon aus, es handelt sich um einen Titel einer Verwaltungsbehörde (und nicht um einen eines Gerichtes):
Ich hab keine Ahnung, ob es da ein Abkommen zwischen D und CH gibt, welches eine grenzüberschreitende Vollstreckung ermöglicht. Das wissen vielleicht andere Leute hier.
Eines ist jedenfalls klar: du muss halt dann, sobald du in die Schweiz nochmals fährst damit rechnen, dass gleich mal gepfändet wird. Außerdem ist es möglich, dass, falls es noch kein Abkommen gibt, einmal eines abgeschlossen wird.
Gruß
Tom
Hallo Tom!
Ich gehe mal davon aus, es handelt sich um einen Titel einer
Verwaltungsbehörde (und nicht um einen eines Gerichtes):
So in etwa. Nimm einfach mal an, dass es um Immatrikulationsgebühren
für ein Studium an der ETH geht, die diese fordert, obwohl keine
Immatrikulation stattgefunden hat (worüber die ETH offenbar anderer
Ansicht ist). Meinst Du, es macht einen Unterschied, von wem die
Forderung stammt?
Ich hab keine Ahnung, ob es da ein Abkommen zwischen D und CH
gibt, welches eine grenzüberschreitende Vollstreckung
ermöglicht. Das wissen vielleicht andere Leute hier.
Das wäre schön. Vielleicht meldet sich ja auch noch jemand.
Eines ist jedenfalls klar: du muss halt dann, sobald du in die
Schweiz nochmals fährst damit rechnen, dass gleich mal
gepfändet wird. Außerdem ist es möglich, dass, falls es noch
kein Abkommen gibt, einmal eines abgeschlossen wird.
Ich hatte eigentlich darauf gehofft, so etwas wie „die Akte wird wohl
wegen Geringfügigkeit geschlossen werden“ zu hören. Aber wenn das
nicht der Fall ist, scheint es wohl am sinnvollsten zu sein, den
Betrag einfach zu zahlen, um den geforderten Betrag nicht noch um
weitere Mahn- und Inkassogebühren zu erhöhen.
Wie auch immer, vielen Dank für deine Antwort!
Ingo