Angenommen eine KFZ-Versicherung erstellt auf Anfrage eine Angebot für einen Neukunden und bei Abschluß auch einen KFZ-Versicherungsschein mit einer errechneten Einstufung von 85%. Was passiert nun, wenn die Versicherung nach einem halben Jahr merkt, dass sie sich verrechnet hat und den Kunden fälschlicherweise zu niedrig eingestuft hat? Darf die Versicherung den Kunden nun einfach nach oben (auf z.B. 100%) korrigieren und muss der Kunde den Mehrbetrag bezahlen?
Hätte sich die Versicherung nicht verrechnet und das günstige Angebot gemacht, hätte der Kunde es wahrscheinlich gar nicht angenomen. Ist es für die Versicherung tatsächlich unmöglich, „ein Auge zuzudrücken“ und den Fehler auf die eigene finanzielle Kappe zu nehmen?
Danke vorab für eure kompetenten Antworten in diesem, natürlich rein fiktivem Fall!
was sagt Dir denn Dein Menschenverstand?
Ansonsten gibt das BGB (z.B. Erstes Buch, Allgemeiner Teil, § 119 ff.) erschöpfend Auskunft.
Ich hoffe, dieser dezente Hinweis war hilfreich
Freundliche Grüsse
Anonym
Ansonsten gibt das BGB (z.B. Erstes Buch, Allgemeiner Teil, §
119 ff.) erschöpfend Auskunft.
Naja, mein Menschenverstand sagt genau das, was auch das BGB sagt… allerdings gibt es doch bestimmt auch einen Haufen Gesetzesparagraphen, die dem „Menschenverstand“ der Versicherung (der natürlich genau zum gegenteiligen Ergebnis kommt!) recht geben, oder?
Ich hoffe, dieser dezente Hinweis war hilfreich
Ja danke, ich kannte das BGB nicht auswendig und wäre bestimmt nicht so schnell auf diesen Paragraphen gestossen. 
Danke!