Angenommen jemand zieht um, bekommt derjenige dann von seinem Arbeitgeber einen Tag frei?
warum sollte er
Angenommen jemand zieht um, bekommt derjenige dann von seinem
Arbeitgeber einen Tag frei?
warum sollte er?
warum soll der AG dem AN immer einen tag bezahlen wenn der 10 mal im jahr umzieht?
ein paar threads weiter unten wurde das thema bereits behandelt.
wenn im tarifvertrag oder arbeitsvertrag nichts vereinbart ist gibts auch keinen tag frei.
tip: derjenige soll samstags umziehen. der amtsgang dauert keinen ganzen tag .
Hallo,
wenn Ihr tarifgebunden seid, und es in Eurem Tarifvertrag steht, dann ja.
Ansonsten nicht.
Grüße Michael
Angenommen jemand zieht um, bekommt derjenige dann von seinem
Arbeitgeber einen Tag frei?
net ganz richtig…
Moien!
Das gilt auch nur wenn man bei neuer Arbeitsstelle umzieht bzw. der Arbeit wegen - nicht wegen „jux“-Umzügen…
Bernd
Man fragt nur, weil es angeblich vor 20 Jahren mal so war, dass man einen Tag Urlaub bekommen hat.
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Nicht ganz richtig
Hi!
Wenn dort steht: Bei Umzügen (und sonst nix)
dann auch bei Jux-Umzügen (Metalltarif NRW, Steinkohletarif - das sind welche, von denen ich es weiß! Zumindest bis Ende 2002 war das so)
LG
Guido, dessen Ex-Kollegin es fertig brachte, in einem Jahr vier (!) mal umzuziehen, und auch jedes Mal einen freien Tag bekam
Hi!
Hi,
Wenn dort steht: Bei Umzügen (und sonst nix)
dann auch bei Jux-Umzügen (Metalltarif NRW, Steinkohletarif -
das sind welche, von denen ich es weiß! Zumindest bis Ende
2002 war das so)
und wenn nicht innerhalb einer Stadt, dann auch gerne mal zwei. Ist allerdings Haustarif.
Gruß,
Christian
Hallo Cary,
wenn Dein Unternehmen zu einem Tarifgebundenen gehört und dieser Tarifvertrag Urlaub für Umzug vorsieht (in der Regel 1 Tag Sonder-Urlaub) steht dir dieser auch zu…und wenn im Tarifvertrag nichts darüber ausgesagt ist,wie oft du Umziehst,auch mehrmals im Jahr…( wobei ich mich natürlich Frage,welcher Mensch sich diese Strapazen und Kosten mehrfach im Jahr aufbürdert…)
Gruß
FRank
Hallo,
in meinem Tarifvertrag steht:„Bei Umzug ist ein Tag Sonderurlauf zu gewähren.“ Bei jedem Umzug!!!
Es könnte im Gegenteil passieren, dass ich bei einem Arbeitgeberwechsel diese Klausel, oder keinen Tarifvertrag mehr habe. Wenn ich dann nach dem Arbeitsplatzwechsel umziehen will, steht mir kein Sonderurlaub zu.
Grüße Michael
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