Kontogebühren

Moin, moin,
es geht darum, das ein Finanzinstitut dafür Gebühren verlangt, dass sie versucht von einem gesperrten bzw. nicht existenten Konto Geld abbuchen will. Dieser Umstand wurde dem Institut schon mehrfach mitgeteilt. Funktioniert natürlich nicht. Die dadurch entstehenden Kosten werden immer wieder neu belastet. Ich bin der Meinung dass diese Kosten ungerechtfertigt sind und das es darüber ein Urteil vom BGH gibt. Kennt jemand dieses Urteil? Wenn ja, bitte den Link posten.
Danke für die Mühe
Peter

Hi,

um das zu beurteilen, musst Du etwas mehr ins Detail gehen.

dass sie versucht von einem gesperrten bzw. nicht existenten
Konto Geld abbuchen will.

Geht es um Lastschriften ? Was ist der Hintergrund ?

Gruss Hans-Jürgen
***

Moin, moin,
von diesem Konto wurde per Einzugsermächtigung Gelder abgebucht. In der Zwischenzeit hat sich aber die Kontoverbindung geändert. Dies wurde auch der Bank mitgeteilt. Leider kapieren die Mitarbeiter dies offensichtlich nicht und versuchen jeden Monat weiter Beträge abzubuchen. Die Beträge werden aber jeden Monat von einem anderen Konto überwiesen. Die Kosten, die durch die vergeblichen Abbuchungsversuche entstehen werden mir belastet. Diese Kosten, meine ich, sind nicht zulässig. Ich hatte mal in irgendeiner Zeitschrift gelesen, das es hierüber ein BGH-Urteil gibt.
Gruß Peter

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Hi,

Deine Bank trifft keine Schuld. Auch brauchst Du Deiner Bank nicht die Änderung der Kontoverbindung mitzuteilen, sondern demjenigen, der die Lastschriften einzieht - z.B. Telekom.

Die Bank macht nichts von sich aus. Die Telekom (in diesem Beispiel) will Geld von Dir und startet eine Lastschrift, indem sie das ihrer Bank vorlegt und das Geld bekommt. Die Bank der Telekom leitet das dann an Deine Bank und die belastet Dein Konto. Wenn das Ganze nicht in Ordnung ist, sagst Du das Deiner Bank und die belastet das zurück.
In diesem Fall entstehen Gebühren, die nicht Du, sondern die Telekom zu zahlen hat. Die wiederum bleibt auf den Gebühren sitzen, wenn sie Schuld hat, also z.B. eine Benachrichtigung von Dir über die neue Kontoverbindung nicht beachtet hat. Wenn Du aber das Konto gewechselt hast ohne die Telekom zu benachrichtigen, so könnte die Telekom Dir die entstandenen Gebühren weiterberechnen.

Also : Du musst zur Telekom sagen, dass Du die erteilte Einzugsermächtigung widerrufst, weil Du künftig überweisen willst. Dann dürfen sie nicht mehr einziehen. Falls doch, haben sie kein Recht, Dir die Gebühren weiterzubelasten.
Dann solltest Du die Bank wechseln, denn über diese Zusammenhänge, die ich Dir hier geschrieben habe, hätten die Dich längst informieren können, anstatt dass Du Dich über Deine Bank ärgerst. Das ist auch kein Spezialwissen, sondern Berufsschule, erstes Lehrjahr.

Gruss Hans-Jürgen
***

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Moin, moin,

Die

dadurch entstehenden Kosten werden immer wieder neu belastet.
Ich bin der Meinung dass diese Kosten ungerechtfertigt sind
und das es darüber ein Urteil vom BGH gibt. Kennt jemand
dieses Urteil? Wenn ja, bitte den Link posten.
Danke für die Mühe
Peter

Ja, die4se Urteile (plural) gibt es. Link suchen ? Nö,
mach Dir die Arbeit bitte selber.

Aber : notfalls mal die Bank wechseln und ne
Negative Feststellungsklage
beim Amtsgericht einreichen.

Hi,

diese Urteile gibt es, die haben aber nichts mit der geschilderten Sache zu tun. Die Banken der Zahlungspflichtigen dürfen ihre Gebühren auf die Rücklastschrift aufschlagen. Sie dürfen nicht (wie früher üblich) noch separat beim Kontoinhaber kassieren.

Gruss Hans-Jürgen
***

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Hallo Hans-Peter,

so viel Verständnis ich auch für berechtigte Beschwerden habe, so wenig Verständnis habe ich für eigene Dummheit.

Stell dir einfach mal folgende Frage: Wen muss ich benachrichtigen, dass z.B. Telefonrechnung, Stromrechnung, usw. zukünftig vom neuen Konto abgebucht werden?

Die Antwort heißt ganz klar: Diejenigen die das Geld einziehen. also Telekom, Technische Werke usw.

Eben all jede denen ich eine Einzugsermächtigung erteilt habe.

Deine Bank kann nämlich nix dafür wenn der Einzug ein falsches Konto enthält. Die kann das auch nicht abstellen, da ja der Einzug von ausserhalb rein kommt.

Gruß Ivo