Tja, kann ja mal passieren, geparkt und gar nicht gesehen, das Parkschein zu ziehen wäre. Aber meine Frage: Ist sowas nicht irgendwann mal „verjährt“ oder so? Kann mich dunkel erinern, das da gewisse Fristen einzuhalten sind, aber keine Ahnung, welche. Ist nämlich schon über drei Monate her. Weiß jemand mehr oder wo sowas nachzulesen ist?
mfG Bernd
Hi,
die Verjährungsfrist dauert 3 Monate. ($26 StVG)
Wenn Du also 3 Monate nach der Ordnungswidrigkeit nicht angehört worden bist und auch keinen Grund geliefert hast, dass die Verjährung gehemmt ist (umgezogen, Auto umgemeldet…) ist das verjährt.
Gruss Hans-Jürgen
***
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Hi,
die Verjährungsfrist dauert 3 Monate. ($26 StVG)
Wenn Du also 3 Monate nach der Ordnungswidrigkeit nicht
angehört worden bist und auch keinen Grund geliefert hast,
dass die Verjährung gehemmt ist (umgezogen, Auto
umgemeldet…) ist das verjährt.
Gruss Hans-Jürgen
***
Na das ist doch mal eine positive Antwort. Besten Dank!
Bernd
Tja, kann ja mal passieren, geparkt und gar nicht gesehen, das
Parkschein zu ziehen wäre. Aber meine Frage: Ist sowas nicht
irgendwann mal „verjährt“ oder so? Kann mich dunkel erinern,
das da gewisse Fristen einzuhalten sind, aber keine Ahnung,
welche. Ist nämlich schon über drei Monate her. Weiß jemand
mehr oder wo sowas nachzulesen ist?
mfG Bernd
Hi,
die Verjährungsfrist dauert 3 Monate. ($26 StVG)
Wenn Du also 3 Monate nach der Ordnungswidrigkeit nicht
angehört worden bist und auch keinen Grund geliefert hast,
dass die Verjährung gehemmt ist (umgezogen, Auto
umgemeldet…) ist das verjährt.
Gruss Hans-Jürgen
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Na das ist doch mal eine positive Antwort. Besten Dank!
Bernd
Kleiner Hinweis: Es gilt das Datum des Anhörungsbogens, NICHT der Poststempel und erst recht NICHT der Eingang beim Verkehrssünder in der Post. Leider erliegen immer wieder Sachbearbeiter der Versuchung (vermutlich gibts Ärger vom Amtsleiter, wenn öfters wegen „Arbeitsüberlastung“
die Frist versäumt wird), einen Anhörungsbogen etwas „Rückzudatieren“, wenn sie das Absenden um einige Tage verpennt haben. Also ganz sicher kann man sich erst so ca. nach 3 Monaten PLUS 10-14 Tagen fühlen.
Tja, kann ja mal passieren, geparkt und gar nicht gesehen, das
Parkschein zu ziehen wäre. Aber meine Frage: Ist sowas nicht
irgendwann mal „verjährt“ oder so? Kann mich dunkel erinern,
das da gewisse Fristen einzuhalten sind, aber keine Ahnung,
welche. Ist nämlich schon über drei Monate her. Weiß jemand
mehr oder wo sowas nachzulesen ist?
mfG Bernd
Hi,
die Verjährungsfrist dauert 3 Monate. ($26 StVG)
Wenn Du also 3 Monate nach der Ordnungswidrigkeit nicht
angehört worden bist und auch keinen Grund geliefert hast,
dass die Verjährung gehemmt ist (umgezogen, Auto
umgemeldet…) ist das verjährt.
Gruss Hans-Jürgen
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Na das ist doch mal eine positive Antwort. Besten Dank!
Bernd
Kleiner Hinweis: Es gilt das Datum des Anhörungsbogens, NICHT
der Poststempel und erst recht NICHT der Eingang beim
Verkehrssünder in der Post. Leider erliegen immer wieder
Sachbearbeiter der Versuchung (vermutlich gibts Ärger vom
Amtsleiter, wenn öfters wegen „Arbeitsüberlastung“
die
Frist versäumt wird), einen Anhörungsbogen etwas
„Rückzudatieren“, wenn sie das Absenden um einige Tage
verpennt haben. Also ganz sicher kann man sich erst so ca.
nach 3 Monaten PLUS 10-14 Tagen fühlen.
Unglaublich! In der Tat ist der Bescheid mit 18.6. datiert, bei mir eingegangen ist er am 25.6. (!), vermerkt und unterschrieben vom Postboten.
Aber alles im grünen Bereich: Der Verstoß war am 10.3. 
mfg Bernd
Tja, kann ja mal passieren, geparkt und gar nicht gesehen, das
Parkschein zu ziehen wäre. Aber meine Frage: Ist sowas nicht
irgendwann mal „verjährt“ oder so? Kann mich dunkel erinern,
das da gewisse Fristen einzuhalten sind, aber keine Ahnung,
welche. Ist nämlich schon über drei Monate her. Weiß jemand
mehr oder wo sowas nachzulesen ist?
mfG Bernd