Frisörmeister Kahl und die Kammfabrik

Das ist Friseurmeister Heribert Kahl. Außer Haare schneiden, Locken fönen und Strähnchen färben verkauft er ab und an mal einen Kamm. Diese bekommt er in unregelmäßigen Lieferungen, grad so, wie er sie braucht und bestellt, von der Kammfabrik Zahnbruch GmbH.

Da die Kammfabrik gern über das Geld für ihre Lieferungen verfügen möchte ( was ihr gutes Recht ist ), liefert diese grundsätzlich per Post und Nachnahme.

Friseurmeister Kahl aber stört die Nachnahmegebühr. Manchmal kommt es auch vor, dass er noch nicht soviel Geld in der Kasse hat, wenn Kämme für 100 Gulden beim Postboten bezahlt werden müssen.

Also vereinbart er mit der Kammfabrik Zahnbruch Bankeinzug. das ist für alle viel bequemer. Ein Problem ist das nicht, die Kammfabrik besteht seit 100 Jahren, denkt sich Meister Kahl.

Als er nach dieser Vereinbarung einmal wieder Kämme geliefert bekommt und das wieder eine Nachnahmelieferung ist, denkt er sich zunächst, dass das Einzugsverfahren noch nicht funktioniert und bezahlt beim Postboten.

Einige Tage später holt er die Kontoauszüge und bekommt einen mächtigen Schreck: Von seinem Konto wurde ein riesiger Betrag eingezogen. Und zwar die Rechnung für die letzte Kammlieferung, die er doch schon per Nachnahme bezahlt hat ! Und dann wurde der selbe Betrag nochmal abgebucht !

Bei Firma Zahnbruch beißt er jedoch auf Granit: Diese hat ihre Buchhaltung outgesourct. Ein „Ingenieurbüro Greif“ erledigt den Zahlungsverkehr und demzufolge auch alle Bankeinzüge.

Der Herr Ingenieur Greif verspricht dem Meister Kahl, den Betrag umgehend zurückzuüberweisen. Wochenlang passiert trotz ständiger mahnungen nichts. Am Montag sagte Herr Greif, der Betrag sei überwiesen, doch heute, am Samstag, sind die fast 500 Gulden noch immer nicht eingegangen !

Meister Kahl flucht. Muss er doch die Rechnung für Haarwasser den neuen Fön bezahlen. Das Geld kann er nicht zurückbuchen lassen, da es sich um einen „Abbuchungsauftrag“ handelt.

Wenn er ein gerichtliches Mahnverfahren einleitet, dauert es bis zum Herbst, bis das überlastete Gericht sich seiner Kämme annimmt.

Soll er Strafanzeige stellen ? Gegen wen ? Sicher gegen die Firma Zahnbruch, denn mit ihr schließt er die Verträge; wer für sie die Buchhaltung macht, ist nicht sein Shampoo !

Ist eine Strafanzeige wegen Unterschlagung das richtige Mittel ?

Die Handlung und die in ihr vorkommenden Firmen und Personen sind frei erfunden. Ähnlichkeiten mit tatsächlich so stattgefundenen Vorgängen und natürlichen und juristischen Personen sind rein zufälliger Natur

Gruß HM

Hallo,

der korrekte Weg für Herrn Kahl ist:

Er wartet jetzt vielleicht noch eine Woche, geht dann in das nächstbeste Schreibwarengeschäft, besorgt sich dort den amtlichen Vordruck für das gerichtliche Mahnverfahren, füllt diesen aus und schickt ihn ab.

Alles weitere erledigt das Gericht für ihn.

Gruß Ebi

Ja, aber, bis das Gericht den Fall bearbeitet, wird viel Zeit vergehen.
Friseurmeister Kahl wartet noch immer auf die Eröffnung eines Mahnverfahrens, welches er im März in Auftrag gab !

Ob eine Strafanzeige wegen Unterschlagung sinnvoll wäre und gegen wen sie zu richten ist: Die Kammfabrik oder ihre beauftragte externe Buchhaltungsfirma ?

Das war die Grundfrage des Beitrages. Meister Kahl lässt für die Unklarheit entschuldigen.

HM :smile:

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Ahoj,

schon wieder ich :wink: Zufällig kenn ich mich nicht nur etwas mit tschechisch aus, sondern auch mit Bank und Recht.

Zunächst wäre interessant zu wissen, wem gegenüber Meister Kahl iese „Einzugsermächtigung“ abgegeben hat.
Wenn er das gegenüber der Kammfabrik abgegeben hat, so handelt es sich um das Einzugsermächtigungsverfahren (TS 34), und er hat 6 Wochen das Recht, die Lastschrift zurückzugeben.
Wenn er das gegenüber seiner Bank abgegeben hat, so handelt es sich um das Abbuchungsverfahren (TS 35) und er hat im Prinzip kein Rückgaberecht. Dieses Abbuchungsverfahren ist allerdings in der Praxis nur noch zwischen Firmen üblich, aber auch bei Großhändlern, also vielleicht auch in diesem Fall. Du schreibst zwar „Einzugsverfahren“, aber dieser Begriff ist bei „Bank-Laien“ auch üblich.

Es kann sein, sowas war mal „in Mode“, dass die Lastschrift vom Zahlungsempfänger (also Kammfabrik bzw. Ing. Greif) mit TS 35 gestartet wurde, obwohl es TS 34 war - natürlich nur aus Versehen (zwinker), um das Rückgaberecht des Zahlungspflichtigen zu umgehen.

Übrigens kann man zwar TS 35 nicht wegen Widerspruchs zurückgeben, aber wenn man es sofort (spätestens am zweiten Tag nach Belastung) bemerkt, kann man der Bank den Abbuchungsauftrag entziehen und die Bank gibt dann die Lastschrift mangels Abbuchungsauftrag zurück.

Rein rechtlich hat der Meister einen zivilrechtlichen Anspruch gegen die Kammfabrik, weil sie aus dem Kaufvertrag zweimal eine Zahlung erhalten hat. Mit dem Ingenieur hat sie nichts zu tun.

Strafrechtlich (Anzeige wegen Unterschlagung) hat Kahl keine Chance, denn Betrug und Unterschlagung setzen voraus, dass die Kammfabrik oder der Ingenieur eine Bereicherungsabsicht haben. Das wird der Meister aber schwer nachweisen können. Man wird sich auf Abstimmungsprobleme zwischen Handel und Buchhaltung berufen.

Gleichwohl kann der Meister mit der Strafanzeige (kann er bei jeder Polizei oder Staatsanwaltschaft stellen) die Sache eventuell beschleunigen. Wenn der Beschuldigte dann zur Sache angehört wird, wird er auch vielleicht mal überweisen, um zumindestens die oben genannte Begründung vorbringen zu können. Das Verfahren wird dann sicherlich eingestellt, aber der Meister hat sein Geld.

Zu empfehlen ist das trotzdem nicht, denn das Verhältnis ist dann doch ziemlich zerrüttet - die Kammfabrik wird ihn dann sicher als Kunden nicht mehr haben wollen. Ausserdem glaube ich nicht, dass das schneller zum Erfolg führt als ein gerichtliches Mahnverfahren.

Gruss Hans-Jürgen
***

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Ahoj, danke Hans-Jürgen und Colaka !

Das mit TS34 und 35 ist gut. Kahl hätte für einen Abbuchungsauftrag etwas bei der Bank hinterlegen müssen, die ruft er dann gleich mal an !

HM :smile:

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