Hallo.
Ganz einfache Frage: Gehören sogenannte Tigerklauen zu den verbotenen Gegenständen?
Danke für Antworten.
Feldmarschall
Hallo.
Ganz einfache Frage: Gehören sogenannte Tigerklauen zu den verbotenen Gegenständen?
Danke für Antworten.
Feldmarschall
Ganz einfache Frage: Gehören sogenannte Tigerklauen zu den
verbotenen Gegenständen?
Ich würd’ mal einen Tiger fragen, die kennen sich da aus…
duckundwech
Anja
Ich sag jetzt erstmal nein - aber schreib nochmal genau auf was das ist.
M.
Hi,
ich glaube, das Tiger-Klauen gehört eher zu den strafbaren
Handlungen. Frag mal im Zoo Deines Vertrauens 
Gruß vom T.
Ganz einfache Frage: Gehören sogenannte Tigerklauen zu den
verbotenen Gegenständen?
Hallo
Also die einzigen Tigerklauen, die ich kenne, die als Waffe eingesetzt werden, ist der chinesische Kampfgriff, gebildet aus fünf Fingern. Soweit dies zu den verbotenen Gegenständen gehört, müßte sich jeder mindestens einen Finger abhacken… *grübel* Also in dem Falle eher: Nein.
Gruß,
LeoLo
Erläuterung(s-Versuch?)
Also ich meine solche Metallstreifen, die außen je einen Ring, für den Daumen und den kleinen Finger, haben, und 4 Klingen, die zwischen den Fingern hervorstehen.
Ich glaube, sie heißen „Bakh-Nakh“.
Abbildung gefunden
Hallo Feldmarschall,
als Nichtjurist äußere ich mal lieber keine Vermutung. Aber ich hab eine
Abbildung von so einem Teil gefunden:
http://www.kinder-haqims.de/bakh.htm
Da können sich die Rechtsgelehrten selber ihren Reim drauf machen. Ich halte so
eine Tigerklaue für eine gefährlichere, da messerklingenbewehrte Variante des
Schlagrings.
LG
Edith
Jetzt vermute ich doch mal …
Hallo Feldmarschall,
wenn kein Rechtsgelehrter was dazu sagen mag, vermute ich doch mal:
Laut diesem link hier http://www.polizei-bw.de/lka/download/jug_waf_gegen_…
sind Schlagringe verboten. Darunter steht:
„Messer, deren Griff als Schlagring gestaltet ist, fallen ebenso unter dieses
Verbot.“
Und diese Beschreibung trifft meines Erachtens auf die Tigerklaue zu.
LG
Edith
Hallo.
Genau was diese Definition betrifft, war ich mir nicht so sicher: Soweit ich weiß, ist die Definition eines Schlagrings, daß er über den Finger gehende Bügel haben muß.
Mit dem „Messer, dessen Griff als Schlagring ausgebildet ist“, ist meines Erachtens wohl eher das gemeint, was man auf dieser Seite unter dem Namen „knuckle knife“ sehen kann:
http://www.donrearic.com/brassknuckles.html
Ob Messer vorne oder an der Seite …
Hi,
jetzt wird’s für mich endgültig spekulativ. Rein vom gesunden Menschenverstand
her würde ich ja sagen: Wenn der Schlagring verboten ist und das knuckle knife,
bei dem das Messer seitwärts am Schlagring dran ist, dann kann ich mir nicht
vorstellen, dass die Tigerklaue, die für mich eine Variante der genannten Waffen
ist, erlaubt sein soll. Aber eine gesicherte Information hab ich halt auch nicht.
Keine fachliche Hilfe in Sicht? Muss man mit der Frage vielleichtins
Kriminalistikbrett gehen? Wenn dort Polizisten zugange sind, die wüssten das
sicher.
LG
Edith
Aha - Ich Tippe auf verboten
Also ich meine solche Metallstreifen, die außen je einen Ring,
für den Daumen und den kleinen Finger, haben, und 4 Klingen,
die zwischen den Fingern hervorstehen.
Ich glaube, sie heißen „Bakh-Nakh“.
Ich habe mir das Bild jetzt mal angesehen. Unter Schlagring fällt es definitiv nicht, da nicht die Knöchel durch die Ringe überspannt werden.
Es könnte jedoch als verbotenes Faustmesser bewertet werden, da in der Abbildung der Griff quer zu den Klingen steht und die Waffe mit der Faust gehalten wird.
Wenn ich dran denke frag ich morgen mal bei den Experten unserer PTU nach.
M.
Wenn dort Polizisten zugange sind,
die wüssten das
sicher.
Sowas wäre mir neu.
Für alle die es noch interessiert:Verboten
Es könnte jedoch als verbotenes Faustmesser bewertet werden,
da in der Abbildung der Griff quer zu den Klingen steht und
die Waffe mit der Faust gehalten wird.Wenn ich dran denke frag ich morgen mal bei den Experten
unserer PTU nach.
Das hab ich gemacht, sie stimmten mit meiner Auffassung überein…
M.