Privatunfall mit Geschäftswagen
Von: , Frage gestellt am So, 27. Jun 2004
ein Arbeitnehmer leiht sich mit mündlichem Einverständnisses seines Chefs einen 10 Jahre alten Geschäftstransporter für seinen Privatumzug. Nun passiert dem AN auf der Umzugsfahrt ein Unfall. Er fährt einem Unschuldigen hinten auf den PKW. Notarzt,Polizei,keine Verletzten, nur Schockzustände der Unfallgegner.
Jetzt kommt der Arbeitgeber und verlangt von dem Arbeitnehmer die 1500€ Selbstbeteiligung (Versicherung), da er das Auto,ohne Absprache mit dem AN, in einer Werkstatt die sich der AG ausgesucht hat, reparieren lassen hat.
Hat der AN nicht das Recht, sich eine Werkstatt zu suchen, die die Reperatur auch unter 1500€ gemacht hätte?
Ist es überhaupt Rechtens den Wagen, der mit seinen 10Jahren sicherlich schon abgeschrieben ist, zu so hohen Kosten reparieren lassen und es dem AN zu verlangen?
wobei der Wagen in einem sehr schlechten Zustand ist.
Es lag keine Schriftliche Abmachung vor, und keine Absprache, was wäre wenn,.... .... z.B. ein Unfall passiert.
und gibt es bei Versicherungen überhaupt so hohe Selbstbeteiligungssätze?
