Privatunfall mit Geschäftswagen

Von: , Frage gestellt am So, 27. Jun 2004

ein Arbeitnehmer leiht sich mit mündlichem Einverständnisses seines Chefs einen 10 Jahre alten Geschäftstransporter für seinen Privatumzug. Nun passiert dem AN auf der Umzugsfahrt ein Unfall. Er fährt einem Unschuldigen hinten auf den PKW. Notarzt,Polizei,keine Verletzten, nur Schockzustände der Unfallgegner.


Jetzt kommt der Arbeitgeber und verlangt von dem Arbeitnehmer die 1500€ Selbstbeteiligung (Versicherung), da er das Auto,ohne Absprache mit dem AN, in einer Werkstatt die sich der AG ausgesucht hat, reparieren lassen hat.

Hat der AN nicht das Recht, sich eine Werkstatt zu suchen, die die Reperatur auch unter 1500€ gemacht hätte?

Ist es überhaupt Rechtens den Wagen, der mit seinen 10Jahren sicherlich schon abgeschrieben ist, zu so hohen Kosten reparieren lassen und es dem AN zu verlangen?
wobei der Wagen in einem sehr schlechten Zustand ist.


Es lag keine Schriftliche Abmachung vor, und keine Absprache, was wäre wenn,.... .... z.B. ein Unfall passiert.

und gibt es bei Versicherungen überhaupt so hohe Selbstbeteiligungssätze?

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 31 Minuten 1 hilfreich
    Re: Privatunfall mit Geschäftswagen

    Hallo Markus,

    Laienaussage von mir: Hat der AN nicht das Recht, sich eine Werkstatt zu suchen, die die Reperatur auch unter 1500€ gemacht hätte?
    Ob AN oder nicht, spielt hier keine Rolle. Jemand hat einen Schaden verursacht und muß dafür aufkommen. Daß der Eigentümer des Fahrzeugs bestimmt, wo er sein Eigentum instand setzen läßt, kannst Du ihm nicht streitig machen. Ist es überhaupt Rechtens den :Wagen, der mit seinen :10 Jahren sicherlich schon :abgeschrieben ist, zu so :hohen Kosten reparieren :lassen und es dem AN zu :verlangen?
    Ob das Fahrzeug abgeschrieben ist oder nicht, spielt keine Rolle. Solange die Reparaturkosten den Marktwert des Fahrzeugs nicht überschreiten, ist alles in Ordnung. und gibt es bei Versicherungen überhaupt so hohe
    Selbstbeteiligungssätze?
    Ja. Eine hohe Selbstbeteiligung hält die Prämie niedrig. Durch die Inanspruchnahme der Versicherung wird die zukünftige Prämie vermutlich steigen. Sei froh, wenn der AG davon nichts weiter sagt.

    Gruß
    Wolfgang

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