Hallo, ich würde mich freuen, wenn mir jemand meine Frage beantworten könnte. Um Folgendes geht es:
3 Geschwister sind als Erben ihrer Eltern eingesetzt. Sollte nun einer dieser Geschwister sterben, bevor die Eltern versterben, ist dann dessen Ehefrau bzw. Ehemann noch erbberechtigt oder gar dessen Kinder oder wird das Erbe dann nur noch unter den 2 verbliebenen Geschwistern aufgeteilt? Vielen Dank für Eure Antworten !
letzteres
hallo cyba,
nun einer dieser Geschwister sterben, bevor die Eltern
versterben, ist dann dessen Ehefrau bzw. Ehemann noch
erbberechtigt oder gar dessen Kinder oder wird das Erbe dann
nur noch unter den 2 verbliebenen Geschwistern aufgeteilt?
das erbe wird folgendermaßen aufgeteilt: die eine hälfte für den ehegatten, die andere hälfte teilen sich die zu dem zeitpunkt lebenden kinder. deren angeheiratete sind nicht in der erbfolge der schwiegereltern.
gruß
ann
falsch !
hallo ann,
das ist leider falsch.
Du hast Recht, dass die Schwiegertocher (=Ehefrau des verstorbenen Bruders) nichts von dessen Eltern bekommt, wohl aber die Kinder ! Sie treten quasi in die Rechte des verstorbenen Vaters ein. Für die anderen Geschwister ändern sich die Erbteile nicht.
Gruss Hans-Jürgen
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Danke Euch Beiden ! Aber welche Antwort ist nun richtig?
Tritt die Enkeltochter automatisch in die Erbfolge ein, wenn ihr Vater vor seiner Mutter stirbt oder müsste dies irgendwo testamentarisch festgelegt werden? Schöne Grüße !
Danke Euch Beiden ! Aber welche Antwort ist nun richtig?
Tritt die Enkeltochter automatisch in die Erbfolge ein, wenn
ihr Vater vor seiner Mutter stirbt oder müsste dies irgendwo
testamentarisch festgelegt werden? Schöne Grüße !
Die Enkeltochter ist für ihren Vater eintrittsberechtigt. Die Erbfolge richtet sich nach Stämmen (also Vater, Tochter, Enkeltochter usw.) Nur wenn keiner mehr in einem Stamm übrig wäre (also wenn der Vater gar keine Tochter hat), dann würden die anderen Geschwister erben.
Hallo Cyba,
wie teilweise schon gesagt, tritt das Enkelkind an Elter statt in die Erbfolge ein. Dies bedeutet auch, dass das Enkelkind den gleichen Steuerfreibetrag erhält, den sein verstorbener Elternteil bekommen hätte. Es rückt also in die Position des verstorbenen Elternteils.
Grüße, Nina