19 und Zahlungsunfähig?

Hallo zusammen,
ich habe da mal ein paar Fragen und hoffe, dass jemand gute Ratschläge hat.
Angenommen, man ist 19, noch Schüler und hat sich vor ein paar Monaten einen Internetzugang zugelegt. Nach einen Monat hat man diesen Zugang wieder gekündigt, aber die Rechnung nicht zahlen können.
Ein paar Monate später bekommt man nun Post von den Anwälten, die den Gesamtbetrag von - sagen wir mal - 250 Euro fordern. Man hat die Anwälte nach einigen Briefen nun endlich soweit, dass man eine Ratenzahlung von 50 Euro monatlich machen kann. Jetzt hat man aber nicht mal mehr die 50 Euro im Monat für die Anwälte, weil das Konto eh schon stark im Minus ist. Man kann sich eh schon nix mehr kaufen (glücklicherweise wohnt man noch bei der Mutter, die die Anwälte aber nicht zahlen kann).
Wie gesagt, man ist nun bereits mit 2 Raten in Verzug. Nun bekommt man natürlich langsam Panik, immerhin will man keinen Schufa Eintrag (den man laut Anfrage noch nicht hat).
Aber der Schufa Eintrag ist zur Zeit nicht mal so das Problem. Das Problem oder viel mehr meine Frage lautet:
Gibt es irgendwelche Dinge, auf die man bestehen kann, weil man das Geld zur Zeit nicht hat. Man also Zahlungsunfähig ist?! - Oder können die Anwälte härtere Maßnahmen durchziehen? - Ich mein das würde auch nix bringen, da man eh nix mehr hat.
Ich bräuchte auf jedenfall mal ein wenig Hilfe. Da man langsam mal den Anwälten schreiben muss, was los ist.

Vielen Dank für die Hilfe
Liebe Grüße
Marcel

Hallo Marcel!

Gibt es irgendwelche Dinge, :auf die man bestehen kann…

Nein. Der Schuldner sollte vermeiden, daß der Betrag durch Vollstreckungsmaßnahmen weiter steigt. Einhaltung von Zahlungsvereinbarungen liegt deshalb im Interesse des Schuldners.

Oder können die Anwälte härtere Maßnahmen durchziehen?

Bei einer titulierten Forderung konnte z. B. der Gerichtsvollzieher beauftragt werden, der sich in der Wohnung des Schuldners umsieht, ob sich etwas Verwertbares findet.

Die Sommerferien beginnen gerade und der Schuldner ist Schüler. Er möge sich schleunigst einen Job suchen, um das wenige fehlende Geld zu verdienen.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

voraussichtlich wird das jetzt folgenden Weg gehen:

Du wirst eine Zeitlang weiter Post von den Anwälten erhalten. In absehbarer Zeit wird Dir ein vom Gläubiger veranlasster Mahnbescheid zugehen, in dem die Hauptforderung und die damit verbundenen Kosten aufgelistet sind. Gegen diesen Mahnbescheid kannst Du innerhalb von 2 Wochen Widerspruch einlegen. Die Angaben im Mahnbescheid stammen vom Gläubiger und sind nicht gerichtlich überprüft. Der Mahnbescheid kostet Geld!

Nach Ablauf der zwei Wochen kann der Gläubiger, sofern Du keinen Widerspruch eingelegt hast, einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Nun hast Du wieder 14 Tage Einspruchsfrist. Nach Verstreichen dieser Frist hat der Gläubiger einen sogenannten „Titel“. Auch der Vollstreckungsbescheid kostet Geld!

Mit diesem Vollstreckungsbescheid in der Hand kann der Gläubiger ab dem Zugangstag des Vollstreckungsbescheides den Gerichtsvollzieher beauftragen, eine Zwangsvollstreckung vorzunehmen (kostet wieder Geld!)

Ist der Gerichtsvollzieher damit erfolglos, kann er Dir die „eidesstattliche Versicherung“ (früher Offenbarungseid) abnehmen. allerspätestens dann, wahrscheinlich aber schon viel viel früher, bist Du natürlich in der Schufa.

Wie Du siehst, können die Anwälte allerhärteste Maßnahmen durchziehen. Die Maßnahmen werden sie mit größter Wahrscheinlichkeit durchziehen, obwohl Sie von Deiner Zahlungsunfähigkeit wissen, weil sie mit dem Titel 30 Jahre lang versuchen können, an ihr Geld zu kommen! Mit Deiner Annahme, dass denen weitere Maßnahmen eh nix bringen, bist Du leider auf dem Holzweg.

Wenn Du das alles vermeiden möchtest, würde ich Dir empfehlen, zu Deinem Gläubiger schleunigst Kontakt aufzunehmen und die Ratenzahlung wieder aufzunehmen. Vielleicht lässt sich Dein Gläubiger ja auf eine Reduzierung der Monatsraten und im Idealfall auf die Festlegung einer Gesamtsumme (unter der Bedingung, dass die Raten regelmäßig gezahlt werden) ein. Pass auf, dass die Raten nicht so gering sind, dass Du am Ende nur Zinsen abbezahlst.
Es versteht sich von selbst, dass Du das alles schriftlich machen solltest!

Bis jetzt sind Deine Schulden noch nicht sehr hoch, sofern die Höhe der Hauptschuld, die Du genannt hast, der Realität entspricht. Sieh zu, dass Du das aus der Welt bringst, bevor Deine Schulden auf dem beschriebenen Weg weiter eskalieren. Der Idee meines Vorredners, über einen Ferienjob das nötige Geld zu verdienen, schließe ich mich uneingeschränkt an!

Viele Grüße
Jens

Zahlungspause
Hallo Marcel,

für einen 19jährigen ist es schon ziemlich übel, wenn er jetzt bereits zahlungsunfähig ist.

Interessant wäre zu erfahren, wie dieser Schüler das Geld für seine Freizeitbedürfnisse zusammen bringt und vor allem was alles ausgegeben wird. Wie groß ist also der finanzielle Handlungsspielraum des Schülers.

Evtl. wäre zu überlegen, ob die Hilfe einer Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen ist.

Für das aktuelle Problem sehe ich auf die Schnelle nur eine Lösung: möglichst bald mit den Anwälten in Kontakt treten und versuchen, die Situation zu erklären. Evtl. erklären die sich dazu bereit, die beiden versäumten Monate als Zahlungspause gelten zu lassen, wenn man vernünftig argumentiert, wie man in Zukunft pünktlich das Geld zahlen will. Weiteres Warten vergrößert nur die entstehenden Kosten (siehe Vorredner).

Der Schüler sollte möglichst bald aus den Schulden kommen, denn je länger man wartet, desto größer wird der Schuldenberg und irgendwann verliert man dadurch sämtliche Perspektiven. Es gilt also, ejtzt möglichst schnell einen Job zu finden oder die regelmäßigen Ausgaben drastisch zu reduzieren.

Grüße und viel Erfolg bei Schulden abbezahlen wünscht Nina

Das einfachste wäre wenn sich der Jugendliche der noch zu hause wohnt mit seiner Mutter einigt, dass diese die Rechnung begleicht und er es Ihr zurück zahlt…

Gruß Ivo

Hallo Ivo,

Das einfachste wäre wenn sich der Jugendliche der noch zu
hause wohnt mit seiner Mutter einigt, dass diese die Rechnung
begleicht und er es Ihr zurück zahlt…

Dazu müsste die Mutter aber ausreichend Geld haben, um die Summe zu begleichen. Wer sagt denn, dass die Mutter nicht in einer ähnlichen Situation ist. Oder (es gibt auch solche Eltern), Sie ist der Meinung, dass der Sohnemann sich diese Suppe selbst eingebrockt hat und sie daher auch selber auslöffeln muss. Über Sinn und Unsinn solcher Verhaltensweise brauchen wir glaub ich nicht diskutieren, leider habe ich im Bekanntenkreis auch schon so was mitbekommen.

Gruß Ivo

Gruß, Nina

mal den Anwälten schreiben muss, was los ist.

Vielen Dank für die Hilfe
Liebe Grüße
Marcel

DAS solltest Du unbedingt als erstes tun, Dich bei den Anwälten oder bei der Firma melden! Man ist grundsätzlich ganz schlecht beraten, sich einfach tot zu stellen. Ansonsten hast Du ja schon viele gute Ratschläge erhalten, da wieder rauszukommen- und dann bitte zu bleiben!

Alles Gute! Barbara