Auffahrunfall Ampel

Hallo!

Stellen wir uns einmal Folgendes vor:

Fahrzeug 1 steht an der roten Ampel, die Ampel wird grün, 1 fährt aber aus irgendeinem Grund nicht los.
Fahrzeug 3 bemerkt das nicht, fährt auf 2 auf und schiebt dieses auf 1.
Wer ist schuld? Nur der Auffahrende?

Schöne Grüße,
kathi

Hi,

Fahrzeug 1 steht an der roten Ampel, die Ampel wird grün, 1
fährt aber aus irgendeinem Grund nicht los.
Fahrzeug 3 bemerkt das nicht, fährt auf 2 auf und schiebt
dieses auf 1.
Wer ist schuld? Nur der Auffahrende?

grundsätzlich natürlich immer der Auffahrende. Mir ist vor Jahren mal im weitesten Sinne etwas ähnliches passiert, hab das dann aber nicht bis zum bitteren Ende ausgefochten - aus heutiger Sicht „leider“. Die Polizisten mußten über meinen Einwand allerdings nachdenken und kamen nicht zu einer Lösung. Der Einwand war damals dieser: „Wie lange darf man eigentlich vor einer grünen Ampel stehen, ohne daß man hält?“ Halten ist nämlich bis zehn Meter vor einer Ampel nicht erlaubt.

Gruß,
Christian

Hi,

Fahrzeug 1 steht an der roten Ampel, die Ampel wird grün, 1
fährt aber aus irgendeinem Grund nicht los.
Fahrzeug 3 bemerkt das nicht, fährt auf 2 auf und schiebt
dieses auf 1.
Wer ist schuld? Nur der Auffahrende?

grundsätzlich natürlich immer der Auffahrende. Mir ist vor
Jahren mal im weitesten Sinne etwas ähnliches passiert, hab
das dann aber nicht bis zum bitteren Ende ausgefochten - aus
heutiger Sicht „leider“. Die Polizisten mußten über meinen
Einwand allerdings nachdenken und kamen nicht zu einer Lösung.
Der Einwand war damals dieser: „Wie lange darf man eigentlich
vor einer grünen Ampel stehen, ohne daß man hält?“ Halten ist
nämlich bis zehn Meter vor einer Ampel nicht erlaubt.

die Frage ist sicherlich interessant, aber für einen Fall wie den dargestellten imho völlig irrelevant, da das stehende KFZ vom nachfolgenden Verkehr wahrgenommen wurde. Hier käme maximal eine separate Ordnungswidrigkeit in Betracht-
Egal was der Grund für ein Stehenbleiben ist, der nachfolgende Verkehr kann sich doch keineswegs darauf verlassen daß der Vordermann wirklich losfährt. Deshalb liegt hier meines Erachtens eine derart grobe Verletzung der Sorgfaltspflicht vor, daß von einer Teilschuld des Führers von Fahrzeug 1 wirklich nicht auszugehen ist.

Nebenbei frage ich mich wirklich, wie einem so etwas passieren kann…:smile:)

Gruß Stefan

Hallo,

„Wie lange darf man eigentlich
vor einer grünen Ampel stehen, ohne daß man hält?“ Halten ist
nämlich bis zehn Meter vor einer Ampel nicht erlaubt.

Da stellt sich dann die Frage, wielange muß der Hintermann warten, bis er dem Vordermann auffahren darf :smile:

Wenn ich mich richtig entsinne, hatten wir das aber schonmal irgendwann, glaube ich.

Gruß
roland

Moien!

Es kann tausend Gründe geben warum man bei Grün nicht losfährt, aber es gibt nicht einen der das Auffahren rechtfertigt - also zahlen und fröhlich sein ;o))

Es gibt dabei übrigens den Unterschied wenn der erste losfährt und dann wieder bremst - das ergäbe ne Teilschuld ;o)

Bernd

Hallo!

Wer ist schuld? Nur der Auffahrende?

Ja wer denn sonst? Selbst wenn das Stehenbleiben ordnungswidrig wäre, liegt das Gewaltmonopol immer noch beim Staat…

Hallo

Stellen wir uns einmal weiterhin die möglichen Gründe vor, weshalb Fzg. 1 nicht losfährt:

  1. der Fahrer hat gerade den Motor abgewürgt und bekommt ihn nicht mehr gestartet

  2. vor ihm läuft noch immer eine Oma mit Gehhilfe über die Straße, die es während der Grünphase nicht geschafft hat, die Fahrbahn vollständig zu überqueren

  3. wie 2, nur statt der Oma ein Kleinkind mit Rollschuhen, eine Entenfamilie…

  4. ein Polizist steht - von Fahrzeug 1 verdeckt - auf der Straße und regelt aus irgendwelchen Gründen den Verkehr „von Hand“

  5. vor Fz. 1 ist die Straße weggebrochen und vor ihm öffnet sich ein riesiger Krater… (eventuell im Bergbaurevier oder in München-Trudering)

Wer ist schuld? Nur der Auffahrende?

Tja…

Schönen Gruß,
Robert

Hi,

halten darfste 3 Minuten ´:wink:
Gruß,
Micha

prima
Na das ist doch prima…für mich als fahrzeug 1 :wink:

Na das ist doch prima…für mich als fahrzeug 1 :wink:

Nur mal interessehalber: warum bist Du denn nicht losgefahren (bzw. wie lange standest Du) und wie begründet der PKW 3 Deine Teilschuld?

Gruß Stefan

Ääähhh… ich habe da was gefunden:
Hallo,

ich habe in meinem Buch was gefunden: „Grundloses Anhalten oder nichtweiterfahren bei Grün ist jedoch eine vermeidbare Behinderung des nachfolgenden Verkehrs (KG VRS 47,317).“

Aber auch mir brennt die Frage auf der Zunge: Warum standest Du noch bei Grün und wie lange ? Mehrspurige Straße ? Fuhr die Nebenspur bereits ?

gruß

dennis

Nur mal interessehalber: warum bist Du denn nicht losgefahren
(bzw. wie lange standest Du) und wie begründet der PKW 3 Deine
Teilschuld?

Gruß Stefan

Naja, einfach gepennt in dem Moment. Habe nicht mitbekommen, dass die Ampel auf grün umgesprungen ist…*schulterzuck*
Es war eine zweispurige Staße, aber die Spur neben mir war für Linksabbieger - die hatten andere Ampelschaltung, d.h. bei denen war es noch nicht grün, sind also nicht gefahren und haben mich damit auch nicht aus meiner „Lethargie“ aufgeweckt. Wenn die angefahren wären, hätte ich sicher mal nen konzentrierten Blick auf die Ampel geworfen.
Nun, keine Ahnung, sowas passiert glaub jedem mal.
Ich kann auch selbst nicht beurteilen, wie lange es schon grün war - aber sicherlich keine 5 Minuten.
Begründung der Teilschuld: Genau wie oben geschrieben–> grundlose Behinderung des Verkehrsflusses etc…irgendwas in der Art.
Der Schaden ist aber zum Glück nicht sehr groß.

Grüße und Danke für eure vielen Meinungen!