Hallo,
wie sieht es mit dem Urheberrechtsgesetz aus, wenn man z.B. einen großformatigen Fotokalender kauft mit z.B. Abbildungen von Frauengesichtern.
Nun möchte man z.B. diese Bilder aus dem Kalender in eigene digitale Bilder einbauen, sozusagen collage-artig, teilweise sehr verfremdet, teilweise nur die Augen der Frauen verwenden.
Wie sieht es da mit dem Urheberrecht aus?
Vielleicht möchte man die so entstandenen „Kunstwerke“ dann einmal ausstellen oder verkaufen.
Was tun, damit man da nicht in die Bredouille kommt?
Danke.
Holger
wie sieht es mit dem Urheberrechtsgesetz aus, wenn man z.B.
einen großformatigen Fotokalender kauft mit z.B. Abbildungen
von Frauengesichtern.
Nun möchte man z.B. diese Bilder aus dem Kalender in eigene
digitale Bilder einbauen, sozusagen collage-artig, teilweise
sehr verfremdet, teilweise nur die Augen der Frauen verwenden.
Grundsätzlich ist das nach §24 UrhG http://transpatent.com/gesetze/urhg1.html#24 erlaubt, allerdings kann der Grat zur ‚unfreien Bearbeitung‘ nach §23, welche eine Zustimmung des Urhebers des ursprünglichen Werkes verlangt, sehr schmal sein.
Gruss
Schorsch