Frei Haus - Lieferung

Hallo w-w-w-Experten,

ich habe eine Frage:
angenommen, eine Person hat etwas „frei Haus“ gekauft. Kann sie verlangen das Produkt per Post zu bekommen, oder kann man es auch so interpretieren, dass man das Produkt per E-Mail bekommen kann?
Vielen Dank im Voraus!

Andy

Hi,
meines Erachtens bedeutet „frei Haus“, dass man keine zusätzlichen Versandkosten zuzüglich zum Verkaufspreis zahlen muss. Per Email kann man ja nur Software, Ebooks o.ä. bekommen, und wenn dort nicht ausdrücklich angegeben war, dass diese auf CD o.ä. geliefert werden, hat man wahrscheinlich keinen Anspruch darauf. War denn in dem Angebot nicht angegeben, wie der Artikel geliefert wird?

Gruß
Nelly

Hallo Andy,

Lieferung frei Haus bedeutet, dass der Käufer eventuell anfallende
Transportkosten nicht zu zahlen hat. Welche Form der Lieferung er
verlangen kann ergibt sich daraus also nicht. Dies könnte sich
allenfalls aus der Natur der Sache ergeben. Was war denn vereinbart?
Bei Software ist es üblich, dass man eine Kopie erhält…

Gruß - Jaschiii

Hallo Andy,

angenommen, eine Person hat etwas „frei Haus“ gekauft. Kann
sie verlangen das Produkt per Post zu bekommen, oder kann man
es auch so interpretieren, dass man das Produkt per E-Mail
bekommen kann?

Jetzt bin ich aber etwas verwirrt: Entweder Du hast eine Datei (bzw. Lizenz) gekauft, dann ist das ja ein immaterieller Gegenstand, der gar nicht mit der Post geliefert werden kann. Oder Du hast einen Datenträger mit der Datei gekauft. Dann kann der Datenträger ja nicht per Email geliefert werden.

Grüße,

Anwar

Es geht um ein Software-Programm, folgende Infos gibt es dazu:

"Sie bieten bzw. kaufen nur die Lizenz zur Nutzung der Software.
Die Software selber ist nicht Auktionsgegenstand und wird dem Käufer
kostenlos zur Verfügung gestellt.

Versandkosten:
Lieferung frei Haus."

Meine Frage:
Kann der Verkäufer anschließend Portolosten verlangen, wenn der Käufer das Programm nicht per E-Mail, sondern auf CD per Post haben möchte?

„Sie bieten bzw. kaufen nur die Lizenz zur Nutzung der
Software.
Die Software selber ist nicht Auktionsgegenstand und wird dem
Käufer kostenlos zur Verfügung gestellt.
Versandkosten:
Lieferung frei Haus.“
Meine Frage:
Kann der Verkäufer anschließend Portolosten verlangen, wenn
der Käufer das Programm nicht per E-Mail, sondern auf CD per
Post haben möchte?

Die Lieferkosten bzw. -modalitäten können sich nur auf den Auktionsgegenstand beziehen. Dieser ist offenbar eine Lizenz. Wie Du an die Software kommst, ist im Ergebnis Dein Problem.

Hallo Andy,

eine „Frei Haus“-Lieferung bedeutet nach den Allgemeinen Sprachgebrauch
(und diversen Bestimmungen/Gerichtsentscheiden) im deutschen Speditionsgewerbe die Kostenfreie Lieferung an deine Lieferanschrift bis zur ersten verschlossenen Tür.Bis zu dieser trägt der Absender der Sendung sämtliche Anfallenden Transportkosten einschließlich der Transportversicherung.

In deinem Speziellen Fall hast Du bei dieser Aussage des Verkäufers Anspruch auf die Zusendung eines Datenträgers mit dem erworbenen Programm,da der Übertragungsweg per Internet (Email/FTP) als nicht gesichert angesehen werden kann und du Anspruch auf ein funktionsfähiges Programm hast.

Mfg

Frank

Hallo Andy, hallo Pirate,

Die Lieferkosten bzw. -modalitäten können sich nur auf den
Auktionsgegenstand beziehen. Dieser ist offenbar eine Lizenz.
Wie Du an die Software kommst, ist im Ergebnis Dein Problem.

Das sehe ich nach Andys Ergänzung nicht ganz so. Zunächst: da ist
aber jemand ungeduldig…

Also: nach der Ergänzung zu Urteilen, hat der Verkäufer versucht,
übergenau zu sein und damit Verwirrung gestiftet. In Deutschland
unterliegt Software (bis jetzt noch) nur dem Urheberrecht. Dieses ist
nicht verkäuflich. Es können jedoch Nutzungsrechte eingeräumt werden,
üblicherweise gegen Bezahlung. Diese werden landläufig „Lizenzen“
genannt, wahrscheinlich weil in Amerika die Möglichkeit besteht,
Software zu patentieren und als Patentinhaber kann man Lizenzen
vergeben. Ist im Prinzip aber auch nur eine Frage der
Begrifflichkeit.

Der Verkäufer wollte also IMHO klarstellen, dass man, wie üblich,
eine Kopie der Software zusammen mit einer „Lizenz“, also einem
(Einzelplatz-?!)Nutzungsrecht erhält und nicht wie auch immer
geartete Rechte an der Software selbst.

Da aus dem Text des Verkäufers eindeutig hervorgeht, dass man die
Software auch(!) erhält und diese heutzutage üblicherweise in Form
einer
Kopie auf einem Datenträger (CD?!) verteilt wird, ergibt sich aus dem
Weiteren, dass dieser Datenträger frei Haus zugestellt wird.
Vielleicht hätte man einfach mal warten sollen, was passiert…

@Pirate: Dein posting macht auch deswegen wenig Sinn, weil der Erwerb
von Nutzungsrechten/Lizenzen ein Rechtskauf ist. Dieser ist nach
Zugang von Angebot & Annahme erfolgt und bedarf rein rechtlich keiner
weiteren Schritte. Klar wäre eine Urkunde oder eine sonstige
beweiskräftige Mitteilung gut, aber für so was schreibe ich doch dann
nicht, dass ich das frei Haus liefere, oder??

Gruß - Jaschiii

„Sie bieten bzw. kaufen nur die Lizenz zur Nutzung der Software.
Die Software selber ist nicht Auktionsgegenstand“

Der Verkäufer wollte also IMHO klarstellen, dass man, wie
üblich,
eine Kopie der Software zusammen mit einer „Lizenz“, also
einem
(Einzelplatz-?!)Nutzungsrecht erhält und nicht wie auch immer
geartete Rechte an der Software selbst.

Das ist eine sehr weite Interpretation von „Die Software selber ist nicht Auktionsgegenstand“.

und diese heutzutage üblicherweise in
Form einer Kopie auf einem Datenträger (CD?!) verteilt wird,

Daß das in dem Sinne üblich ist, daß andere Distributionswege abwegig erscheinen, halte ich für ein Gerücht. Abgesehen davon ist mir nicht klar, warum die Verteilung per FTP resp. Email als „nicht gesichert“ angesehen werden kann (anderes Post). Diese Distributionsform dürfte bereits millionenfach angewendet worden sein.

aber für so was schreibe ich doch dann
nicht, dass ich das frei Haus liefere, oder??

Man sollte die von Ebay festgelegten Formulierungen, für den Umstand, daß keine Versandkosten anfallen, nun auch nicht überbewerten.

Nachfrage
Hallo Frank,

In deinem Speziellen Fall hast Du bei dieser Aussage des
Verkäufers Anspruch auf die Zusendung eines Datenträgers mit
dem erworbenen Programm,da der Übertragungsweg per Internet
(Email/FTP) als nicht gesichert angesehen werden kann und du
Anspruch auf ein funktionsfähiges Programm hast.

Kannst Du mir sagen, wie du die markierte Aussage meinst?

Grüße,

Anwar

Hallo Pirate,

Das ist eine sehr weite Interpretation von „Die Software
selber ist nicht Auktionsgegenstand“.

Das mag Deine Meinung sein, leider teilst Du uns nicht mit, warum Du
dass so siehst (Argumente?).

und diese heutzutage üblicherweise in
Form einer Kopie auf einem Datenträger (CD?!) verteilt wird,

Daß das in dem Sinne üblich ist, daß andere Distributionswege
abwegig erscheinen, halte ich für ein Gerücht.

Das habe ich so nicht behauptet. Allerdings kenne ich, abgesehen von
Donation- & Shareware, keinen Fall, in dem diese anderen Wege
(download/ftp-Server) genutzt werden, wenn man mal von updates
absieht. Vielleicht kannst Du mich in dieser Beziehung ja erhellen.

Abgesehen davon
ist mir nicht klar, warum die Verteilung per FTP resp. Email
als „nicht gesichert“ angesehen werden kann (anderes Post).
Diese Distributionsform dürfte bereits millionenfach
angewendet worden sein.

Ich für meinen Teil zweifle die tatsächliche Möglichkeit nicht an,
sehe es jedoch ebenfalls als unsicher an, wenn es darum geht,
nachzuweisen, dass der Verkäufer/Lizenzgeber seine vertragliche
Verpflichtung erbracht hat. Wie sollte man das praktikabel
bewerkstelligen?

Gruß - Jaschiii

Hallo Anwar,

sofern du nicht zu den „Privilligierten“ Usern eines Firmennetzwerkes gehörst,kannst Du als Absender NIE sicher sein,das deine Nachrichten bzw.Dateien auch den gewünschten „echten“ Empfänger erreichen…
(umgekehrt gilt das natürlich auch…)
Außerdem must du in den meisten Fällen ja sowieso den „Original-Datenträger“ (Diskette/CD/Band/Kassete) an den Käufer weiterreichen,um nicht als „Raubkopierer“ dazustehen…

mfg

Frank

Noch eine Nachfrage und Anmerkung
Hallo Frank,

sofern du nicht zu den „Privilligierten“ Usern eines
Firmennetzwerkes gehörst,kannst Du als Absender NIE sicher
sein,das deine Nachrichten bzw.Dateien auch den gewünschten
„echten“ Empfänger erreichen…

Das beantwortet leider nicht meine Frage nach dem „warum“, d.h. warum ich mir nicht sicher sein kann. Mindestens mit Empfangsbestätigung sollte das kein Problem sein.

Außerdem must du in den meisten Fällen ja sowieso den
„Original-Datenträger“ (Diskette/CD/Band/Kassete) an den
Käufer weiterreichen,um nicht als „Raubkopierer“
dazustehen…

Das mag vielleicht oft der Fall sein, aber oft genug auch nicht.

Grüße,

Anwar