Mahnung für Rechnung bei Minderjährigen

Hallo,

wie verhalte ich mich richtig, wenn ein minderjähriges Familienmitglied eine Mahnung für eine NIE erhaltene Rechnung bekommt von einem Inkassobüro ? Ein Vertrag (Firma im Internet) mit dem Zahlungsempfänger wurde weder von dem Minderjährigen noch von volljährigen Familienmitgliedern geschlossen. Es besteht aber der begründete Verdacht, dass ein gleichfalls minderjähriger „Scherzkeks“ einen solchen Vertrag auf unseren Namen abgeschlossen hat.
Wer ist da beweispflichtig ?
Ist ein Vertrag nichtig, wenn er von Minderjährigen abgeschlossen wird ?

Gruß
Lexi

Hallo Lexi,

Ist ein Vertrag nichtig, wenn er von Minderjährigen
abgeschlossen wird?

Nein. Grob: hat das Kind die Einwilligung der Eltern, ist der Vertrag
gültig, § 107 BGB. Ansonsten ist er in der Regel schwebend unwirksam,
d.h. er hängt von der Genehmigung der Eltern ab, § 108 BGB.

Wer ist da beweispflichtig ?

Im Zivilrecht immer der, der etwas will.

wie verhalte ich mich richtig, wenn ein minderjähriges
Familienmitglied eine Mahnung für eine NIE erhaltene Rechnung
bekommt von einem Inkassobüro ? Ein Vertrag (Firma im
Internet) mit dem Zahlungsempfänger wurde weder von dem
Minderjährigen noch von volljährigen Familienmitgliedern
geschlossen. Es besteht aber der begründete Verdacht, dass ein
gleichfalls minderjähriger „Scherzkeks“ einen solchen Vertrag
auf unseren Namen abgeschlossen hat.

Nachforschen, auf welchem Mist das gewachsen sein könnte. Lässt sich
das nicht herausfinden, gibt´s zwei Möglichkeiten: entweder schreibst
Du höflich, dass ein solcher Vertrag nicht existiere und Du darum
bittest, keine weitere Papierverschwendung zu betreiben oder Du sitzt
es einfach aus. Bloß - sollte ein Mahnbescheid ankommen fristgerecht
Widerspruch einlegen und geduldig auf eine eventuelle
Gerichtsverhandlung warten.

Gruß - Jaschiii

Hi Lexi,

handelt es sich bei der Firma um einen Anbieter der mit Rabatten wirbt?

mG
nyke

Hallo,
hier meine Ideen zu dem Thema (ohne jede Gewähr): Ich an Deiner Stelle würde versuchen, zunächst einige Dinge mit dem Inkassobüro (schriftlich) zu klären.
1.: Ich würde dem Inkassobüro mitteilen, dass Zweifel an der Forderung bestehen.
2.: Wenn das Inkasso eine Mahnung schickt, die sich auf eine Rechnung bezieht, die nie angekommen ist, würde ich dem Inkasso die Frage stellen, an welche Adresse die Rechnung geschickt wurde (und wann).
3.: Zu einem Vertrag bedarf es meines Wissens einer Unterschrift. Ich würde mir von dem Inkassobüro eine Kopie des Vertrages schicken lassen, um zu klären, ob die Unterschrift von besagtem Minderjährigen stammt oder nicht.
Erst wenn ich diese Punkte geklärt hätte und sich herausgestellt hat, dass vielleicht doch besagter Minderjähriger den Vertrag abgeschlossen hat, würde sich für mich die Frage stellen, ob der Vertrag wirksam ist.
Hoffe, ich konnte weiterhelfen.
Gruß
Jens

Hallo!

Ich würde das Inkassobüro direkt anschreiben, dass ein Vertrag nicht abgeschlossen wurde und dass die Zahlung verweigert wird. Freundlich, aber klar und deutlich.

Es ist nicht ganz unwahrscheinlich, dass ein solcher Brief von einem Inkassobüro schlichtwegs ignoriert wird (Seriosität und Inkassobüro passen leider nicht immer zusammen) - stell dich darauf ein, dass ein Mahnbescheid kommt. Gegen den erhebe Widerspruch - meiner Erfahrung nach ist dann Ruhe.

Gruß
Tom

Hallo!

3.: Zu einem Vertrag bedarf es meines Wissens einer
Unterschrift.

Das ist ein häufiger Irrtum: zu einem Vertrag bedarf es zweier oder mehrerer übereinstimmender Willenserklärungen. Die Form ist grundsätzlich egal, d.h. zB sind jedenfalls auch mündlich geschlossene Verträge gültig und auch einklagbar.

Gruß
Tom

Hallo Tom,
das hab ich fast befürchtet, deshalb hab ich „meines Wissens“ geschrieben. Aber irgendwie sollte der Gläubiger schon angeben können, wann und wie der Vertrag zustande kam, oder?
Gruß
Jens

Hallo!

Aber irgendwie sollte der Gläubiger schon angeben
können, wann und wie der Vertrag zustande kam, oder?

Ja, aber das muss er erst im Gerichtsverfahren können, wenn es um die Beweise geht. Vorher muss er nicht.

Gruß
Tom

Es handelt sich um eine Firma, die Warenproben versendet bzw. den Versand veranlasst.

Gruß
Lexi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Lexi,

Es handelt sich um eine Firma, die Warenproben versendet bzw.
den Versand veranlasst.

habe ich es mir doch gedacht :smile:.
Gib mal bei Google den Begriff Abzocke Bonus.Net ein und du wirst sehen, dass du kein Einzelfall bist.

mG
nyke

Die einzig und allein wichtige Frage ist die,
ob das Kind im Rahmen seiner Taschengeldverfügung
dieses Rechtsgeschäft abschliessen durfte / konnte.

Beispiel :
Das Kind holt sich fast jeden Tag nen Mantateller nach der
Schule an der Bude. Eines Tages wieder. Nach dem Essen
sagt das Kind (heulender Weise), es habe das Geld
vergessen / verloren…der Imbissbetreiber
vertraut darauf, das Kind kommt am nächsten Tage und bezahlt.
Das Kind kommt nicht.
Er sendet ne Mahnung.
Es geht weiter ans Inkassobüro.
Hier denke ich, ist das Kind dran.

Nehmen wir den e-bay-Fall : 11 jähriges Kind kauft einen
neuen BMW über Euro 50.000,- Da sagt der Richter klar :
so nicht ! Vertrag nicht zustande gekommen !

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Tom,
das ist - rechtlich gesehen - zweifellos richtig. In der Praxis habe ich aber in den meisten Fällen die Erfahrung gemacht, dass Gläubiger diesbezüglich durchaus kooperativ sind, weil natürlich auch ihnen nix an einem ggf. unnötigen und teuren Verfahren liegt. Ich habe oft schon auf diese Weise im Vorfeld Dinge klären und aus der Welt schaffen können.
Viele Grüße
Jens

Hallo,

wie verhalte ich mich richtig, wenn ein minderjähriges
Familienmitglied eine Mahnung für eine NIE erhaltene Rechnung
bekommt von einem Inkassobüro ? Ein Vertrag (Firma im
Internet) mit dem Zahlungsempfänger wurde weder von dem
Minderjährigen noch von volljährigen Familienmitgliedern
geschlossen.

Hallo liebe Interessierte,

mittlerweile habe ich das Inkassobüro angerufen und den Fall geschildert. Daraufhin sagten sie, ich soll den Kinderausweis faxen als Beleg für die Minderjährigkeit. Dann würden die Daten „angeglichen“. Ich hatte den Eindruck, dass sich somit die Angelegenheit zumindest von Seiten des Inkassobüros erledigt hat.

Danke für die vielen hilfreichen Tipps !

Gruß
Lexi