Widerrufsrecht bei Kauf von Software im Internet

Hallo zusammen,

einmal angenommen

  • man bestellt im Internet eine Software für eine bestimmte Hardware
  • die Bestellung ist soweit in Ordnung, wird bestätigt und der Geldbetrag abgebucht
  • es wird jedoch nicht deutlich, ob die Software per CD verschickt oder zum Download angeboten wird
  • 2 Tage später kommt eine Email mit einem Link zum Download sowie einem Passwort/Entsperrschlüssel
  • beim Download merkt man nach Eingabe des Entsperrschlüssels, dass die Hardware nicht ausreichend ist, um die Software zu installieren
  • man entscheidet sich, den Download deshalb abzubrechen. Die Software wird also nicht heruntergeladen.
  • der Status „nicht heruntergeladen“ ist auf der Downloadseite auch erkennbar.
  • man nimmt Kontakt (Email) zum Händler auf, um von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.
  • der Händler lehnt dies ab mit der Begründung auf seine „Lieferungs- und Zahlungsmodalitäten“: „Rückgaberecht: Die Rückgabefrist der bei [Händler] bestellten Waren beträgt gemäß Fernabsatzgesetz 14 Tage nach Erhalt. Elektronisch versandte Software, Registrierungsschlüssel und verpackte Software, die geöffnet wurde, sind davon ausgenommen.“

Meine Frage: Die Software wurde nachweislich nicht herunter geladen. Man möchte sie sozusagen „ungeöffnet“ zurückgeben. Kann man sich dabei auf das Fernabsatzgesetz beziehen? Wenn ja, wie sollte man vorgehen? Reicht die Email an den Händler zur Wahrung der 14 Tage aus?

Danke vorab für eure Antworten!
oliver

Hallo,

„Rückgaberecht: Die
Rückgabefrist der bei [Händler] bestellten Waren beträgt gemäß
Fernabsatzgesetz 14 Tage nach Erhalt. Elektronisch versandte
Software, Registrierungsschlüssel und verpackte Software, die
geöffnet wurde, sind davon ausgenommen.“

Das ist korrekt, Downloads und der gleichen sind von der gesetzlichen Rückgabe ausgeschlossen.

Wie das jetzt aussieht, wenn der Käufer tatsächlich nachweisen kann, dass er den Download nicht in Anspruch genommen hat, ist eine typische Kommt-Drauf-An-Situation.

viele Grüsse,

Ralf

Das ist korrekt, Downloads und der gleichen sind von der
gesetzlichen Rückgabe ausgeschlossen.

Wie das jetzt aussieht, wenn der Käufer tatsächlich nachweisen
kann, dass er den Download nicht in Anspruch genommen hat, ist
eine typische Kommt-Drauf-An-Situation.

Hi Ralf,

danke für deine Antwort!

Mir fällt noch ein Aspekt ein: der Käufer wusste ja gar nicht, ob er eine CD oder einen Download-Link bekommt und konnte so gar nicht beeinflussen, ob ihm hinterher ein Widerrufsrecht zusteht.
Also ich könnte nachvollziehen, das ein erfolgter Download einer geöffneten Packung entspricht und nicht zurück gegeben werden kann, aber ein Download, der nicht erfolgte…

Gruss
oliver

Hallo Jan,

Mir fällt noch ein Aspekt ein: der Käufer wusste ja gar nicht,
ob er eine CD oder einen Download-Link bekommt und konnte so
gar nicht beeinflussen, ob ihm hinterher ein Widerrufsrecht
zusteht.

in dem Fall hätte der Verkäufer natürlich nicht über wesentliche Eigenschaften der Ware informiert, wozu er verpflichtet wäre. Das ist aber eher eine Wettbewerbskiste, als dass es in den Verbraucherschutz gehört. Problematisch würde das ganze eventuell, wenn der Käufer den Link tatsächlich angeklickt hat. Wie gesagt, das läßt sich so pauschal nicht eindeutig sagen.

viele Grüsse,

Ralf