liebes gericht… halte ich mich zu diesem zeitpunkt in mallorca, ballermann 6, spanien auf, die reise ist bereits seit längerem gebucht und kann nicht mehr storniert werden… eine anreise aus mallorca zum gerichtstermin würde hohe kosten verursachen… ich bitte, mich zu einem anderen termin vorzuladen oder auf mein persönliches erscheinen zu verzichten… ersatzweise bin ich gern bereit, schriftlich die fragen des gerichts zu beantworten…
reicht normalerweise, wenns nicht um mord und totschlag geht
sagt: blubbi
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ruf einfach mal den/die Justizangestellte/n an, die auf der Ladung „vermerkt“ ist. Erkläre ganz ausführlich von wann bis wann du im Urlaub sein wirst und dass du die Reise lange vor dem Zugang der Ladung gebucht hast.
Normalerweise wird dann die Verhandlung verschoben oder auf deine Aussage verzichtet, je nachdem, wie wichtig sie für das Verfahren ist.
Viel Glück!
Bea (die auch schon zwischen Weihnachten & Neujahr dienstlich auf Gericht mußte)
ersatzweise bin ich gern bereit, schriftlich die
fragen des gerichts zu beantworten…
Wie kommt ihr bloß immer auf solche Antworten??
Vor Gericht zählt nur die Aussage des Zeugen. Es gilt das Prinzip der Mündlichkeit. Nur eine vorherige Vernehmung durch einen Richter kann z.B. bei V-Personen oder verdeckten Ermittlern verlesen werden.
folgender Fall: Jemand erhält eine Vorladung zu einer
Verhandlung vor Gericht als Zeuge, will aber in dieser Zeit in
den Urlaub fahren.
Muss dieser zu der Verhandlung oder kann er sich einfach so
entschuldigen?
Einfach ist das entschuldigen nicht!
Ein ordnungsgemäß geladener Zeuge ist grundsätzlich zum Erscheinen verpflichtet. Tut er dies nicht, werden ihm die durch sein Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt. Des Weiteren wird gegen ihn ein Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft verhängt. Schließlich kann das Gericht die zwangsweise Vorführung des Zeugen anordnen. Die genannten Maßnahmen müssen allerdings unterbleiben, wenn eine rechtzeitige und genügende Entschuldigung vorliegt. Berufliche und private Belange reichen insoweit aber nur dann aus, wenn ihre Zurückstellung mit unverhältnismäßigen Nachteilen für den Zeugen verbunden ist. Daher ist eine Urlaubsreise grundsätzlich zu verlegen, sofern dies nicht mit erheblichen Stornierungskosten oder anderen schwerwiegenden Belastungen verbunden ist. In jedem Fall muss der vom Zeugen geltend gemachte Verhinderungsgrund dem Gericht unverzüglich mitgeteilt werden. Dieses hat dann zu entscheiden, ob die Ladung aufgehoben wird.
Du kannst versuchen, ob das Gericht Deinen Urlaub akzeptiert - wenn nicht hast Du leider Pech.
eben. wenn es nicht um mord und totschlag geht. mike hat wohl nur den theorieuntericht aus seiner polizeischule im kopp, und keine ahnung wie es in der PRAXIS abgeht. das gericht/ die unterlegene partei müßte sonst die kosten der anreise tragen und daß wird wohl bei einer verkehrssache am gesunden menschenverstand des richters scheitern. lol. wir wissen jezz, warum richter ne höhere qualifikation benötigen als die grünen meierlinge
sagt: blubbi
Einfach ist das entschuldigen nicht!
Blanke Theorie. In der Regel reicht ein Anruf bei der
Geschäftsstelle. Natürlich darf man sich dabei nicht ganz doof
anstellen.
ich wurde eine zeitlang auch recht häufig als Zeugin vor Gericht geladen, weil ich mich gegen Radwegparker gewehrt habe.
Mir ist es auch zweimal passiert, daß mir der Termin überhaupt nicht in den Kram paßte.
Einmal hatte ich einen wirklich wichtigen dienstlichen Termin, den ich auch schriftlich und mit Programm nachweisen konnte und das andere Mal hatte ich Urlaub geplant (auch nur Zelt und ohne jeden Beleg).
In beiden Fällen habe ich schriftlich (telefonisch würde ich nicht tun, weil das nicht nachweisbar ist) und mit Begründung um Verlegung gebeten. Meine Aussage bzw. den Tathergang habe ich auch gleich geschildert. In beiden Fällen ist man dieser Bitte gefolgt und hat auf meine Anwesenheit verzichtet.
Versuch’s einfach mal.
Grüße
J.Doe
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einfach bei der Geschäftsstelle anrufen und um Verlegung bitten. Wenn es eine Bagatellsache ist und nicht gerade zig Zeugen zum Termin geladen sind, ist dies bei einer höflichen Frage nie ein Problem. Ggf. wird das Gericht dann auch die Seite, die dich benannt hat fragen, ob sie bereit wäre auf dich als Zeugen zu verzichten.
Problematisch wird es nur bei Fristabläufen oder wenn die Zahl der Beteiligten so groß wird, dass man beiu Rücksichtnahme auf Einzelne nie einen Termin bekommen würde. Da setzt sich das Gericht dann natürlich durch, wobei die benennende Partei dann natürlich zunächst einmal mit den Kosten dran ist, wenn du extra anreisen musst.
Gruß vom Wiz
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eben. wenn es nicht um mord und totschlag geht. mike hat wohl
nur den theorieuntericht aus seiner polizeischule im kopp, und
keine ahnung wie es in der PRAXIS abgeht.
Ja na klar, ein Glück haben wir einen wie Dich der sich auskennt.
das gericht/ die
unterlegene partei müßte sonst die kosten der anreise tragen
und daß wird wohl bei einer verkehrssache am gesunden
menschenverstand des richters scheitern. lol.
Hm genau - deshalb muss ja der Urlaub ggf auch verlegt werden. Das die Gerichte oft Verständnis zeigen und den Termin verlegen ist zwar eine Tatsache, aber kein muss, wie ich schon mehrmals erfahren dürfte - als ich von der Polizeischule beurlaubt war.
Man kann sich nicht daurauf verlassen, so ist das nun mal in Berlin - wie es in der PRAXIS in Kleinkleckersdorf abgeht weiß ich nicht.
Deshalb schrieb ich:
„Du kannst versuchen, ob das Gericht Deinen Urlaub akzeptiert - wenn nicht hast Du leider Pech.“
wir wissen jezz,
warum richter ne höhere qualifikation benötigen als die grünen
meierlinge
Natürlich benötigen die Leute die Urteile über die Menschen fällen vor denen Dich die grünen Meierlinge nur beschützen eine höhere Qualifikation, das ist bekannt, aber gut das Du es nochmal ansprichst.
Bloß weil Du Unsinn schreibst wie:
„ersatzweise bin ich gern bereit, schriftlich die fragen des gerichts zu beantworten…“
brauchst Du doch jetzt nicht rumpöbeln, lutsch lieber weiter Deinen Blubber.