Trennung bis zu einem Jahr

Wenn sich jemand trennt und noch nicht 1 Jahr verheiratet ist, ist dieser dann verpflichtet irgendetwas zu zahlen ?

Wie ist das mit den Scheidungskosten und dem Trennungsjahr ?

…und wie wäre es mit Gruß u. Abschied? owT Gruß
ohne
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Text

Wenn sich jemand trennt und noch nicht 1 Jahr verheiratet ist,
ist dieser dann verpflichtet irgendetwas zu zahlen ?

ja

Wie ist das mit den Scheidungskosten und dem Trennungsjahr ?

was soll damit sein?

Hallo Danny,

Wenn sich jemand trennt und noch nicht 1 Jahr verheiratet ist,
ist dieser dann verpflichtet irgendetwas zu zahlen ?

So allgemein läßt sich darauf schlecht antworten. Der Zahlungspflichtige könnte versuchen, den Unterhalt wegen unbilliger Härte auszuschließen oder zu beschränken (Zeiltlich und in der Höhe). Ein möglicher Grund hierfür ist die kurze Dauer der Ehe. Allerdings urteilen die Gerichte hier SEHR unterschiedlich, was eine Ehe von kurzer Dauer ist. Im übrigen kann man hierüber sehr ausführlich und teuer durch mehrere Instanzen vor Gericht streiten!
Ich empfehle - wie immer :wink: - die gütliche Einigung, wenn es nicht alleine geht, mit Hilfe einer neutralen Person, die beiden Seiten gerecht wird.

Wie ist das mit den Scheidungskosten und dem Trennungsjahr ?

Die Kosten fallen in jedem Fall an. Du/Ihr könnt es versuchen, relativ günstig zu gestalten dadurch, dass Ihr Euch im Vorfeld über alle relevanten Punkte einigt und dann nur der einen Anwalt nimmt, der den Scheidungsantrag einreicht. Dann fallen zumindest nur einmal Anwaltskosten an.

Das Trennungsjahr kann umgangen werden, allerdings sind die Hürden hierfür recht hoch. Dafür müsste ich den Einzelfall kennen.

Sonnige Grüsse, Gabi

Hallo Danny,

grundsätzlich spricht man von einer kurzen Ehedauer, wenn die Ehe nur 2 bis 3 Jahre gedauert hat. Dem Ehepartner wird in solchen Fällen kaum Unterhalt zugesprochen, was aber einzelfallabhängig ist. Hinsichtlich des Kindesunterhalts spielt diese Frage allerdings keine Rolle.

Hier weitere Infos:

http://www.finanztip.de/recht/familie/1ehedauer.htm