wie verfasst man am besten ein Testament mit folgenden Kriterien:
Die Eheleute setzen sich gegenseitig als Erben ein.
Im Fall des Ablebens eines Elternteils soll der Andere alles Erben- das Kind soll auch keinen Pflichtanteil- sprich Anteil an dem Haus bekommen, weil ja dann nicht mehr alleinig darüber verfügt werden kann.
Im Fall des gemeinsamen Ablebens soll das minderjährige Kind als Alleinerbe eingesetzt sein.
Die Großeltern sollen dann keinen Pflichtanteil bekommen, um beispielsweise einen Zugriff des Sozialamtes auf diesen Anteil zwecks Heimfinanzierung zu vermeiden.
Gibt es da einen Mustervordruck, den man handschriftlich verwenden könnte ?
Oder liest hier ein Anwalt mit, der gegen eine Pauschalgebühr einen solchen Vertrag zur Verfügung stellen könnte?
für diesen Sachverhalt eignet sich das „Berliner Testament“. Wenn Du diesen Begriff unter Google eingibts, wirst Du förmlich erschlagen. Wenn Du speziell Vorlagen suchst, gebe doch zusätzlich Muster ein und es werden Dir genügend Vorlagen (leider die meisten inzwischen kostenpflichtig) angeboten.
Aber Achtung!!
Den Verzicht des Pflichtteilsanspruch der Kinder bekommst Du auch mit so einem Testament nicht hin, mit keinem übrigens. Der Anspruch bleibt immer bestehen, sofern nicht gravierende Familienverhältnisse dagegensprechen. Im berliner Testament gibt es aber betsimmte Klauseln, die man einbauen kann.
Aus steuerlicher Sicht ist die Herausnahme des Kindes/der Kinder jedoch von Nachteil, da dadurch der Freibetrag für Kinder nicht ausgeschöpft wird. Wenn es nur um ein kleines vermöge geht, ist das jedoch nicht so schlimm.
gruß
Michael
Deine Fragestellungen sind mal wieder der beste Beweis dafür, wie fahrlässig mit dem Thema Testament und Erbschaft umgegangen wird und warum von Fachleuten eine Zahl von lediglich 4% umfassend richtiger testamentarischer Verfügungen in Deutschland ausgegangen wird.
Natürlich kannst du ein Berliner Testament nach Schema 08/15 aufsetzen, eine Jastrowsche Klausel wegen des Kindes einbauen und diesen Zweizeiler dann als Testament bezeichnen. Nur komisch, dass bei mir aus der natürlich vollkommen überflüssigen und daher natürlich auch unnötig kostentreibenden Beratung noch nie ein solcher Zweizeiler herausgekommen ist. Und warum, weil in bislang jeder Beratung der Punkt gekommen ist, wo der Aha-Effekt einsetzt, weil Dinge die Laien als „ist doch klar/selbstverständlich/kann ja gar nicht anders sein“ betrachten eben gesetzlich doch ganz anders geregelt sind und daher entsprechender testamentarischer Klarstellung bedürfen.
Also sei vernünftig und rufe einen Kollegen in Deiner Nähe an, der sich mit dem Thema auskennt, sich Zeit für ein Beratungsgespräch nimmt und diese dann auch ohne schlechtes Gewissen abrechnen darf, und genieße die beruhigende Gewissheit ein vernünftiges Testament zu haben, was dann im Zweifelsfall auch gerichtsfest ist.
BTW: Wer Kinder hat, braucht sich um Pflichtteile der Eltern des Erblassers in Deutschland keine Gedanken machen, und dies steht sogar im Gesetz.
Gruß vom Wiz, der auch zu den bösen Anwälten gehört, die für die rechtssichere Übertragung eines Vermögens von einigen 100 TEUR ihren vom Gesetzgeber hierfür vorgesehenen Lohn haben wollen (der angesichts eines ordentlichen Beratungsgesprächs von selbst in angeblich einfachen Fällen gerne mal mehr als einer Stunde und individueller textlicher Ausarbeitung nicht besonders fürstlich ist)