Gültigkeit Verbandskasten

Hallo,

es ist ja allgemein bekannt, das Verbandskästen 1. im Auto mitgeführt werden müssen und es 2. ein Verfallsdatum der sterilen Teile im Kasten gibt. Mir hat jetzt jemand gesagt, das das Verfallsdatum ruhig abgelaufen sein kann, sofern der Kasten noch eingeschweißt ist.

Ich glaube aber nicht, das die Polizei so etwas bei einer Verkehrskontrolle akzeptiert. Wie ist die Rechtslage?

Gruß, Torsten

Hi,

verfallenen Artikel müssen ersetzt werden. Bei Verbandsmaterial geht die Sterilität verloren, Pflaster kleben entweder nicht mehr oder viel zu stark, etc.

Der Kasten liegt jahraus, jahrein im Auto, ist Hitze und Kälte ausgesetzt. Auf die Dauer hält das kein Pflaster aus.

Auch die Einmalhandschuhe sollten Sie nach einem oder zwei Jahren wechseln. Denn das Material wird spröde und reisst beim Anziehen. Deshalb sollten auch möglichst vier oder fünf Handschuhe im Kasten liegen, damit Sie immer eine Reserve dabei haben (Ist im eigenem Interesse, Eigenschutz).

Tipp: Besorgen Dir gleich eine ganze Packung Handschuhe im Sanitätshaus. Die lassen sich auch prima im Haushalt einsetzen, um beispielsweise verschmierte Fahrradketten abzunehmen.

Mit einem teilweise verfallenen Verbandskaten kommt man bestimmt noch durch die eine oder andere Verkehrskontrolle, wenn sie aber entdecken, daß wird wahrscheinlich trotzdem ein Bußgeld fällig.

Ich habe versucht die DIN normen zu recherchieren, die für den gesamten Kasten gelten und die für die Einzelteile. Leider sind da die Seiten alle kostenpflichtig. Ich denke aber, daß in der DIN-Norm für z.B. ein Verbandpäckchen drinsteht, daß es steril sein muß… und die Sterilität besteht für mich nur, wenn es noch nicht verfallen ist. Natürlich kann das Material trotzdem noch oK sein, aber dann würde ich es maximal noch im Privatbereich verwenden.

Am Besten das Material vor Ablauf der Zeit in die Hausapotheke umfüllen. Manche Hilfsorganisation schauen auch die Kästen durch und ersetzen das Material gegen Spende.

Gruß
Julia

Hi,

Ich habe versucht die DIN normen zu recherchieren, die für den
gesamten Kasten gelten und die für die Einzelteile. Leider
sind da die Seiten alle kostenpflichtig.

Nicht alle: http://www.obere-apotheke.com/service/kfz.html

Habe zwar die dahinter liegende Rechenlogik der
Checkliste (http://www.obere-apotheke.com/service/kfz-checkliste…) nicht zum laufen gebracht (vielleicht liegt es ja an meinem Browser), aber hier findest du alle DIN-Normen aufgelistet.

Gruß
Falke

Hi,

ja bis zu den DIN bzw. EN Normen komme ich schon… aber was steckt hinter der Norm? Da sollte nämlich drin stehen, ob z.B. ein Verbandspäckchen nach DIN-Norm steril sein muß. -> denn wenn das in der DIN (für das Einzelprodukt) steht, gilt es auch für den Verbandskasten.

z.B. bin ich bei den Handschuhen auch die EN 455-1 gestoßen und da wiederum auf den Titel der Norm „EN 455-1:2000 Medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch - Teil 1: Anforderungen und Prüfung auf Dichtheit“ allerdings ist der Inhalt der Norm kostenpflichtig.

http://www.din.de
http://www.cenorm.be/catweb/13.340.htm

Gruß Julia

Hallo Torsten,

jede Hilfsorganisation (DRK Johanniter etc.) schauen sich deinen Verbandskasten gerne einmal an(die einzelnen Kreisverbände haben
entsprechende Tage auf ihren HP`s.)…oder du kannst es auch einfacher machen und die Angebote bei den verschiedenen Baumärkten nützen und alle
2 Jahre einen neuen kaufen…dann hast du immer einen aktuellen nach der STVzO im Auto…

mfg

Frank

P.S.

Randbemerkung zu einem „alten“ Verbandskasten…solange der Inhalt von diesem noch nicht benutzt wurde (also alles noch Original eingeschweißt ist in Folie) kannst du das Material unbesorgt noch im Haushalt verwenden…einzig das Pflaster kann seine Klebkraft verloren haben…
Oder du nimmst ihn zum Üben…
das ist sehr Hilfreich,wenn du schon einmal mit allem davon eine „Trockenübung“ gemahct hast…