Gebühren für SCHUFA Auskunft?

Hallo Experten,

nach meinem Laien-Rechtsverständniss sind alle Firmen/Behörden laut Datenschutz Recht dazu verpflichtet kostenlos Auskunft über die gepeicherten Daten zu geben. Wie kann es dann sein, das die SCHUFA für diese Auskunft eine Gebühr (7,50 Euro?) verlangen kann/darf?

Gruß
Markus

Hallo Markus

soweit ich weiß, kostet es nur Geld, wenn schriftlich angefregt wird (bzw. per Internet). Bei persönlicher Nachfrage ist die Auskunft m. E. kostenlos.

Sollte dies so richtig sein wäre die Gebühr m. E. schon in Ordnung, da nuneinmal Verwaltungskosten anfallen (Porto etc.). Ob die Höhe in Ordnung ist weiß ich jedoch nicht.

Alles ohne Gewähr, bin selbst Laie.

Liebe Grüße
Timid

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soweit ich weiß, kostet es nur Geld, wenn schriftlich
angefregt wird (bzw. per Internet). Bei persönlicher Nachfrage
ist die Auskunft m. E. kostenlos.

Soweit ich das erkennen kann war dies einmal so, das man in den Geschäftsstellen kostenfrei eine Auskunft erhalten kann:

> Vielen Dank für Ihr Interesse an einer SCHUFA Eigenauskunft. Sie
> können diese entweder direkt online anfordern oder sich das
> entsprechende Formular downloaden und per Post an die SCHUFA
> senden. In beiden Fällen dauert die Bearbeitung Ihres Antrages
> einige Tage. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann eine
> Eigenauskunft nur auf dem Postweg zugesandt werden.

Nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz gilt folgendes

[Auskunft an den Betroffenen]
(5) Die Auskunft ist unentgeltlich. Werden die personenbezogenen Daten geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung gespeichert, kann jedoch ein Entgelt verlangt werden, wenn der Betroffene die Auskunft gegenüber Dritten zu wirtschaftlichen Zwecken nutzen kann. Das Entgelt darf über die durch die Auskunftserteilung entstandenen direkt zurechenbaren Kosten nicht hinausgehen. Ein Entgelt kann in den Fällen nicht verlangt werden, in denen besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, daß Daten unrichtig oder unzulässig gespeichert werden, oder in denen die Auskunft ergibt, daß die Daten zu berichtigen oder unter der Voraussetzung des § 35 Abs.2 Satz 2 Nr.1 zu löschen sind.

Sollte dies so richtig sein wäre die Gebühr m. E. schon in
Ordnung, da nuneinmal Verwaltungskosten anfallen (Porto etc.).
Ob die Höhe in Ordnung ist weiß ich jedoch nicht.

Alles ohne Gewähr, bin selbst Laie.

Liebe Grüße
Timid

[Auskunft an den Betroffenen]
(5) Die Auskunft ist unentgeltlich. Werden die
personenbezogenen Daten geschäftsmäßig zum Zwecke der
Übermittlung gespeichert, kann jedoch ein Entgelt verlangt
werden, wenn der Betroffene die Auskunft gegenüber Dritten zu
wirtschaftlichen Zwecken nutzen kann. Das Entgelt darf über
die durch die Auskunftserteilung entstandenen direkt
zurechenbaren Kosten nicht hinausgehen. Ein Entgelt kann in
den Fällen nicht verlangt werden, in denen besondere Umstände
die Annahme rechtfertigen, daß Daten unrichtig oder unzulässig
gespeichert werden, oder in denen die Auskunft ergibt, daß die
Daten zu berichtigen oder unter der Voraussetzung des § 35
Abs.2 Satz 2 Nr.1 zu löschen sind.

Du hast den entscheidenden Teil doch markiert: Nur weil es ständig Diskussionen darum gibt, heißt das nicht, daß alle Schufa-Daten falsch sind. Außerdem wird auf besondere Umstände verwiesen.

Ansonsten steht da auch, daß eigene Kosten abgerechnet werden dürfen. Mitarbeiter arbeiten nicht umsonst und insofern halte ich 7,50 für gerechtfertigt. Außerdem ist das Porto da auch schon drin.

Gruß,
Christian

Hi,

die Auskunft ist zwar kostenlos, jedoch (lt. meines Wissens) nur, wenn du die Antwort dirkte vor Ort dir anhörst/abholst. Willst du wie die meisten Otto-Normalbürger zu Hause bleiben und auf den entsprechenden Brief warten (wie auch ich gemacht habe), fällt natürlich eine Aufwandsentschädigung an.

Gruß
Falke

Hallo!

Der Knackpunkt ist der „Wirtschaftliche Nutzen“ der Auskunft - denn das ist Voraussetzung dafür, dass überhaupt eine Gebühr erhoben werden kann.

Meines Wissens ist es strittig, ob die Schufa diese Gebühr einheben darf oder nicht.

Gruß
Tom

Hallo Markus,

es handelt sich um ein Entgelt und keine Gebühr. Das ist schon mal Fakt 1 - denn Gebühren dürfen nur öffentlich-rechtliche Stellen erheben.
Ansonsten könntest du dagegen vorgehen und wenn das Unternehmen schlau ist, zahlt es sofort und vermeidet einen Rechtsstreit den es verliert.

Dann handelt es sich bei den 7,60 Euronen um ein Entgelt für die Bearbeitung der Anfrage und nicht um einen Preis für die Auskunft - zumindest würde die Schufa so argumentieren… nehme ich an.

In wie fern sie da recht bekommen würde, wenn man da dagegen vor geht weiss ich nicht.

Gruß Ivo

Hallo Markus,
eine mündliche Selbst-Auskunft bei der Schufa ist unentgeldlich. Nur wenn Du Dir das schriftlich geben lässt, erheben sie eine Gebühr von 7,60 Euro. Dies kannst Du ja aber auch wirtschaftlich weiterverwenden. Also kein Widerspruch zu Deinem Posting weiter unten.
Grüße Almut

Hallo Markus,

inwieweit die 7,50 EURO für einen im automatisierten Verfahren erstellten Brief angemessen sind,ist eine andere Frage…
Aber das die Schufa als eine normale Firma Geld für erbrachte Leistungen
nehmen kann,ist halt leider nun einmal ein Fakt.
Schließlich bist du ja halt auf einen schriftlichen Beleg angewiesen und nicht die Schufa…denn ich denke mal das es sich bei dir um die Bewerbung um einen Arbeitsplatz handelt…

mfg

Frank