Ich habe in einem privaten Rundschreiben heute folgende Nachricht erhalten:
Rückerstattung von Rundfunk- und Fernsehgebühren.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik
Deutschland ARD und ZDF haben im Frühjahr einen Gewinn von über 1 Mrd.
Euro erwirtschaftet. Dieses ist gemäß Bundesverfassungsgericht unzulässig.
Das Oberlandgericht Augsburg hat am 10.09.2003 entschieden, dass an diesem Gewinn der
Gebührenzahler, der mit seinem Beitrag den Gewinn ermöglicht hat, zu beteiligen ist. Es müssen nach Urteil einem Antragsteller rückwirkend für die Jahre, 1997, 1998 und 1999 je
Quartal ein Betrag von Euro 9,59 (insgesamt 115,08 Euro) erstattet werden.
Achtung!
Dieses Gerichtsurteil wurde vom Bundesgerichtshof am 08.01.2004 bestätigt! Die Erstattung braucht allerdings nur auf Antrag vorgenommen zu werden. Der Antrag ist schriftlich oder per Fax an die GEZ zu stellen.
Kann jemand mir mitteilen, wo ich den Inhalt dieser Nachricht auf Richtigkeit überprüfen kann?
Danke, fiix.