Arbeiten in der 7. Klasse

Müssen Lehre laut einem Gesetz die Klassenarbeiten einen Tag früher (oder so) ankündigen bzw. allen die diese Arbeit schreiben?

Hallo,
also mein Sohn ist in der 7 Klasse Realschule und mußte vorige Woche 2 unangekündigte Arbeiten schreiben die er promt vergeigt hat.Mich würde das auch interessieren.
Gruß Biggi

Müssen Lehre laut einem Gesetz die Klassenarbeiten einen Tag
früher (oder so) ankündigen bzw. allen die diese Arbeit
schreiben?

Hallo Frank,

Sinn und Unsinn von Klassenarbeiten [OT]
Hallo,

Jetzt sagt mir bitte nicht, dass ihr auf diesem Weg den Lehrer
anstänkern wollt, weil eure Pänze die Leistungen nicht
erbringen?!

Ich finde solche unangekündigten Arbeiten völlig sinnlos. Ich erinnere mich dabei an meinen Mathelehrer, der die Angewohnheit hatte den am Dienstag unterrichteten Stoff mit einer unangekündigten Arbeit am darauffolgenden Donnerstag abzufragen. Wenn man aus irgendwelchen Gründen am Dienstag und Mittwoch keine Zeit hatte, war man gelinkt. So ein Vorgehen ist doch Unsinn und da kann man ruhig mal nachfragen, ob das so gehandhabt werden muss (allerdings gleich mit Gesetzen zu drohen, finde ich auch daneben).

Grüße

Anwar

Ich weiß nicht ob wir uns richtig vertanden habe. Tests die ein 1/20 der mündlichen Note ausmachen sind bei uns immer unangekündikt. Aber Arbeiten die die 1/6 der schriftlichen Note ausmachen?

Hallo,

Ich finde solche unangekündigten Arbeiten völlig sinnlos.

Ich sehe durchaus Sinn darin. Das soll die Schüler dazu animieren, kontinuierlich zu lernen. Dabei aufkommende Fragen können in der nächsten Stunde behandelt werden und der Lehrer kann mit dem Stoff dort weitermachen, wo er aufgehört hat und nicht nochmal für alle, die es nicht haben lernen „können“ (wollen?) alles wiederholen muss.

Ich
erinnere mich dabei an meinen Mathelehrer, der die
Angewohnheit hatte den am Dienstag unterrichteten Stoff mit
einer unangekündigten Arbeit am darauffolgenden Donnerstag
abzufragen. Wenn man aus irgendwelchen Gründen am Dienstag und
Mittwoch keine Zeit hatte, war man gelinkt.

Und wenn er keine Klassenarbeit geschrieben hätte, dann hätte er seinen Stoff durchgezogen und die „Nichtlerner“ hätten sich beschwert, dass der Lehrer alles zu schnell macht.

So ein Vorgehen
ist doch Unsinn und da kann man ruhig mal nachfragen, ob das
so gehandhabt werden muss (allerdings gleich mit Gesetzen zu
drohen, finde ich auch daneben).

Wie gesagt, es hat durchaus Sinn. Und was ist schon eine vergeigte Klausur. Das gehört zum schulischen Leben dazu. Später wird sich der Beruf auch nicht dem Menschen anpassen, sondern der Mensch muss sich zunächst einmal dem Beruf anpassen.

Gruss, Niels

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Wenn man aus irgendwelchen Gründen am Dienstag und
Mittwoch keine Zeit hatte, war man gelinkt.

Entschuldige, Anwar,
aber der Job eines Schülers ist das Lernen. Und da gibt es die Entschuldigung „Ich hatte am Dienstag und Mittwoch keine Zeit“ einfach nicht.

Natürlich kenne ich auch Schüler, deren Terminkalender voller ist als der eines Managers. Aber, ich wiederhole mich, der Job eines Schülers ist das Lernen, nicht Fußballtraining oder Tanzstunde oder Ballettunterricht.

Schriftliche Arbeiten dienen der Lernzielkontrolle. Und der Stoff der im Unterricht dargeboten wurde, muß präsent sein, muß abrufbar vorhandensein, nicht nur für einen bestimmten Tag einer angekündigten Arbeit, sondern als Präsenzwissen.
Was hätte die ganze Lernerei sonst für einen Zweck.

Zur Ausgangsfrage: Wenn der Herr Schüler sein Wissen nicht vorzeigen kann, dann hat er eine entsprechende Note verdient. Wenn er es nur an einem bestimmten Tag vorweisen kann, dann nützt es ihm nichts.

Die Frage stellt sich, zu welchem Zweck gelernt wird: Um Wissen zu erwerben, oder um eine Arbeit zu schreiben. Ist das Wissen vorhanden, ist es auch egal, wann es abgefragt wird.

Gruß
Eckard.

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Der Lehrer hat das noch nie gemacht und kam er: „Arbeit“

Der Lehrer hat das noch nie gemacht und kam er: „Arbeit“

Mir ist noch immer nicht klar, um welche Art von Klassenarbeit in welchem Fach es sich handelt - Schulaufgabe, Stegreifaufgabe; Umfang, Inhalt der Arbeit.

Vielleicht kann man dir weiterhelfen, wenn du ein bisschen präziser wirst.

Gruß
Kreszenz

Hallo!

Ich erinnere mich dabei an :meinen Mathelehrer, der die
Angewohnheit hatte den am :smiley:ienstag unterrichteten Stoff :mit einer unangekündigten :Arbeit am darauffolgenden :smiley:onnerstag abzufragen.

Eine Angewohnheit, also einen bekannten Sachverhalt, nennst Du „unangekündigt“?

Wenn man aus irgendwelchen :Gründen am Dienstag und
Mittwoch keine Zeit hatte, :war man gelinkt.

Die Frage, ob ein Schüler Zeit hat oder nicht, stellt sich nicht. Ein Schüler hat während der Unterrichtszeit gefälligst Zeit zu haben!

Gruß
Wolfgang

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Hallo Wolfgang,

Eine Angewohnheit, also einen bekannten Sachverhalt, nennst Du
„unangekündigt“?

Es wurde ja nicht jeden Donnerstag eine solche Arbeit geschrieben. Insofern waren die einzelnen Arbeiten nicht angekündigt.

Die Frage, ob ein Schüler Zeit hat oder nicht, stellt sich
nicht. Ein Schüler hat während der Unterrichtszeit gefälligst
Zeit zu haben!

Wie man allerdings die Zeit aufteilt, sollte dem Schüler überlassen sein. Ich stand, bei besagtem Lehrer (in der 9-10. Klasse), in Mathe auf 3-4, sonst (auch danach) stehts auf 2 (selten 1). Auch im Studium hatte ich keine Probleme. Da kannst Du mir nicht erzählen, dass diese Prüfmethode sinnvoll ist. Und darum sollte es bei Schule doch gehen: Was funktioniert, was nicht. Nicht: Was ist dem Lehrer erlaubt, was nicht.

Grüße

Anwar

Es kam ein Diktat mit 120 Wörter dran und noch Gramatik über Gerundium.

'Mal 'was von 'nem Ex-Deutschlehrer
Servus Frank !

1.) Wenn ich Jaschiiis Artikel richtig verstehe und hier abermals zitieren darf…
„laut § 22 der ASchO (allgemeine Schulordnung) sollen schriftliche
Arbeiten vorher angekündigt werden. Zwingend ist dies nicht, denn
auch diese schriftlichen Arbeiten dienen der Leistungsbewertung
(vergl. § 21 ASchO).“
… heißt das in der Übersetzung: Eine Ankündigung KANN erfolgen (=sollen), MUSS aber nicht (nicht zwingend). Ergo dessen, wenn der Lehrer die Arbeit nicht ankündigt, kann man ihm juristisch nicht ans Bein pullern.
2.) Wenn es um eine Arbeit im Deutschunterricht geht (wie ich Deinem weiter unten gelisteten Postings entnehme) solltest Du - ob angekündigt oder nicht - Dich dringend um eine Verbesserung Deiner Orthographie- und Interpunktionskenntnisse bemühen.

Grüße aus Wien
Helmut

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Es kam ein Diktat mit 120 Wörter dran und noch Gramatik über
Gerundium.

Englisch? Realschule? Gymnasium?

1/6 der schriftlichen Note? Wie sahen die anderen 5 Arbeiten aus?

Wurden bisher nur geübte Diktate geschrieben? Bezog sich der Grammatikteil ausschließlich auf die vorhergegangene Unterrichtsstunde? Wie lautete die Überschrift der Arbeit?

Nu lass dir doch nicht alles aus der Nase ziehen …

Gruß
Kreszenz

Der Lehrer hat das noch nie gemacht und kam er: „Arbeit“

ich will es einmal so sagen: grundsätzlich finde ich das schon etwas gemein. Andererseits ist das Leben voller unangenehmer Überraschungen und man muss lernen damit zu leben und auch mit den teilweise daraus resultierenden Niederlagen. Ich denke, es gilt dabei die richtige Balance zu finden zwischen dem Durchsetzen der eigenen Vorstellungen / Rechte und dem Akzeptieren einer unangenehmen Gegebenheit.

In deinem Fall kannst du daran nichts ändern. Statt dir jetzt auch noch das Leben mit dem Ärger zu versauen, schlucks runter und überleg, wie du das nächste mal einigermaßen vorbereitet bist.

Etwas anderes ist es, wenn dadurch die Versetzung gefährdet ist. Da muss dann wohl doch etwas gekämpft werden.

Gruss, Niels

English, Gymnasium, immer 1 Diktat aus 3, Grammatik aus dern lezten wochwen.

English, Gymnasium, immer 1 Diktat aus 3, Grammatik aus dern
lezten wochwen.

Und es wurde nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt darauf hingewiesen, dass es auch einmal - z.B. bei der letzten Arbeit - ein unvorbereitetes Diktat geben würde?

Wie hieß denn nun das Ganze? In Bayern jedenfalls wird bei Klassenarbeiten zwischen „Schul“-(angekündigt) und „Stegreifaufgaben“ (unangekündigt) unterschieden.
Falls es sich um eine Stegreifaufgabe handelt, darf nur der Stoff der letzten Stunde geprüft werden (wobei diese letzte Stunde allerdings auch der Wiederholung/Zusammenfassung mehrerer vorhergehender Stunden dienen kann …).

Habt ihr den Lehrer um eine Stellungnahme gebeten?

Hallo

ich meine mich zu erinnern, das bei uns folgende Regelung galt.

  • Schulaufgaben, Klausuren ( also grössere schriftliche Prüfungen ) mussten 2
    Wochen davor angekündigt werden,

  • Stegreifaufgaben oder Extemporal ( Exen) waren unagekündigt, es durfte aber nur
    der Stoff der letzen Stunde abgefragt werden. Diese waren auch schriftlich aber
    wesentlich kürzer.War man in der Stunde davor ( entschuldigt) nicht da, musste
    man nicht mitschreiben.

Gymnasium in Bayern und FOS in Bayern.

Liebe Grüsse

Julia

Nein. Warum?

Nein. Warum?

Ganz einfach: Wenn ich das, was ein Lehrer tut, nicht verstehe oder für unzulässig halte, bitte ich ihn um eine Erklärung oder Begründung.