Guten Abend Wissende,
habe gestern das erlebt, was ich keinem gönne - einen Unfall mit einer Radfahrerin.
Kurze Beschreibung :
Fahre mit meinem Auto auf einer 4 spurigen ( 2 je Richtung ) innerorts auf eine Kreuzung zu. Ich befinde mich auf der linken Spur , ca. 100m vor der Kreuzung. Links neben mir rollt der Verkehr ebenfalls langsam auf die Ampel zu, die nun auf Grün umspringt. Das Fahrzeug links vor mir auf der linken Spur, unmittelbar vor der Kreuzung muss stark bremsen, weil von links eine Radfahrerin mit hohem Tempo über die wahrscheinlich für sie roten Ampel donnert. Da jenes links vor mir fahrende/bremsende Auto ein Renault Scenic war, versperrte mir dieses Auto auf die Radfahrerin, so das ich sie null sah, bzw überhaupt benmerkte und so fuhr ich in den Kreuzungsbereich hinein. Direkt auf dem Fußgängerüberweg/Fahrradüberweg knallte die Radfahrerin in meinen Wagen un kam zu Fall. Da meine Sicht auf die Radfahrerin von dem bereits stehenden Renault so eingeschränkt war, bemerkte ich die Radfahrerin erst im aller letzten Augenwinkel und Sekundenbruchteile später knallte sie mir auch schon in die Seite. Ich mitten auf der Kreuzung stehen geblieben, Warnblinker an und hin zu dem noch minderjährigem Mädel. Die stand schon wieder und schob ihr Fahrrad zum Gehweg. Auf mein Fragen hin, sagte sie nur, ihr ginge es wohl gut es täte ein wenig weh an der Hüfte. Auf meine Frage, ob ich sie denn zu einem Arzt oder ins Krankenhaus fahren solle, antwortete sie nur immer wieder mit „Nein, das möcht ich nicht“. Inzwischen kam die Fahrerin aus dem Renault Scenic hinzu und erkundigte sich ebenfalls nach dem Wohlbefinden des jungen Mädchens. Auch hier wieder ein „Nein“, als jene Frau sich ebenfalls anbot, sie mit zu nehmen in ein Krankenhaus. Nun sagte die Frau noch, sie sei Ärztin und sie wolle wenigstens das Mädchen abtasten, ob nicht doch ein Arztbesuch besser sei. Dies ließ das junge Mädchen jedoch zu und ließ sich untersuchen. Nach kurzem Abtasten meinte die Ärztin, es wäre so nichts fest zu stellen, aber es wäre besser, wenn sich das Mädchen richtig untersuchen ließe. Dies wollte das Mädchen jedoch nicht. Nach dem sich die Situation leicht entspannt hatte, sagte dann die Ärztin noch zu dem Mädel " Du bist aber doch wohl bei rot über die Ampel gefahren, ich hatte schon lange Grün und mußte wegen Dir stark abbremsen. Der junge Mann mit dem Du zusammen gestoßen bist hatte ja gar keine Chance." Erst meinte das Mädel die Ampel hätte geblinkt, später behauptete sie aber auf einmal, sie ebenfalls Grün gehabt. Nach kurzem Adress-austausch trennten sich unsere Wege erst einmal. Bei späterem erkundigen bei den Eltern stellte sich heraus, sie hat Glück gehabt und „nur“ Prellungen davon getragen. Ihren Eltern hat sie jedoch ebenfalls erzählt, sie hätte Grün gehabt.
Was mach ich denn nun? Zumal ich bei dem ganzen Vorgang die Polizei NICHT dabei hatte.
Vieln Dank schon mal, für Eure Meinungen
Gruß Peter
Hallo Peter,
Du weißt aber schon, daß Du die Frage so hier nicht stellen darfst?
Da ich aber ohnehin kein Jurist bin und nur Vermutungen anstelle, kann ich auch antworten.
Ich glaube mich zu erinnern, daß bei Personenschäden immer die Polizei einzuschalten ist. So könnte das als Unfallflucht gewertet werden, was Dich zum Fußgänger machen würde. Mal ganz davon abgesehen, wer wirklich Schuld ist.
Wenn die Zeugin bei ihrer Meinung bleibt, hast Du wegen des Unfalls selbst nach meiner persönlichen Meinung wohl nichts zu befürchten.
Hast Du denn keinen Schaden am Auto?
Gruß, Rainer
Ich glaube mich zu erinnern, daß bei Personenschäden
immer die Polizei einzuschalten ist. So könnte das als
Unfallflucht gewertet werden, was Dich zum Fußgänger machen
würde. Mal ganz davon abgesehen, wer wirklich Schuld ist.
Das hat man mir auch schon gesagt, ich habe es aber in der ganzen Aufregung verschwitzt, zumal das Mädchen ja sagte es ginge ihr gut.
Wenn die Zeugin bei ihrer Meinung bleibt, hast Du wegen des
Unfalls selbst nach meiner persönlichen Meinung wohl nichts zu
befürchten.
Doch, die Zeugin bleibt bei ihrer Meinung, habe eben noch mit ihr telefoniert. Sie hat sich ja eben als Zeugin zur Verfügung gestellt, weil sie selber sehr sauer über dieses Mädel gewesen ist. Deshalb ist sie unter anderem sofort zu uns gestoßen. Sie ist der selben Meinung wie ich und lastet dem Mädchen an, sie sei bei rot über die Ampel gezischt.
Hast Du denn keinen Schaden am Auto?
Doch, ich habe Schaden an meinem Auto. Wichtig ist mir erst einmal, das dem Mädel nix schlimmeres zugestoßen ist. Nicht aus zu denken, wenn…
Aber trotz alledem möchte ich natürlich meinen Wagen wieder repariert haben. Es ist ein Audi A4 Avant älteren Baujahrs. Die Schwellerleiste ist hin und beide Türen an der Fahrerseite haben einen langen Kratzer und die hintere Tür ist auch noch stark eingebeult
Gruß Peter
Hallo Peter,
da bleibt nur, Glück zu wünschen, Du kannst es gebrauchen.
Mit Glück wird angenommen, daß Du einen Personenschaden nicht annehmen mußtest und bei reinen Sachschäden brauchst Du die Polizei nicht rufen. … Ganz schön kitzlig, ich möchte nicht mir Dir tauschen …
Daß Radfahrer nicht zwangsläufig eine Haftpflichtversicherung haben ist Dir ja klar. Wenn die Eltern keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, werden sich sich sicher weigern, den Schaden zu bezahlen. Die glauben ihrer Tochter natürlich. Ich würde meinem Sohn auch glauben, allerdings würde der nicht bei Rot fahren. 
Gruß, Rainer
Besten Dank für’s Glück wünschen!
Habe ebenfalls heute Abend mit der Mutter telefoniert. Die war natürlich nicht begeistert, das das alles so gelaufen ist ohne Polizei. Verstehe ich ja auch noch irgend wo. Ich muss mich wohl noch ein wenig gedulden, ihr Mann ist auswärts am arbeiten und den muss ich noch sprechen. Ich hoffe es kommt zu einer gütlichen Einigung und ich muss nicht meinen Anwalt einschalten. So was ist nämlich nicht mein Ding. Ich will da auch keinen Film von machen, ich war auch mal jung und habe solche Dinge auf die leichte Schulter genommen. Auch ich würde meinem Kind glauben, klaro. Ich kann da nur auf die Vernunft der Eltern hoffen und es geht ohne Anwaltsgeschichte gut aus. Und wenn nicht, bin ich heilfroh, daß ich die Zeugin habe!
Danke für Deine Meinung Rainer!
Gruß Peter
Hallo Peter
Da hast Du aber Glück gehabt und auch einiges an Pech.
Aber wenigstens ist dem Mädel nix passiert!
Und wenn Du noch viel mehr Glück hast ist die Göre wenigstens 8 Jahre alt und somit beschränkt für den Schaden Haftbar zu machen.
Und wenn Du noch viel mehr Glück im Unglück hast hat der Papi eine Familienhaftpflichtversicherung und erzählt der nicht gerade die Story von der Kreuzung (denn der Autofahrer haftet bei Kindern im fliessenden Verkehr fast immer, wenn du dein Auto ordnungsgemäss geparkt hast nicht) dann üernimmt die deinen Schaden.
Ich hatte nämlich auch mal so einen Fall bei dem mir ein Kind seitlich in das schon stehende Auto geknallt ist und der Vater sehr verständnisvoll reagiert hat obwohl ich ihm sagte, dass sein Sohnemann nicht Haftbar ist.
Gruß Armin
Hi,
an deiner Stelle würde ich zum Anwalt gehen. Sofort. Der sagt dir vielleicht auch, ob es noch Sinn macht jetzt noch zur Polizei zu gehen.
Wenn ich das so lese:
„die Andere Zeugin sagte: 'da bist du wohl bei rot rübergefahren“
Ich stell mir vor, das hört der Richter. „wohl“ heißt sie weiß es nicht, kann also auch grün gewesen sein.
Das Mädel war minderjährig, sie konnte unter Umständen die Tragweite ihrer eigenen Verletzungen nicht einschätzen (welcher Erwachsene hätte das gekonnt?), stand unter Schock, was weiß ich.
Sorry, aber du wirst im Zweifen der Arsch sein und worst case verurteilt werden weil ein Mensch verletzt wurde. Geh zum Anwalt! „Bin nicht so ein Mensch“ gibts hier nicht! Musst der Opferfamilie ja nichts von dem erzählen damit sie sich nicht auch einen sucht.
Das hat man mir auch schon gesagt, ich habe es aber in der
ganzen Aufregung verschwitzt, zumal das Mädchen ja sagte es
ginge ihr gut.
Okay, du gestehst DIR ein unbedacht gehandelt zu haben. Aber das Mädchen hätte die Situation überblicken sollen? Von wegen „brauche keinen Arzt“ und so? Wie hört sich das für den Richter an?
Wenn die Zeugin bei ihrer Meinung bleibt, hast Du wegen des
Unfalls selbst nach meiner persönlichen Meinung wohl nichts zu
befürchten.
BTW finde ich das eine sehr gewagte Aussage von einem Laien.
Und noch was. Du hast bisher nur mit der Mutter gesprochen, hast das Gefühl es könnte eine gütliche Einigung geben. Warte mal ab wenn der Vater nach hause kommt. Es gibt Leute (ist einem Bekanntem passiert), die meinen sie könnten durch so einen Unfall der Kinder „mal richtig fett absahnen“ und verklagen dich auf sonstwas (Schmerzensgeld).
Also: Anwalt.
Viel Glück, hoffentlich lässte es sich tatsächlich noch einvernehmlich bereinigen.
J~
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Hi Jame~
Wenn die Zeugin bei ihrer Meinung bleibt, hast Du wegen des
Unfalls selbst nach meiner persönlichen Meinung wohl nichts zu
befürchten.
BTW finde ich das eine sehr gewagte Aussage von einem Laien.
Was ist daran gewagt, wenn ich meine persönliche Meinung äußere?
Noch weiter hätte ich mich von einem Versuch einer Rechtsberatung nicht entfernen können und meine Auffassung werde ich doch noch äußern durfen.
Die Möglichkeit, daß ich das völlig fasch sehe, habe ich doch wohl unmißverständlich mitgeteilt. Deine Kritik kann ich nicht nachvollziehen.
Gruß, Rainer
Also: Anwalt.
Und Du zahlst den, wenn’s überflüssig war?
Hallo Peter,
gaanz großer Mist ist,das du keine Polzei gerufen hast…
Für die Zukunft:
immer Polzei und Rettungsdienst verständigen wenn gerade Kinder am Unfall beteiligt sind…
Du hast in diesem Fall nur Insofern Glück,das das Mädchen mit dem Fahrrad in dein Auto gefahren ist und zweitens eine Ärztin vor Ort anwesend war…
Ansonsten könntest dein Auto am besten gleich stillegen…
Zweitens geh sofort zum Anwalt…
Der soll dich mal Beraten…das kostest 20 EURO oder auch nichts…wenn du einen Guten Anwalt triffst…
Solche Sachen kann man nicht hier im Forum beraten…
dafür brauchst den Anwalt vor Ort…
mfg
Frank
Hi Rainer,
Was ist daran gewagt, wenn ich meine persönliche Meinung
äußere?
das ist IMHO gewagt, weil sich Peter dadurch in einer nicht vorhandenen Sicherheit wähnen könnte.
Viele Grüße,
J~
Tragweite?
Hi,
Und Du zahlst den, wenn’s überflüssig war?
willst du es riskieren wegen der paar Kröten evtl. vorbestraft zu sein? Macht sich nicht gut im Führungszeugnis.
Kuck mal hier:
http://www.ra-kotz.de/strafrec.htm
"Ein strafrechtliches Haupt- oder Ermittlungsverfahren kann man schneller gegen sich haben, als einem lieb ist.
Nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden können Sie ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen sich haben.
https://www.123recht.net/article.asp?a=9606
„Neben den oben geschilderten zivilrechtlichen Folgen eines Verkehrsunfalls muss ein Unfallverursacher auch mit einer strafrechtlichen Belangung rechnen, etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung, wenn Personenschäden vorliegen“
J~
Hallo,
Wenn ich das so lese:
„die Andere Zeugin sagte: 'da bist du wohl bei rot
rübergefahren“
Ich stell mir vor, das hört der Richter. „wohl“ heißt sie weiß
es nicht, kann also auch grün gewesen sein.
nein das ist schlicht die höflichere, evtl. belehrende Form von „Du bist bei rot rübergefahren“. Ich sehe da kein „möglicherweise“, sondern nur eine sprachliche Floskel.
Gruss
Enno
Guten Morgen zusammen,
also erst einmal vielen Dank für Eure zahlreichen Meinungen und Statments. Habe jetzt wenigstens mal mehrere Stimmen zu meiner Misere hören können. Die meisten beruhigen mich nicht gerade, aber ich meine heraus gefunden zu haben, daß es doch besser ist meinen Anwalt ein zu schalten. In erster Linie bin ich immer noch froh, das dem Mädel so „wenig“ passiert ist. Punkt. Des weiteren ärgere ich mich so dermaßen darüber, daß das Mädel, wahrscheinlich vor lauter Angst, bei der Geschichte bleibt, die Ampel hätte auch für sie Grün gezeigt. Mit so einer dummen Lüge kann sie mir das Leben richtig schwer machen.
Nochmals Danke und schönes Wochenende
Gruß Peter
Hallo Jame~,
Kuck mal hier:
http://www.ra-kotz.de/strafrec.htm
"Ein strafrechtliches Haupt- oder Ermittlungsverfahren kann
man schneller gegen sich haben, als einem lieb ist.
Nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden können Sie ein
Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen
sich haben.
Das ist richtig, es wird bei angezeigtem(!) Personenschaden meines Wissens grundsätzlich immer(!) von der Staatsanwaltschaft ermittelt. Allerdings muss man die Risiken sehr wohl abschätzen. Ich hatte in meiner Schulzeit einen Radunfall mit einem anderen Schüler. Auch hier wurde gegen mich ermittelt:wink:
Nichts desto trotz würde ich mich erst einmal versuchen, mit den Eltern zu einigen und gar nicht erst unsere Behörden einschalten, denn s.o. Sollten die Gespräche mit den Eltern eine Eskalation andeuten=>Anwalt!
Grüße
Jürgen
Hallo,
da würde mich die Rechtslage doch mal genauer interessieren. Wenn sie keine 8 Jahre alt ist, wer zahlt dann ?
Gruss
Enno
Hi,
da würde mich die Rechtslage doch mal genauer interessieren.
Wenn sie keine 8 Jahre alt ist, wer zahlt dann ?
Wenn keine Aufsichtspflichtverletzung seitens der Eltern besteht - keiner. In dem Fall bleibt der Geschädigte schlichtweg auf seinem Schaden sitzen. Wie formulierte mal jemand so schön - rein rechtlich sind Kinder Naturkatastrophen gleichzusetzen.
Grüßle
Frank K.
Hi J~
das ist IMHO gewagt, weil sich Peter dadurch in einer nicht
vorhandenen Sicherheit wähnen könnte.
Akzeptiert, das war falsch von mir. Du hast das ja wieder grade gebogen, danke.
Gruß, Rainer
Hi,
da würde mich die Rechtslage doch mal genauer interessieren.
Wenn sie keine 8 Jahre alt ist, wer zahlt dann ?
Wenn keine Aufsichtspflichtverletzung seitens der Eltern
besteht - keiner.
Richtig. Und Aufsichtspflichtverletzung besteht dann auch fast nur wenn der Papi zum Töchterlein sagt: „Fahr mal gegen das Auto“ …
Gruß Armin
In dem Fall bleibt der Geschädigte
schlichtweg auf seinem Schaden sitzen. Wie formulierte mal
jemand so schön - rein rechtlich sind Kinder Naturkatastrophen
gleichzusetzen.
Grüßle
Frank K.
Moien!
Du hast wirklich Glück im Unglück gehabt, denn erstens ist nichts gravierendes passiert - TROTZ DIR!! - und zweitens scheinen die Eltern nicht szu unternehmen!
Einen Anwalt einzuschalten lohnt derzeit nicht, denn noch hat dich ja niemand verklagt - sei froh drum!
Du hast natürlich zweifelsfrei eine nicht unerheblich Mitschuld an dem Unfall, denn - sorry- wenn jemand im Kreuzungsbreich eine Vollbremsung hinlegt und du darauf nicht reagiert… da gin es net mehr um Ahnung, sondern es war klar, daß du hättest bremsen müssen! Von daher würdest du vor Gericht verdientermassen Mitschuld bekommen, denn nur durch Glück hat deine Fahrweise keinen erheblichen Personenschaden verursacht!
Bei der derzeitigen Lage bleiben wohl nur zwei Möglickeiten…
du kannst abwarten, da ja scheinbar keiner Interesse hat dich zu verklagen…
oder du bekennst dich zu deiner Teilschuld und zahlst freiwillig ein Bisserl Schmerzensgeld - OK, das würden die wenigsten machen, aber wäre halt mal was stilvolles in der heutigen Zeit!
Gruß
Bernd
*derähnlicheSituationbereitshatteundduch mitdenkenunfallverhinderthat*
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