Hallo zusammen!
Hoffe, dass hier jemand Lust und Zeit hat, auf meine Frage zu antworten.
Es geht um eine Trockenmauer, die jemand gerne errichten würde. So eine aus Bruchsteinen, wie sie jetzt so beliebt sind. Sie sollte so ca. 50 bis 60 cm hoch werden und dann würde man Sträucher pflanzen.
Der Grund, warum sie überhaupt errichtet werden soll ist, dass der Nachbar ständig glotzt und die Mauer, die jetzt auf der Grenze steht, dermaßen hässlich ist (er weiselt sie nicht, sie ist aus purem Beton), dass man sie wirklich nicht mehr länger anschauen kann. Diese Mauer ist 1 m hoch.
Man würde also die neue Trockenmauer direkt angrenzen (Erst Erde, abgestützt wäre diese durch kesseldruckimprägnierte Bretter, also nicht direkt an der Nachbarsmauer (wohl wissend, dass der Nachbar dann sowieso ausrastet). Dann Bruchsteine als vordere Abgrenzung der Erde.
Nun hat er sich aber aufgemandelt, dass er seine Mauer ja weiseln möchte !! und deshalb ein Abstand von 50 cm eingehalten werden muss. Das sind aber dann irre komisch aus. Erst kommt seine Mauer, dann 50 cm nichts und dann käme die Abstützung für die Erde, ist hier etwas schwer zu erklären. Jedenfalls entstünde dann auf 20 m Länge ein 50 cm langer Schlauch, der nicht mehr genutzt werden kann. Ist das rechtens? Oder muss man nur darauf achten, dass dann die eingepflanzten Sträucher den Abstand von 50 cm einhalten? Muss er noch an seine Mauer ran können, um sie zu weiseln? Das liegt zwar nicht in seinem Interesse und wenn die Mauer später durch die Sträucher nicht mehr zu sehen ist, muss sie ja nicht mehr geweiselt werden. Hätte man eigentlich auch das Recht, die Mauer selbst zu weiseln, wenns er nicht tut? Es gibt hier sicher Verordnungen, die ich leider nicht gefunden habe. Danke vielmals für Eure Mühe. Gruß Heike
Hallo Heike,
klingt zwar doof, aber in welchem Bundesland soll die MAier errichtet werden ? Da gibt es leider Unterschiede.
Christian
Also, ganz ehrlich.
Bevor ich hier mit irgendwelchen Vorschriften um mich werfen würde, würde ich mich erst einmal mit dem Nachbarn an den Tisch setzen und die unterschiedlichen Ansichten auf eine allgemeinverträgliche Lösung bringen. Und wenn es mit 2-3 Flaschen Wodka passieren muss.
Ihr wohnt noch eine ganze Weile nebeneinander, da sollte man gegeneinander niemandem etwas aufzwingen, was die nächsten 30 Jahre Unfrieden stiftet.
Zur Not kann man ja dem Nachbarn auch mal ausmalen, wie ein Schützengraben mit Nato-S-Draht direkt vor seiner Mauer aussehen würde, nur um zu verdeutlichen, daß so eine Bruchmauer ja gar nicht soo schlimm aussieht…
Gruß
Daniel
Hallo Heike,
geht es im hypothetischen Fall darum, die Mauer nicht mehr sehen zu müssen, den Nachbar am Glotzen zu hindern oder eine schicke Natursteinmauer zu bauen?
Warum will der Nachbar das Monster theorethisch jetzt pinseln? Doch wohl nur, um den Trockenmauerbau zu verhindern?
Ich schliesse mich der Gegenfrage an, in welchem Bundesland dieser theoretische Fall angesiedelt sein würde?
Gruss
kumise
Hallo Kumise,
in dem hypothetischen Fall geht es eigentlich um alles, was Du genannt hast. Die Trockenmauer sieht toll aus, das Glotzen soll verhindert werden und seine ekelhafte Monster-Mauer soll nicht mehr zu sehen sein. Und weil er das verhindern will, scheint er nun ganz theoretisch Lust am Weiseln zu kriegen.
Das ganze würde in Bayern stattfinden.
Danke für die Antwort.
Heike
Hi Christian,
das wäre rein theoretisch in Bayern. Leider gibts hierfür kein Nachbarrechtsgesetz.
Danke für die Antwort
Heike
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]