Bankkontovollmacht bei beschränkt Geschäftsfähigen

Hallo Experten,

angenommen, ein zehnjähriges Mädchen hat vor fünfzehn Jahren ein Sparbuch eröffnet und aufgrund seiner beschränkten Geschäftsfähigkeit haben die Mutter und der (damalige) Stiefvater eine Kontovollmacht erhalten. Könnte nun nach fünfzehn Jahren der Stiefvater dieses Konto
auflösen und das Guthaben einziehen, oder wäre die erteilte
Vollmacht mit der Volljährigkeit der Kontoinhaberin ungültig?
Wäre es möglich, diese Vollmacht nun rückwirkend zu widerrufen und das
Geld zurückzufordern?

Vielen Dank für jeden Tipp,
Kalle

Hallo Kalle,

zum einen hat wurde von den gesetzlichen Vertretern das Sparbuch des Mädchens eröffnet. Ein Kind alleine kann kein Konto eröffnet haben.

Vater und Mutter haben aufgrund Ihres gesetzlichen Status Vollmacht auf dem Konto. Völlig normal, da sie die beschränkt Geschäftsfähige verteten.

Könnte nun nach
fünfzehn Jahren der Stiefvater dieses Konto
auflösen und das Guthaben einziehen, oder wäre die erteilte
Vollmacht mit der Volljährigkeit der Kontoinhaberin ungültig?

Die Vollmacht läuft mit der Volljährigkeit aus.

Wäre es möglich, diese Vollmacht nun rückwirkend zu widerrufen
und das
Geld zurückzufordern?

Wie meinst du das? Mit jetzt 25 Jahren die Vollmacht widerrufen die vor dem 18ten Lebensjahr bestand? Das geht nicht.

Sollte die Bank allerdings den Ablauf der Vollmacht mit der Volljährigkeit „vergessen“ haben, könnte das zum Problem für Sie werden. Insbesondere wenn das Konto aufgelöst wurde.

Gruß Ivo