ein Kind (6) wurde heute morgen angefahren, als es auf dem Gehweg radelte. An einer Tiefgaragenausfahrt fuhr ein PKW aus, ohne anzuhalten und fuhr das Kind frontal um.
Das Kind war (GOTTSEIDANK) nur leicht verletzt - wurde im Krankenhaus untersucht etc. und hat nur eine Prellung.
Der Halter des PKW’s blökte die Mutter an, Kinder dürften nicht auf Fusswegen fahren. Stimmt das?
Soweit ich das noch aus meinem „Unterricht“ erinnere ist es so, dass Kinder unter
12 auf dem Fußweg fahren dürfen. Hingegen alles was älter ist muss auf die
Straße, sofern kein Fahrradweg vorhanden ist. (Ansonsten natürlich auf den
Fahrradweg.) Sollte das noch nicht veraltet, müsste es so sein.
Zum Glück gehts dem Kind gut!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
das was Ulli schrieb ist leider nicht ganz korrekt. Wenn ich mich recht erinnerne wurde das Gesetz vor wenigen Jahren geändert.
Z.Zt. gilt:
_Beachten Sie auch folgende verbindliche Reglungen:
Bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen Kinder auf dem Gehweg radeln.
Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen Kinder auf dem Gehweg fahren.
Ab dem 11. Lebensjahr müssen Kinder Radweg oder Straße benutzen._
ein Kind (6) wurde heute morgen angefahren, als es auf dem
Gehweg radelte. An einer Tiefgaragenausfahrt fuhr ein PKW aus,
ohne anzuhalten und fuhr das Kind frontal um.
Das Kind war (GOTTSEIDANK) nur leicht verletzt - wurde im
Krankenhaus untersucht etc. und hat nur eine Prellung.
Der Halter des PKW’s blökte die Mutter an, Kinder dürften
nicht auf Fusswegen fahren. Stimmt das?
Im Gegenteil: Bis zum vollendeten 8 Lebensjahr müssen Kinder auf dem Gehweg fahren, sogar der Radweg ist tabu. Bis zum 10. Lebensjahr dürfen sie dann noch.
Soweit ich das noch aus meinem „Unterricht“ erinnere ist es
so, dass Kinder unter 12 auf dem Fußweg fahren dürfen.
Ich meine mich sogar zu erinnern, dass sie das explizit sollen!
Da kleinere Kinder noch nicht so sicher beim Fahradfahren sind, würden auf der Straße nur sich und andere gefährden.
ein Kind (6) wurde heute morgen angefahren, als es auf dem
Gehweg radelte. An einer Tiefgaragenausfahrt fuhr ein PKW aus,
ohne anzuhalten und fuhr das Kind frontal um.
Der Halter des PKW’s blökte die Mutter an, Kinder dürften
nicht auf Fusswegen fahren. Stimmt das?
Der Halter des PKW ist ein Idiot. Das sagt (nicht ganz so direkt ) auch die StVO:
_Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(5) Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen._
Das Kind MUSSTE also sogar auf dem gehweg fahren. Der einzige Punkt, den ich da einschränkend sehe, ist der mit der besonderen Rücksicht, was auch impliziert, daß Kinder auf dem Fußweg nicht allzu schnell fahren dürfen. Das scheint mir aber hier nicht ausschlaggebend zu sein.
Da wurde höchstens die elterliche Aufsichtspflicht ungenügend
wahrgenommen…
Es gehört zum normalen kindlichen Verhalten, daß sechsjährige Kinder auf dem Gehweg radfahren und daß die Eltern da nicht mehr permanent am Gepäckträger mitlaufen. Es gehtört allerdings auch zum normalen menschlichen Verhalten, mit einem Affenzahn aus der Tiefgarage wie durch das Unterholz hervorzubrechen und dabei alles umzufahren, was im Weg ist. Es gehört allerdings nicht zum richtigen menschlichen Verhalten. Ersteres allerdings schon und deswegen liegt hier niemals nicht eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor.
Da wurde höchstens die :elterliche Aufsichtspflicht :ungenügend wahrgenommen…
Du beliebst zu scherzen!? Wenn ein Autofahrer über einen Bürgersteig fährt und dabei einen Fußgänger anfährt, gibt es überhaupt keine Diskussionen mehr: Der Mensch am Steuer ist dran! In solcher Situation ist Pöbeln das denkbar ungeeignete Mittel. Personenschaden -> Polizei holen. IMMER! Übrigens auch im Interesse des Autofahrers, egal wie leichtfertig oder dämlich er mit seinem Auto umgegangen ist. Immerhin steht sonst leicht der Verdacht der Fahrerflucht um Raum.
Wer auf einem Bürgersteig ein Kind anfährt, sollte nichts von „Vernachlässigung der Aufsichtspflicht“ erzählen. Ein Richter hat durchaus Möglichkeiten, einem uneinsichtigen Zeitgenossen richtig etwas zwischen die Hörner zu geben, wenn der Eindruck entsteht, daß der Fahrer ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs ist und eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Vielmehr ist das Backen winziger, bescheidener Brötchen angesagt.
Die Mutter dahinter…
Die Mutter durfte allerdings nicht auf dem Gehweg fahren - auch nicht, wenn ihr Kind das musste. Für den Unfall irrelevant, aber zumindest ja gut zu wissen.
Gruß,
Malte.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Zeig ihn an. Das ist ein Unfall mit Personenschaden. Das kostet ihn mindestens 5 Punkte und wer ein Kind anfährt hat Schuld. Da gibt es gar kein rausreden. Wenn er vor Gericht rumblökt, kann er seinen Lappen gleich da lassen.
Gruß
Peter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
natürlich stimmt es nicht… hast du ja schon hunderttausend mal hier gelsesn.
Allerdings sagt so mancher Autofahrer ziemlich abstrußes Zeug, wenn er einen Unfall verursacht als Rechtfertigung (für sich selbst?).
So kam ich mal vom Einkaufen auf dem Parkplatz zurück und musste mitansehen wie eine Frau beim Einparken mein Auto streifte. Es war nichts passiert, aber nachdem die Frau noch nicht mal nachgesehen hatte und anstalten machte so ohne weiteres Einkaufen zu gehen, hab ich sie angesprochen und gefragt, ob das „normal sei, ein Auto anzufahren und wegzugehen“. Als Antwort bekam ich wörtlich ein hektisches „wenn Sie da auch so parken!!“
Ich habe mich dann dafür entschuldigt dass ich mittig zwischen den zwei Linien stehe und dass ich die Polizei nur deswegen nicht rufe weil nichts passiert ist.
Die einzig offene Frge ist noch wei schnell das Kind gefahren ist - wenn es zu schnell war könnte es vielleicht evtl. eine Teilschuld geben. Nichtsdestotrotz solltest du umgehend Strafanzeige erstatten wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrläsiger Körperverletzung.
Neben den Verlust des Lappens kommt evtl. noch eine Strafe hinzu bzw. gar Schadensersatz für das Kind!
Natürlich kann solch ein Unfall jederzeit passieren, aber jeder halbwegs soziale Mensch hätte dann selbst ein schlechtes Gewissen, wenn er net Schuld wäre und solche Leute verdienen zweifelsfrei eine Lektion! Allein schon, da „Mensch“ nur durch Strafe lernt und wenn er ungeschoren davonkommt fährt er beim nächsten Mal genauso raus und „schnappt“ sich das nächste Kind (bzw. wieder Deines!!)
Hat er sich inzwischen eigentlich mal entschuldigt bzw. dem Kind ein Geschenk gebracht?? In solchem Falle würde ich gar nichts unternehmen - wovon aber hier wohl nicht auszugehen ist.