ist es eigentlich zulässig, dass verschiedene Fahrtrichtungen unterschiedliche Geschwindigkeitsgeschränkungen haben?
Genauer geht es um eine Stelle innerorts, die von beiden Seiten gleich gut einzusehen sind. Früher war in beide Richtungen ne Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30. Nun ist seit Monaten in eine Richtung die 30 aufgehoben, in die andere Richtung ist sie aber noch vorgeschrieben.
Genauer geht es um eine Stelle innerorts, die von beiden
Seiten gleich gut einzusehen sind. Früher war in beide
Richtungen ne Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30. Nun ist
seit Monaten in eine Richtung die 30 aufgehoben, in die andere
Richtung ist sie aber noch vorgeschrieben.
Ist das rechtlich i.O.?
Frauen können Kinder bekommen, Männer nicht. Ist das rechtlich in Ordnung?
Im Ernst: Ich kann gar nicht nachvollziehen, wieso Du diese Frage stellst. Das Aufstellen von Verkehrsschildern ist eine Ermessensentscheidung der zuständigen Behörde. Du kannst aber sicherlich gerne eine Anfrage stellen, warum die Ermessungsentscheidung auf diese (Dir uneinsichtige) Weise ausgefallen ist.
ist es eigentlich zulässig, dass verschiedene Fahrtrichtungen
unterschiedliche Geschwindigkeitsgeschränkungen haben?
natürlich (es können sogar unterschiedliche Spuren der gleichen Fahrtrichtung verschieden Geschwindigkeitsbegrenzunge haben).
Zum Beispiel gibt es häufig hinter einem Ortsschild keine Beschränkung, davor aber sehr wohl um die Geschwindigkeit schrittweise anzupassen (z.B.100->70->50).