Lenk und Ruhezeit

Hallo Fachleute,

Gibt es auch Vorschriften für einen Angestellten Boten, der mit seinem dienstlich genutzten Privat-PKW täglich Botendienste für seinen Arbeitgeber durchführt? Ich meine in Bezug auf Lenk und
Ruhezeiten. Oder darf dieser sehr häufig
auch Fahrtzeiten von 8Std und mehr durchführen?
In der Fahrpersonalverordnung und im GüKG kann ich nichts darüber finden. Für Eure Hilfe oder Hinweise auf Literaturquellen bin sehr Dankbar.
Gruss Pädda

Hallo Pädda,
nach §15a 1/1 +2 der StVZO betreffen die
Lenk- und Ruhezeiten nur KFZ über 2,8t zGg
ausgenommen PKW und zur Personenbeförderung
bestimmte KFZ mit mehr als 8 Fahrgastplätzen.Diese Fahrzeuge müssen auch
über ein EG-Kontrollgerät (Fahrtenschreiber)
verfügen.Für PKW gibt es keine Einschränkungen (zumindest keine gesetzlichen).Evtl. könntest Du mal die
Gesetze der Arbeitszeitverordnung durchforsten,vielleicht gibt es da Anhalts-
punkte.
Gruß Sebastian

Hallo,
die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten finden i.d.R. bei Berufskraftfahrern im Güternah- und Fernverkehr Anwendung;
Ruhezeiten jedoch auch dann, wenn im PKW, aber i.d.R. nur in LKW`s und Transportern, Fahrtenschreiber eingebaut sind.
peter

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