Wie kann ich mein kind schützen?

Hallo,
wer kann mir Rat geben?
Ich habe vor kurzem geheiratet und habe meine 8jährige Tochter mit in die Ehe gebracht. Ehemann nicht leiblicher Vater.
Nun will ich aber dafür sorgen, falls mir mal was passiert, das meine Tochter nicht zum leiblichen Vater muss. Der Vater hat sie noch nie gesehen, also keine Beziehung zu ihm.
Was kann ich tun (anwaltlich, notariell ect.), damit meine Ehemann die alleinige Sorge ihm Falle eines Falles hat???

Danke im vorraus!!!

Personensorgeregelung
Hallo,

endlich mal was im Rechtsbrett, worauf ich antworten kann. *g* Ich bekam vom Jugendamt folgende Auskunft:

"Bezgl. Ihrer Frage zur Personensorgeregelung gibt es mehrere Möglichkeiten.

  1. notarielle Urkunde über letztwillige Verfügung (kostenpflichtig)
  2. Niederschrift beim Amtsgericht des Wohnortes unter Angabe des Aktenzeichens.
  3. Einfacher Brief ans Amtsgericht oder Stadtjugendamt (jeweils Abschrift für die andere Behörde) unter Angabe des Betreffs (Name des Kindes, Aktenzeichen, Ihr Name).

Gemäß §§ 1776 ff BGB haben sie als Sorgebrechtigte doe Möglichkeit, jemanden zum Vormund für Ihre Kinder zu benennen für den Fall, daß sie an der Ausübung Ihres Personensorgerechts verhindert sein sollten (letztwillige Verfügung über das Sorgerecht).
Sie können hierzu eine oder mehrere Personen, auch in einer bestimmten Reihenfolge benennen. Ebenso können sie bestimmte Personen ausschließen.
Das Amtsgericht ist im gegebenen Fall nach Prüfung der benannten Person an Ihren Vorschlag gebunden."

Hoffe ich konnte helfen.
Gruß, Marianne

Hallo Romy,

als erstes Mal, ich bin kein Anwalt, kenne das Problem aber aus meiner Familie.
Die sicherste Möglichkeit ist, daß dein Mann deine Tochter adoptiert. Das setzt natürlich die Einverständniserklärung des Kindsvaters voraus. Der Nachteil dabei ist, daß du die Unterhaltsansprüche gegen den leiblichen Vater verlierst - kommt halt darauf an, wie dringend du auf das Geld angewesen bist.

Was ansonsten noch geht weiß ich leider nicht.

Viele Grüße
Anja

Moien!

Geht das nicht nur, wenn sie das alleinige Sorgerecht hat??

Bernd

Hallo,

davon bin ich ausgegangen als ich ihr Posting las.
Hoffe ich lag da nicht daneben - wie es bei geschiedenen mit gemeinsamen Sorgerecht ist, weiss ich nicht, aber ich denke ein Anruf beim Jugendamt würde das schnell klären.

Gruß Marianne

Hi zurück,
ich habe das alleinige Sorgerecht für meine Tochter.
Tschau

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