Hallo,
wer kann mir Rat geben?
Ich habe vor kurzem geheiratet und habe meine 8jährige Tochter mit in die Ehe gebracht. Ehemann nicht leiblicher Vater.
Nun will ich aber dafür sorgen, falls mir mal was passiert, das meine Tochter nicht zum leiblichen Vater muss. Der Vater hat sie noch nie gesehen, also keine Beziehung zu ihm.
Was kann ich tun (anwaltlich, notariell ect.), damit meine Ehemann die alleinige Sorge ihm Falle eines Falles hat???
endlich mal was im Rechtsbrett, worauf ich antworten kann. *g* Ich bekam vom Jugendamt folgende Auskunft:
"Bezgl. Ihrer Frage zur Personensorgeregelung gibt es mehrere Möglichkeiten.
notarielle Urkunde über letztwillige Verfügung (kostenpflichtig)
Niederschrift beim Amtsgericht des Wohnortes unter Angabe des Aktenzeichens.
Einfacher Brief ans Amtsgericht oder Stadtjugendamt (jeweils Abschrift für die andere Behörde) unter Angabe des Betreffs (Name des Kindes, Aktenzeichen, Ihr Name).
Gemäß §§ 1776 ff BGB haben sie als Sorgebrechtigte doe Möglichkeit, jemanden zum Vormund für Ihre Kinder zu benennen für den Fall, daß sie an der Ausübung Ihres Personensorgerechts verhindert sein sollten (letztwillige Verfügung über das Sorgerecht).
Sie können hierzu eine oder mehrere Personen, auch in einer bestimmten Reihenfolge benennen. Ebenso können sie bestimmte Personen ausschließen.
Das Amtsgericht ist im gegebenen Fall nach Prüfung der benannten Person an Ihren Vorschlag gebunden."
als erstes Mal, ich bin kein Anwalt, kenne das Problem aber aus meiner Familie.
Die sicherste Möglichkeit ist, daß dein Mann deine Tochter adoptiert. Das setzt natürlich die Einverständniserklärung des Kindsvaters voraus. Der Nachteil dabei ist, daß du die Unterhaltsansprüche gegen den leiblichen Vater verlierst - kommt halt darauf an, wie dringend du auf das Geld angewesen bist.
davon bin ich ausgegangen als ich ihr Posting las.
Hoffe ich lag da nicht daneben - wie es bei geschiedenen mit gemeinsamen Sorgerecht ist, weiss ich nicht, aber ich denke ein Anruf beim Jugendamt würde das schnell klären.