Re^2: kind gestürzt Mitverschulden der Eltern?
Hallo Lutz,
Nachfrage: Wenn "erhebliche Mängel" vorlagen ... wie sieht es
mit der Kenntnis der Eltern aus? Es könnte hier ein
erhebliches Mitverschulden vorliegen.
Ja, hallo Lutz und alle Interessierten, die mögliche Aufsichtspflichtsverletzung oder Mitverschulden ob der Kenntnis des schlechten Zustandes ansprachen.
Ich kann mir beides nicht vorstellen, da ich davon ausgehe, dass Eltern, die wissen, dass auf dem Spielplatz, den ihr Kind besucht ein schadhaftes Turngerät steht ihrem Kind selbstverständlich davon erzählen. In der Form, dass sie es auffordern dieses Gerät zu meiden.
Die Aufsichtspflicht für ein Kind beinhaltet NICHT, dass man es jede Sekunde im Auge hat! Es gehört zur Selbständigkeitserziehung es für kurze Zeiträume unbeaufsichtigt zu lassen. Diese Zeiträume werden je nach Reifegrad des Kindes, seiner Zuverlässigkeit und seiner wachsenden Verständigkeit erweitert. So halte ich es für durchaus angemessen ein 5-jähriges Kind auf dem Spielplatz des Wohngeländes eine halbe Stunde allein zu lassen und sich nur gelegentlich durch einen Blick aus dem Fenster davon zu überzeugen, dass es noch da ist.
Und in einer halben Stunde kann so viel geschehen, dass das Kind die elterliche Weisung für ein paar Minuten vergisst, oder sogar mal austesten will, was geschieht, wenn es elterliche Weisungen missachtet.
Das ist normal und weder dem Kind noch den Eltern anzulasten. Wenn es dabei zu einem Unfall kommt, weil der Hausverwalter seinen Pflichten nicht nachkommt (das schadhafte Gerät wenigstens erstmal entfernen lässt, bis es repariert oder gegen ein neues ausgetauscht wird), trägt dieser ganz offensichtlich die Verantwortung (MEINER MEINUNG NACH).
Möglichweiser könnte darauf rumgehackt werden, dass die Eltern schneller hätten deutliche Forderungen stellen müssen. Vielleicht auch der Gesellschaft gegenüber indem sie auf die Pflichtverletzung ihres Beauftragten hinweisen. Aber das fällt meiner Ansicht nach unter: hinterher ist man immer schlauer!
Ich bin sicher, die Eltern machen sich selbst ausreichend Vorwürfe!
Macht euch nicht verrückt, seid froh, dass es nicht noch schlimmer gekommen ist. Der Aufforderung bei anderen Gelegenheiten schneller zu reagieren bedarf es wohl nicht.
Aufmunternde Grüße und "rasche Besserung" für euer Kind sendet euch
Renate