Kind gestürzt

5 jähriges kind ist vom klettergerüst gefallen da erhebliche mängel vorliegen die dem hausverwalter schon lange bekannt sind. getan hat sich nichts. das kind ist auf dem klettergerüst ausgerutscht, gesürzt und hat sich dabei den arm gebrochen so das ein krankenhausaufendhalt nötig war.
wie sieht die rechtliche lage aus. kann die mutter sogar schadenersatz oder schmerzensgeld fordern?

lutz

Also ich würde sagen die Mutter kann Schmerzensgeld, Schadensersatz und evtl. Krankenhauskosten einklagen/fordern. Vorrausgesetzt sie hat ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt. Ansonsten sehe ich nur geringe Erfolgschancen.

Hallo Lutz,

Nachfrage: Wenn „erhebliche Mängel“ vorlagen … wie sieht es mit der Kenntnis der Eltern aus? Es könnte hier ein erhebliches Mitverschulden vorliegen.

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Hi
(soviel Zeit muß sein)

einerseits wird wohl der „Aufsteller“ eine Verkehrssicherungspflicht haben, also könnte man ihn belangen.
Andererseits scheint es aber bekannt zu sein, daß es nicht sicher ist, und da greift die Aufsichtspflicht, sodaß ein Mitverschulden nicht ausgeschlossen werden kann.

Gruß
Winni
(auch dafür ist Zeit)

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Hallo Lutz,
ja, kann sie als gesetzliche Vertreterin ihres Kindes für die Schäden, die ihr Kind erlitten hat, unter dem Stichwort „Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht“, die sich die Hausverwaltung oder der Eigentümer zurechnen lassen müssen und dafür ggf. sogar versichert sind.
Die von den anderen angerissenen Frage des Mitverschuldens aufgrund Verletzung der Aufsichtspflicht wird sich zwar vermutlich stellen, betrifft aber nur die Anspruchshöhe nicht den Anspruchsgrund. Das heißt, solange ein Gericht nicht feststellt, dass dieses Mitverschulden zu mehr als 50% gegeben war, gibt es auf jedem Fall etwas zu holen. Außerdem wird sich danach auch irgendwann die Kranken oder Unfallversicherung erkundigen, die wollen ihr Geld nämlich auch vom Schädiger möglichst ersetzt verlangen.
Was die Mutter vermutlich nicht kann, ist einen eigenen Schockschaden ersetzt verlangen, außer das Kind wäre wirklich lebensbedrohlich verletzt worden.
Ciao Andre´

5 jähriges kind ist vom klettergerüst gefallen da erhebliche

mängel vorliegen die dem hausverwalter schon lange bekannt
sind. getan hat sich nichts. das kind ist auf dem
klettergerüst ausgerutscht, gesürzt und hat sich dabei den arm
gebrochen so das ein krankenhausaufendhalt nötig war.
wie sieht die rechtliche lage aus. kann die mutter sogar
schadenersatz oder schmerzensgeld fordern?

lutz

Hi Lutz,

da erhebliche mängel vorliegen die dem hausverwalter schon lange bekannt sind.

als Richter würde ich die Mutter fragen, woher sie weiß, dass der Hausverwalter von den Mängeln weiß. Sollte sie dann antworten „Das haben wir doch auch gesehen“, würde ich sie hochkant rausschmeißen. Schon mal was davon gehört, dass Eltern ihre Kinder behüten sollen?

Gruß Ralf

Moien!

Hast du mal versucht ein Kind von einem Klettergerüst dauerhaft fernzuhalten?? Bei einem 5-jährigem Kind müsste man da schon den ganzen Tag hinterherrennen…

Bernd

Hallo Lutz,

Nachfrage: Wenn „erhebliche Mängel“ vorlagen … wie sieht es
mit der Kenntnis der Eltern aus? Es könnte hier ein
erhebliches Mitverschulden vorliegen.

Ja, hallo Lutz und alle Interessierten, die mögliche Aufsichtspflichtsverletzung oder Mitverschulden ob der Kenntnis des schlechten Zustandes ansprachen.

Ich kann mir beides nicht vorstellen, da ich davon ausgehe, dass Eltern, die wissen, dass auf dem Spielplatz, den ihr Kind besucht ein schadhaftes Turngerät steht ihrem Kind selbstverständlich davon erzählen. In der Form, dass sie es auffordern dieses Gerät zu meiden.

Die Aufsichtspflicht für ein Kind beinhaltet NICHT, dass man es jede Sekunde im Auge hat! Es gehört zur Selbständigkeitserziehung es für kurze Zeiträume unbeaufsichtigt zu lassen. Diese Zeiträume werden je nach Reifegrad des Kindes, seiner Zuverlässigkeit und seiner wachsenden Verständigkeit erweitert. So halte ich es für durchaus angemessen ein 5-jähriges Kind auf dem Spielplatz des Wohngeländes eine halbe Stunde allein zu lassen und sich nur gelegentlich durch einen Blick aus dem Fenster davon zu überzeugen, dass es noch da ist.

Und in einer halben Stunde kann so viel geschehen, dass das Kind die elterliche Weisung für ein paar Minuten vergisst, oder sogar mal austesten will, was geschieht, wenn es elterliche Weisungen missachtet.

Das ist normal und weder dem Kind noch den Eltern anzulasten. Wenn es dabei zu einem Unfall kommt, weil der Hausverwalter seinen Pflichten nicht nachkommt (das schadhafte Gerät wenigstens erstmal entfernen lässt, bis es repariert oder gegen ein neues ausgetauscht wird), trägt dieser ganz offensichtlich die Verantwortung (MEINER MEINUNG NACH).

Möglichweiser könnte darauf rumgehackt werden, dass die Eltern schneller hätten deutliche Forderungen stellen müssen. Vielleicht auch der Gesellschaft gegenüber indem sie auf die Pflichtverletzung ihres Beauftragten hinweisen. Aber das fällt meiner Ansicht nach unter: hinterher ist man immer schlauer!
Ich bin sicher, die Eltern machen sich selbst ausreichend Vorwürfe!

Macht euch nicht verrückt, seid froh, dass es nicht noch schlimmer gekommen ist. Der Aufforderung bei anderen Gelegenheiten schneller zu reagieren bedarf es wohl nicht.

Aufmunternde Grüße und „rasche Besserung“ für euer Kind sendet euch
Renate

wie sieht die rechtliche lage aus. kann die mutter sogar
schadenersatz oder schmerzensgeld fordern?

Ich bin mir zwar bewußt, daß das einerseits OT und andererseits ein Stich in Wespennest ist, aber:
Ich bin in einer Zeit (eigentlich gar nicht so lange her) groß geworden, in der das keine rechliche Frage gewesen wäre und sehe das eigentlich auch noch heute so. Kinder verletzen sich beim Spielen, das ist natürlich und gehört zum Kindsein dazu - wir alle haben damals aus den unterschiedlichsten Gründen unsere Schrammen kassiert. Klar tut es weh, aber danach hat man was zu erzählen und mit Pech auch einen Gips, auf dem man dann seine Freunde unterschreiben lassen kann.

Die Frage, ob daran jemand anderer Schuld sein könnte (außer zB bei einem Autounfall) stellte sich einfach nicht und Schmerzensgeld zu fordern wäre meinen Eltern dabei auch nie eingefallen.

LG
Stuffi

Eltern gefordert
Hi Bernd,

es geht nicht darum, die Kinder von Gefahren fernzuhalten (klappt eh nicht), sondern um die Notwendigkeit, als Eltern mal selbst den A… zu lupfen und kaputte Spielgeräte zu reparieren oder von mir aus abzubauen, auch wenn dafür EIGENTLICH jemand anders zuständig wäre. Das hülfe den Kindern mehr als hinterher nach Schmerzensgeld zu gieren.

Gruß Ralf

Mitverschulden einer dritten Person??

Hallo!

ja, kann sie als gesetzliche Vertreterin ihres Kindes für die
Schäden, die ihr Kind erlitten hat, unter dem Stichwort
„Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht“, die
sich die Hausverwaltung oder der Eigentümer zurechnen lassen
müssen und dafür ggf. sogar versichert sind.
Die von den anderen angerissenen Frage des Mitverschuldens
aufgrund Verletzung der Aufsichtspflicht wird sich zwar
vermutlich stellen, betrifft aber nur die Anspruchshöhe nicht
den Anspruchsgrund. Das heißt, solange ein Gericht nicht
feststellt, dass dieses Mitverschulden zu mehr als 50% gegeben
war, gibt es auf jedem Fall etwas zu holen.

Ich halte diese Sache mit dem Mitverschulden für falsch. Es geht ja um einen Schadenersatzanspruch des Kindes gegen den Eigentümer. Die Aufsichtspflicht trifft aber die Mutter und nicht das Kind. Es kann daher dem Kind auch kein Mitverschulden entgegengehalten werden, insb. kann man dem Kind auch nicht das Mitverschulden einer dritten Person (also der Mutter) entgegenhalten oder gibt es irgendwo eine Sonderreglung hiefür im BGB?

Sofern eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, so müsste sich meines Erachtens der Eigentümer, soferne er zum Schadenersatz verurteilt wird, danach an der Mutter anteilsmäßig regressieren.

Gruß
Tom

offTopic

Ich bin in einer Zeit (eigentlich gar nicht so lange her) groß
geworden, in der das keine rechliche Frage gewesen wäre und
sehe das eigentlich auch noch heute so. Kinder verletzen sich
beim Spielen, das ist natürlich und gehört zum Kindsein dazu -
wir alle haben damals aus den unterschiedlichsten Gründen
unsere Schrammen kassiert. Klar tut es weh, aber danach hat
man was zu erzählen und mit Pech auch einen Gips, auf dem man
dann seine Freunde unterschreiben lassen kann.

Die Frage, ob daran jemand anderer Schuld sein könnte (außer
zB bei einem Autounfall) stellte sich einfach nicht und
Schmerzensgeld zu fordern wäre meinen Eltern dabei auch nie
eingefallen.

Also zu meiner Zeit war das anders. Als ich einmal beim Spielen vom Baum gefallen bin und mir das Bein gebrochen habe, weil der Baum (und alle anderen Bäume im Wald auch) völlig ungesichert, nicht mal mit einem Warnschild versehen war, haben meine Eltern das Forstamt verklagt. Und gewonnen. Der Förster musste den ganzen Wald abholzen lassen!

Die Gegend, wo wir damals gewohnt haben, nennt sich heute übrigens Sahara.

SCNR
Schorsch

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spielen wir das ganze mal durch.

Hi Bernd,

es geht nicht darum, die Kinder von Gefahren fernzuhalten
(klappt eh nicht), sondern um die Notwendigkeit, als Eltern
mal selbst den A… zu lupfen und kaputte Spielgeräte zu
reparieren

Drei, vier Familien entwickeln lobenswerte Eigeninitiative und verabreden sich am kommenden Wochenende das schadhafte Gerät zu reparieren. Samstagvormittag schrauben und schweißen sechs engagierte Personen mit viel gutem Willem und hoher Motivation an dem Teil herum. Nach zwei Stunden ist alles fertig. Jede Menge ausgewachsener Menschen machen jede Menge Belastungsproben, rütteln an allen nur erdenklichen Stellen und was ihnen sonst noch so einfällt. Ergebnis: Alles Bestens, Turnbetrieb frei!!

Bloß leider, leider war die Sachkenntnis unserer Elternteile nicht ganz so hoch wie ihre Motivation. Wie könnte sie auch, es muss doch einen Grund haben, dass Spielplatzaufbauten von Fachfirmen durchgeführt und vom TÜV abgenommen werden.

Den väterlichen Belastungsproben war das geschweißte Teil ja grade noch gewachsen, doch dem zehnten Kind, das an die Reckstange mit viel Schwung ranspringt um sodann ein paar Wellen dran zu drehen (oder wie immer diese Übungen heißen mögen) dann leider nicht mehr. Sie gibt nach, bricht an der Schweißstelle, oder wo immer ihr schwächster Punkt nun liegt. Ja und das tut auch das turnwillige Kind, auf dem Boden nämlich.

So, und nun sind die beteiligten Eltern wirklich am A**** !! Denn jetzt ist sogar noch die Wohnungsgesellschaft aus der Haftung raus. Die werden sich darauf stürzen „Keine Genehmigung, unsachgemäße Ausführung, keine TÜV-Abnahme“. Und du würdest doch nicht im Ernst darauf hoffen wollen, dass die sich einsichtig zeigen würden, weil sie diese Situation ja ursächlich durch Nichtstun verursacht haben?
Die würden womöglich noch Schadensersatz fordern, weil das unsachgemäß reparierte Teil nun nur noch für den Schrott gut ist und ein neues gekauft werden muss.

oder von mir aus abzubauen, auch wenn dafür
EIGENTLICH jemand anders zuständig wäre.

Ich verstehe ja was du meinst, und ganz, ganz vom Prinzip her stimme ich dir ja auch zu. Bin allerdings auch der Meinung, dass die andere Denkungsart ja auch nicht grundlos im luftleerem Raum entstanden ist. Den Menschen wird an allen Ecken und Enden, für jeden Pups Gebühr, Beteiligung, bei steigender Steuerzahlung, abgenommen und dann dürfen sie nicht mal erwarten, dass die Spielplätze für ihre Kinder in Ordnung gehalten werden?

Die Elternschaft eines öffentl. Kindergartens, den ich kenne hat die Gartenpflege in Eigeninitiative übernehmen wollen. Du glaubst nicht was das Gartenbauamt, das nur noch zweimal im Jahr kommen konnte, wegen totaler Überlastung, für einen Heckmeck veranstaltet hat. Die wollten, dass sich drei Leute als Verantwortliche zur Verfügung stellen und ZUERST EINEN KURS BELEGEN SOLLTEN.

Dass solche Eltern zu dem gleichen Entgegenkommen in ihrer Wohnumgebung nicht mehr bereit sind, das verstehe ich sehr gut, schließlich zahlen sie ja auch noch Miete.

Das hülfe den Kindern
mehr als hinterher nach Schmerzensgeld zu gieren.

Da bin ich gar nicht so sicher, abgesehen davon dass sie dann noch mitkriegen würden, dass eigentlich vorhandene Rechte nicht durchgesetzt werden können.

Gruß Ralf

Auch Gruß Renate

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Hi Renate,

mir scheint, wir leben in unterschiedlichen Welten.

dem zehnten Kind, das an die Reckstange mit viel Schwung ranspringt um sodann ein
paar Wellen dran zu drehen

ab dem 12. Lebensjahr beschränken sich die freiwilligen Turnübungen auf einarmiges Reißen und Rauch fortwedeln.

Die würden womöglich noch Schadensersatz fordern

Genau mein Rede - das Hinterher ist wichtiger als die Vorbeugung. Und Bedenkenträger, denen Gründe einfallen, erstmal nichts zu tun, finden wir immer.

dann dürfen sie nicht mal erwarten, dass die Spielplätze für ihre Kinder in Ordnung
gehalten werden?

Dürfen sie. Wenn das nicht geschieht, dann warten sie halt, bis etwas passiert. Dann ist immer noch Zeit, zum Anwalt zu rennen.

dass sie dann noch mitkriegen würden, dass eigentlich vorhandene Rechte nicht
durchgesetzt werden können.

Kinder sind nicht doof. Sie kennen ihre Rechte, und sie wissen meist auch, dass Recht haben und Recht bekommen zwei paar Stiefel sind. Über Pflichten zu sprechen, ist allerdings unangenehm, ja peinlich - nicht den Kindern, sondern den Eltern / Erziehern / Lehrern.

Gruß Ralf