Arbeitslosengeld + selbstständige Tätigkeit

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu folgender Situation.

Eine Person hat zum Ende Juli die Fachhochschulreife erreicht und beginnt aber erst am Anfang Oktober das Studium. Dadurch das diese Person eine Ausbildung hat, bekommt sie für den Zeitraum Anfang August - Ende September Arbeitslosengeld.

In diesem Zeitraum verdient er aber über seine selbstständige Tätigkeit Geld und hat auch von der agentur für Arbeit den Hinweis bekommen, dass er die Einnahmen in diesen zeitraum dann vorlegen muss.

Wieviel darf diese Person denn nun verdienen, ohne dass das Arbeitslosengeld wegfällt???

Die selbstständige Tätigkeit ist ziemlich gering und wird sich auf ca 300EUR p.M. belaufen

Würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Danke Maxe

PS: Habe mich versucht auf der Internetseite von der Agentur für Arbeit zu erkundigen, aber da findet man ja überhaupt keine guten Infos.

Wer aus selbstständiger Arbeit G E W I N N erzielt ist dem
Finanzamt gegenüber verpflichtet, eine „Abrechnung“
(vereinfacht gesagt) vorzulegen. Einnahmen, Ausgaben.
Dann erst ist zu ersehen, obs Euro 300,- sind.

Das Arbeitsamt akzeptiert allerdings eine „dumme Auskunft“
von Euro 300,- weil damit brutto / netto verrechnet wird.

Euro 165,- sind frei p.M. beim AA (gekoppelt an Stunden).

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