Ich habe neulich folgende Meldung im Netz gefunden:
München - Für den Kauf einer Second-Hand-Jacke ist ein 56-jähriger Mann vom Münchner Amtsgericht noch einmal zur Kasse gebeten worden. Weil auf der schwarzen Lederjacke am Ärmel ein Polizei-Emblem aufgenäht war, verurteilte ihn das Gericht am Donnerstag zu einer Geldstrafe von 300 Mark. Zwei Polizisten hatten den Mann wegen Amtsmissbrauchs angezeigt. `Ich hab das Wapperl aus purer Vergesslichkeit nicht abgetrennt", hatte sich der Angeklagte verteidigt. Er sei gerne bereit, die Strafe zu bezahlen, wenn er das sichergestellte Beweisstück zurück bekomme. Sein Wunsch wurde ihm schließlich erfüllt, nachdem die Protokollführerin das Abzeichen mittels einer Nagelschere vom Jackenärmel entfernt hatte.
Jetzt meine Frage: ich kenne jemand, der sich ein rotes T-Shirt gekauft hat, auf dem täuschend echt NOTARZT steht. Kann ihm mit diesem T-Shirt das selbe passieren?
Außerdem wüsste ich gerne, wie es sich verhält, wenn er z.B. ein Hemd drüber trägt und die Schrift nicht klar zu erkennen ist bzw. wenn er das „ZT“ abklebt und sich zum NOTAR macht? Macht er sich dann immer noch strafbar?
Ich bin mal gespannt auf Eure Reaktionen! Danke schon einmal im voraus!
Bezüglich des „Notar“ sehe ich keine Probleme, da Notare nicht mit T-Shirts rumlaufen, auf denen „Notar“ steht.
Unter Amtsmissbrauch verstehe ich eigentlich eher, wenn man sich - auch durch sein Handeln - als eine Amtsperson ausgibt. Ein Notarzt ist keine Amtsperson, und solange er nur das T-Shirt trägt und nicht vorgibt, Arzt zu sein, kann ich mir nicht vorstellen, dass das Probleme bringt. Es ist ja auch nicht strafbar, mit weißem Kittel und Stethoskop durch die Gegend zu laufen, auch wenn man kein Arzt ist, oder? Ich meine, auf das Handeln kommt es an.
Bei der Polizeijacke ist das vielleicht was anderes, weil es eine Uniform ist, zu deren Tragen man wahrscheinlich berechtigt sein muss.
§ 132 a StGB: „Wer unbefugt … (4) inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen o. Amtsabzeichen trägt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 J. oder mit Geldstrafe bestraft.“ Voraussetzung ist die Verwechslungsmöglichkeit, daher nicht strafbar beim Theater u.ä. Sich als Notar oder Notarzt zu be"malen" ist irrelevant, solange man nichts tut! Sonst:
§ 132 a StGB: "Wer unbefugt … (2) die Berufsbezeichnung Arzt … (usw) führt, …
wird (wie oben) bestraft.
Was aber, wenn der Pseudo-Notarzt bei einem Unfall rumsteht und der „echte“ Arzt abdreht, weil ja schon ein Notarzt da ist???
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Bundesgesetz: Notariatsprüfungsgesetz - NPG
(NR: GP XVII IA 92/A AB 270 S. 30. BR: AB 3341 S. 491.)
§ 186. Wer die Berufsbezeichnung Notar unberechtigt führt, begeht
eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 30 000 S zu
bestrafen, es sei denn, daß die Tat zugleich den Tatbestand einer
gerichtlich strafbaren Handlung bildet.
Polizeiabzeichen zu tragen ist verboten; da gibt es keine Deutereien.
Das Tragen eines T-Shirt mit Notar ist kein Amtsmißbrauch, sofern er nicht behauptet, Notar zu sein oder auf Visitenkarten o.ä. sich die Berufsbezeichnung Notar zulegt.
Auch ein Notarzt läuft nicht mit einem T-Shirt rum sondern mit dafür speziellen Jacken, meistens in rot.
Hier sehe ich auch keine Verwechslungsgefahr.
Ob ein an einer Unfallstelle weiterer Arzt die Unfallstelle wieder verläßt, weil er einen „Kollegen Notarzt“ dort glaubt vorzufinden, ist nicht ganz einleuchtend.
Der Arzt müßte sich erkundigen, ob der „§Notarzt“ weitere ärztliche Hilfe braucht, andernfalls sich der Arzt wg. unterlassene Hilfeleistung strafbar macht.
Das wissen die Ärzte, lernen es schon im 1. Semester.
peter
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Hm, mit deinem Notarzt T-Shirt sollte es sich verhalten wie mit den grünen T-Shirts mit der weißen Aufschrift „Polizei“, die von einigen Menschen gekauft und getragen werden. Hier war der Sachverhalt so, daß diese Aufschrift nicht geschützt war. Was anderes ist es natürlich, wenn man ein entsprechendes Abzeichen benutzt.
Letztlich sollte man jedoch nicht wirklich behaupten, Notarzt bzw. Polizist zu sein.
Im übrigen glaube ich nicht, daß man nur aufgrund des Tragens eines T-Shirts mit der Aufschrift Polizei oder Notarzt auch tatsächlich dafür gehalten wird.
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