Kundenrecht bei Garantie

Hallo zusammen!

Angenommen, ein Kunde hat ein Laptop gekauft, das innerhalb der Garantiezeit einen Fehler aufweist. Dieser wird von einer Fachwerkstatt auf Garantie mehrere Male angeblich behoben, tritt aber immer wieder auf. Welche Rechte hat nun der Käufer? Kann der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden oder liegt es im Ermessen der Herstellerfirma, in welcher Form der Schaden behoben wird? Wieviel muss sich der Kunde dabei gefallen lassen (lange Ausfallzeiten des Gerätes, kostenpflichtige Hotline des Herstellers, …)?

Schon jetzt vielen Dank für eure Hilfe,

Sabine.

Hallo zusammen!

Angenommen, ein Kunde hat ein Laptop gekauft, das innerhalb
der Garantiezeit einen Fehler aufweist. Dieser wird von einer
Fachwerkstatt auf Garantie mehrere Male angeblich behoben,
tritt aber immer wieder auf. Welche Rechte hat nun der Käufer?
Kann der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden oder liegt es
im Ermessen der Herstellerfirma, in welcher Form der Schaden
behoben wird? Wieviel muss sich der Kunde dabei gefallen
lassen (lange Ausfallzeiten des Gerätes, kostenpflichtige
Hotline des Herstellers, …)?

Hi, ich nehme an, dass es sich hierbei um die Fachwerkstatt des Verkäufers des Laptops handelt.

Zunächst einmal folgendes: Die Garantie verlängert sich grundsätzlich um die Reparaturzeit.

Da überall an Personal gespart wird, ist es leider so, dass auch Reparaturzeiten immer länger dauern.

Wenn der Artikel zum Hersteller eingeschickt wurde, würde ich sagen,
dass man bis zu 4 Wochen schon hinnehmen sollte.

Nach dieser Zeit sollte man dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Frist (hier würde ich 10 Tage als angemessen empfehlen) setzen - mit dem Hinweis, dass man ansonsten den Kaufpreis des Artikels zurück fordert.

Zukünftig sollte man bei einem defekten (nicht selbstverschuldet!!!) neuen Artikel direkt den Kaufpreis erstatten und nicht erst auf eine Reparatur einlassen. Dabei sollte man dem Verkäufer aber Gelegenheit geben, sich von dem Defekt zu überzeugen.

Gruß, Lacadie

Zunächst einmal folgendes: Die Garantie verlängert sich
grundsätzlich um die Reparaturzeit.

Ich bin verwirrt. Woher kennst Du die Garantiebedingungen?

In den Garantiebedingungen kann auch stehen, daß Du nach dem ersten Reparaturversuch ein Glas Wurstwasser bekommst oder daß sich die Garantie auf Lebenszeit Deiner Urururgroßmutter verlängert.

Zukünftig sollte man bei einem defekten (nicht
selbstverschuldet!!!) neuen Artikel direkt den Kaufpreis
erstatten und nicht erst auf eine Reparatur einlassen.

Ich binverwirrt: Woher kennst Du die einschlägigen AGB, falls hier welche einschlägig sein sollten, was man nicht weiß?

Dabei
sollte man dem Verkäufer aber Gelegenheit geben, sich von dem
Defekt zu überzeugen.

Sehr großzügig. Ansonsten empfehle ich immer wieder gern die Lektüre von FAQ:1152

Gruß,
Christian

Hallo Christian!

Zu deiner mE hervorragenden Erklärung der Gewährleistung und Garantie hätte ich einen kleinen Ergänzungsvorschlag:

Systematisch richtiger wäre es mE als Pendant zur „Gewährleistung“ den Begriff der „Mängelhaftung“ und nicht der „Sachmängelhaftung“ zu verwenden. Die Mängelhaftung kann man dann wiederum unterteilen in Sachmängel- und Rechtsmängelhaftung. Die Gewährleistung bzw. Mängelhaftung ist ja eigentlich der Überbegriff für die Haftung für Sach- und Rechtsmängel.

Wie gesagt, es ist nur ein Vorschlag, ich kenne die jetzt in Deutschland übliche Terminologie zu dem Thema nicht und weiß nicht, ob man das so sagen kann, aber ich hatte beim Durchlesen mal so die Idee.

Gruß
Tom

Hallo Tom,

Zu deiner mE hervorragenden Erklärung der Gewährleistung und

dank.

Garantie hätte ich einen kleinen Ergänzungsvorschlag:

Darüber könnte man nachdenken, aber ich habe schon seit längerem keinen Kontakt mehr zur FAQ-Betreuerin gehabt. Sobald ich sie per mail mal wieder erwische und meine anderen Wünsche losgeworden bin, denke ich auch darüber mal nach.

Gruß,
Christian

Rechte des Kunden:
WUMS…
Wandlung oder
Umtausch oder
Mangelbeseitigung oder
Schadenersatz
Die Betonung liegt auf „oder“ und dass der Kunde entscheidet.
Bei hochpreisigen Waren muss man dem Hersteller (bei Garantie)Gelegenheit der Nachbesserung geben. Bei Gewährleistung auf Sachmängelfreiheit dem Verkäufer.
Achtung: z.B. Volkswagen gibt keine Garantie. Alles Gewährleistung, also ist der Verkäufer der Ansprechpartner.

Ist so.

Rechte des Kunden:
WUMS…
Wandlung oder
Umtausch oder
Mangelbeseitigung oder
Schadenersatz
Die Betonung liegt auf „oder“ und dass der Kunde entscheidet.

Außer wenn die AGB etwas anderes vorsehen, also praktisch immer.

Bei hochpreisigen Waren muss man dem Hersteller (bei
Garantie)Gelegenheit der Nachbesserung geben.

Eigentlich immer, wenn es so in den AGB steht.

Bei
Gewährleistung auf Sachmängelfreiheit dem Verkäufer.

Hä?

Achtung: z.B. Volkswagen gibt keine Garantie.

Wie kommst Du darauf?

Alles
Gewährleistung, also ist der Verkäufer der Ansprechpartner.

Der Verkäufer sollte fast immer der Ansprechpartner sein, weil die Ansprüche aus Sachmangelhaftung meist deutlich umfangreicher sind.

Ist so.

Eigentlich ist fast gar nichts so, wie Du schriebst.

Gruß,
Christian

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Hallo!

Achtung: z.B. Volkswagen gibt keine Garantie.

Wie kommst Du darauf?

Also ich hab das auch schon gelesen, aber nicht überprüft. Eine Frechheit ist das eigentlich.

Gruß
Tom

Vielen Dank Euch allen!

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